Fachgutachten
Version vom 27. Februar 2015, 07:19 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Fachgutachten sind Empfehlungen von Dachverbänden an ihre Mitglieder. Ein Gutachten entspricht dem Stand der Wissenschaft, wenn es sich an einem gültigen Fachgutachten orientiert.[1]
Auch Normenn werden unter diesem Thema miterfast.
Fachgutachten können betreffen
- Unternehmensbewertung (Fachgutachten-Unternehmensbewertung)
- Liegenschaftsbewertung (Fachgutachten-Liegenschaftsbewertung)
- Bewertung immaterielles Vermögen (Fachgutachten-Bewertung immaterielles Vermögen)
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Hager (2013), S. 360
siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur