Bandbreite
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Die Bandbreite bezeichnet jenen Bereich in dem sich der Unternehmenswert bei einer link? mehrwertigen Planung voraussichtlich bewegen wird.
Inhaltsverzeichnis
Vorgaben
Betriebswirtschaft
Ein Unternehmenswert lässt sich nicht "punktgenau" festlegen. Eine "mathematisch genaue" Ermittlung auf einen Stichtag gibt es nicht.[1]
Das Bewertungsergebnis soll nicht nur als Punktwert angegeben werden, sinnvoller ist es, eine aussagekräftige Bandbreite anzugeben, in der sich der Unternehmenswert bewegt.[2]
Recht
Es existiert eine Bandbreite angemessener Bewertung (Bewertungsspielraum). Aus dem großen Spielraum vertretbarer Annahmen muss eine Wert festgesetzt werden, der angesichts der Unsicherheiten als plausibel scheint.[3]
Planung
linl Planung
- Bei der einwertigen Planung wird für jede Variable ein einziger Wert ermittelt. Dieser basiert zumeist auf dem Modalwert.
- Bei mehrwertigen Planungen wird eine oder mehrere Variablen in unterschiedlichen, plausiblen Ausprägungen durchgeplant.
Es ist unmöglich, alle wechselhaftn Variablen durchzuplanen und ihre Interdependenzen darzustellen. Ziel der Planung ist die möglichen Ausprägungen wichtiger Variablen zu ermitteln und ihre Auswirkung auf den Unternehmenswert darzustellen.
Wahrscheinliche Bandbreite:
- Erträge/Cashflows der Detailplanungsphase,
- Wachstum der Fortführungsphase und der
- Diskontierungszinssatz.
Möglichkeiten der Umsetzung
Bandbreiten lassen sich durch die unsicherheit aufdeckende Verfahren offenlegen.
- (+) Die Bandbreiten werden in allen Interdependenzen sichtbar.
- (-) Zeitaufwendig
- Sofern keine konkrete Gefährdung bekannt, mE hinreichend für die Offnlegung
Verdichtung der Bandbreite
Generelle Forderungen wie z.B. die Mittelwertbildung in der Funktionsverlagerungsverordnung sind in der Literatur umstritten. Wie der Gutachter sieb auch festlegt, seine Vorgehensweise muss schlüssig und nachvollziehbar sein.
Darstellung im Gutachten
In KFS/BW 1, Rz. 155 bzw. IDW S 1, Rz. 177 wird ein Bewertungsergebnis im Gutachten gefordert (dabei gibt es aber keinen Hinweis auf den Ausweis als Bandbreite oder Punktwert). Um die Rechtsanwendung zu ermöglichen soll ein Unternehmenswert angegeben werden, der die größte Wahrscheinlichkeit für sich hat. Die Bandbreite soll aber im Gutachten ersichtlich bleiben, damit der linlGutachtenadressat die Risiken erkennen kann.
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- Fußnote:einfach:
- Kleine Schrift: NN
- Einzelreferenz[4]
- Referenzname[5]
- Weitere Verwendung Name[5]
NN
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
abcd
Literatur
Gesetz
Erlässe
Fachgutachten
- Rz. KFS/BW 1 (2014)
- Rz. IDW S1 (2008)
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
- Bachl (2015),
- Drukarczyk / Schüler (2016),
- Fleischer / Hüttemann (2015)
- Ihlau ua (2013),
- Mandl / Rabel (1997),
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A
Judikatur
Unterlage(n)
Sortiert nach Datum und Dateiname
- Hager: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Okt. 2017
- Hager: Cash-Flow, Datei:Cash-Flow.pdf, Stand Aug. 2017
- Hager: Äquivalenzprinzipien, Datei:Äquivalenz.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016
- Hager: Geldwertänderung, Datei:Inflation.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016
- Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf, Basisseminar BFA, Stand Oktober 2015
- Hager: Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse, Basisseminar BFA, Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf, Stand September 2015
- Hager: Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
- Hager: Im Steuerrecht relevane Werte, Basisseminar BFA, Datei:Welche Werte.pdf, Stand September 2015 nicht mehr aktuell
- Hager: Wozu braucht man Unternehemensbewertung, Basisseminar BFA, Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf, Stand September 2015
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Februar 2015
- Hager: Änderungen durch das neue Fachgutachten KFS/BW1 „Unternehmensbewertung“ vom 26.3.2014 Info für Wissensplattform, Datei:Vergleich BW1 (2006)-(2014).pdf, Stand Jan. 2015
- Hager: Markenrechtsbewertung, Datei:Wertmarke.pdf, Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien,
Folien
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, Datei:UBW-Basis(2016).pdf, Stand Oktober 2016
- Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, Datei:UBW-Basis 2013.pdf, Stand Februar 2013
- Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, Datei:Wertmarke-Präsentation.pdf
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt: