Bandbreite

Aus Bewertungshilfe
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Die Bandbreite bezeichnet jenen Bereich in dem sich der Unternehmenswert bei einer link? mehrwertigen Planung voraussichtlich bewegen wird.

Vorgaben

Betriebswirtschaft

Ein Unternehmenswert lässt sich nicht "punktgenau" festlegen. Eine "mathematisch genaue" Ermittlung auf einen Stichtag gibt es nicht.[1]

Das Bewertungsergebnis soll nicht nur als Punktwert angegeben werden, sinnvoller ist es, eine aussagekräftige Bandbreite anzugeben, in der sich der Unternehmenswert bewegt.[2]

Recht

Es existiert eine Bandbreite angemessener Bewertung (Bewertungsspielraum). Aus dem großen Spielraum vertretbarer Annahmen muss eine Wert festgesetzt werden, der angesichts der Unsicherheiten als plausibel scheint.[3]

Planung

linl Planung

  • Bei der 'einwertigen Planung wird für jede Variable ein einziger Wert ermittelt. Dieser basiert zumeist auf dem Modalwert.
  • Bei mehrwertigen Planungen wird eine oder mehrere Variablen in unterschiedlichen, plausiblen Ausprägungen durchgeplant.

Es ist unmöglich, alle wechselhaftn Variablen durchzuplanen und ihre Interdependenzen darzustellen. Ziel der Planung ist die möglichen Ausprägungen wichtiger Variablen zu ermitteln und ihre Auswirkung auf den Unternehmenswert darzustellen.

Wahrscheinliche Bandbreite:

  • Erträge/Cashflows der Detailplanungsphase,
  • Wachstum der Fortführungsphase und der
  • Diskontierungszinssatz.

Möglichkeiten der Umsetzung

Bandbreiten lassen sich durch die unsicherheit aufdeckende Verfahren offenlegen.

(+) Die Bandbreiten werden in allen Interdependenzen sichtbar.

== Verdichtung der Bandbreite

Darstellung im Gutachten

Begriff bedeutet.

  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[4]
  • Referenzname[5]
  • Weitere Verwendung Name[5]


NN

Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. IDW S1 (2008)

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2015),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013),
  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt:

Einzelnachweise

  1. Großfeld (2012), Rz. 19 und die dort angeführten Judikate
  2. Hager (2017a), S. 112
  3. Vgl. Hager (2017a), S. 112
  4. Einzelreferenz
  5. 5,0 5,1 Referenztext