Normwert

Aus Bewertungshilfe
Version vom 2. April 2018, 12:04 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (Unterlage(n): erg Obj.-Subj Werte)
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Unter einem Normwert versteht man einen Wert der durch eine (gesetzliche) Norm vorgegeben ist. Der Inhalt des Wertes ist durch das Gesetz fixiert. Aufgrund der expliziter rechtlichen Vorgaben kann es bei der Wertermittlung auch zu einem Abweichen von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kommen.[1]

siehe auch-> normorientierte Unternehmensbewertung

Arten

  • Steuerrecht
  • Unternehmensrecht
  • Internationale Bilanzierung

Literatur

Fachliteratur

  • Aschauer / Purtscher (2011), S. 2014f
  • Großfeld (2012), Rz. 160 ff

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. vgl. Aschauer / Purtscher (2011, S. 105)