Gemeiner Wert (Begriff)
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der gemeine Wert bezeichnet:
- ein Synonym für den ordentlichen Preis und
- den gemeinen Wert laut Bewertungsgesetz
Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Im Steuerrecht relevane Werte, Basisseminar BFA, Datei:Welche Werte.pdf, Stand September 2015
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur