Gutachter
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Der Gutachter (=Sachverständige) hat aufgrund seines Fachwissens ein Gutachten (= Urteil) über bestimmte Sachverhaltselemente abzugeben.[1]
Inhaltsverzeichnis
Funktion
Der Gutachter kann in verschiedenen Funktionen tätig werden:[2]
- Neutraler Gutachter
- Berater
- Schiedsgutachter
Die Funktion des Gutachters ergibt sich in Österreich aus dem Bewertungszweck ind Deutschland ergibt sich der Bewertungszweck aus der Funktion des Gutachters.stimmt das? siehe auch-> Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks, Bewertungszweck
Neutraler Gutachter
In der Funktion als neutraler Gutachter wird der Wirtschaftsprüfer als Sachverständiger tätig, der mit nachvollziehbarer Methodik einen von den individuellen Wertvorstellungen betroffener Parteien unabhängigen Wert des Unternehmens – den objektivierten Unternehmenswert – ermittelt.[3]
Berater
In der Beratungsfunktion ermittelt der Wirtschaftsprüfer einen subjektiven Entscheidungswert, der z.B. angeben kann, was – unter Berücksichtigung der vorhandenen individuellen Möglichkeiten und Planungen – ein bestimmter Investor für ein Unternehmen höchstens anlegen darf (Preisobergrenze) oder ein Verkäufer mindestens verlangen muss (Preisuntergrenze), um seine ökonomische Situation durch die Transaktion nicht zu verschlechtern (subjektiver Unternehmenswert).[4]
Schiedsgutachter/Vermittler
In der Schiedsgutachter-/Vermittlerfunktion wird der Wirtschaftsprüfer tätig, der in einer Konfliktsituation unter Berücksichtigung der verschiedenen subjektiven Wertvorstellungen der Parteien einen Einigungswert als Schiedsgutachter feststellt oder als Vermittler vorschlägt.[5]
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 21 KFS/BW 1 (2014)
- Rz. 12 IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Hager: Grundbegriffe, S. 4f
Einzelnachweise
siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur