Schiedswert
Version vom 18. November 2017, 05:31 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge)
Der Schiedswert wird in einer Konfliktsituation unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Wertvorstellungen der Parteien ausschließlich nach sachlichen Gesichtspunkten festgestellt oder vorgeschlagen. Indem er die Investitionsalternativen und die persönlichen Verhältnisse der Bewertungssubjekte in angemessenem Umfang einbezieht, stellt er einen fairen und angemessenen Interessenausgleich zwischen den betroffenen Bewertungssubjekten dar.[1]
Bei Erstellung eines Schiedswertgutachtens wird der Gutachter in der Funktion eines Schiedsgutachters/Vermittlers tätig.[2]
siehe auch-> Bewertungszweck und Artikel Wikipedia
- Synonyme: Arbitriumwert (von lat. arbitrium für spruch des Schiedsrichters)
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 19 KFS/BW 1 (2014)
Fachliteratur
- Aschauer (2009)
- Adolff (2007)
- Bachl (2011), S. 13
- WP-Handbuch II (2014), Tz. A 26
siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur