Gutachten
Version vom 15. Oktober 2015, 14:58 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge)
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Begriff bedeutet.
Inhaltsverzeichnis
NN
siehe auch-> [[]]
Literatur
Fachgutachten
- Rz. KFS/BW 1 (2014)
- Rz. IDW S1 (2008)
Fachliteratur
Judikatur
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
Er hat dabei zunächst einen Befund zu erstellen, dh er hat die tatsächlichen Grundlagen , auf die sein Gutachten aufbaut, und die Art, wie er sie beschafft hat, anzugeben. Aus dem Befund ist unter Beachtung der Denkgesetze und des Stands der Wissenschaft schlüssig das Gutachten abzuleiten.[1]
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NN ist das und hat dort seine Bedeutung. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>
: Der Parameter „ref“ ohne Namen muss einen Inhalt haben.
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Hager (2013), S. 357