Bewertungsstichtag
Version vom 27. Februar 2015, 19:05 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge)
nn vollständig, nn verlinkt, (fehlende Links eintragen)
Der Bewertungsstichtag ist jener Zeitpunkt, für den der Wert des Unternehmens besser: Bewertungsobjekts festgestellt wird. [1] Bei normorientierten Unternehmensbewertungen ist der Stichtag meist durch das Gesetz vorgeben.[2]
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Der Bewertungsstichtag ist maßgeblich für:Überprüfen, mE nicht exakt, Links
- Berücksichtigung der Zuflüsse
- Höhe des Basiszinssatzes und der Zuschläge
- Berücksichtigung von bereits eingeleiteten Maßnahmen
- Berücksichtigung von Informationen
Literatur
Fachgutachten
Rz. 19-20 KFS/BW 1, Rz. 30-31 FEE Rz. 22-23 BW 1/19 89, Rz,, 22-23 IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Hager (Grundbegriffe), S. 5
Einzelnachweise
siehe auch-> Liste der verwendeten Literatur