Gutachten

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Version vom 11. Oktober 2017, 05:18 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (Erforderniss eines Gutachtens Formulierung)
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Ein Gutachten ist die (schriftliche oder mündliche) Aussage eines Sachverständigen link? in einer sein Fachgebiet betreffenden Frage.

Dem Sachverständigen ist die Aufgabe überantwortet, zwischen dem Tatbestand und der Norm einen Zusammenhang herzustellen.[1]

Während Gutachten, die im Auftrag der Behörde erstellt werden, die absolute Ausnahme darstellen, werden Privatgutachten immer häufiger vorgelegt.

  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

Erforderniss eines Gutachtens Formulierung

Hauptartikel-> [[]]

Als Beweismittel sind Gutachten für viele Sachverhalte einsetzbar. Einige steuerrechtliche Bestimmungen erfordern ausdrücklich ein Gutachten als Nachweis einer Wertänderung.

Ein Unternehmensbewertungsgutachten kann das Wiener Verfahren ersetzen, wenn sich daraus ein genauerer Wert ergibt.[2]
Eine Teilwertabschreibung und eine Zuschreibung erfordert eine Unternehmensbewertung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen.[3]
Im Zweifelsfall ist der positive Verkehrswert durch ein Gutachten nachzuweisen.[4]

übrige Wertarten?

* Synonyme: [[]] siehe auch-> [[]]

NN

Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. IDW S1 (2008)

Fachliteratur

Judikatur

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Schimetschek (1975), S. 153
  2. Unterlage: „Welche Werte“ und den dort angeführten Erlass AÖF 2002/89
  3. Rz. 2241 u. 2584 EStR 2000
  4. Vgl. Unterlage: „Welche Werte“ und die angeführten Rz. 674 bis 676 UmgrStR 2002

Er hat dabei zunächst einen Befund zu erstellen, dh er hat die tatsächlichen Grundlagen , auf die sein Gutachten aufbaut, und die Art, wie er sie beschafft hat, anzugeben. Aus dem Befund ist unter Beachtung der Denkgesetze und des Stands der Wissenschaft schlüssig das Gutachten abzuleiten.[1]

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Einzelnachweise

  1. vgl. Hager (2013), S. 357
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwenung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
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