Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Detailplanungsphase

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In der Detailplanungsphase werden ausgehend von Erfolgsplanung und Planbilanzen die bewertungsrelevanten Cash Flows abgeleitet.[1]

Die Planung ist idR eine Nominalplanung, was bedeutet, dass in dieser Phase auch Preissteigerungen bei Erträgen und Aufwendungen Berücksichtigung finden.[2] Allgemein zur Planungstechnik sei auf spezielle Literatur verwiesen.

Den Erfordernissen der Unternehmensbewertung angepasst, werden für die Detailplanungsphase üblicherweise folgende Teilpläne erstellt:[3] links einfügen

  • EBIT-Plan (= GuV-Planung) mE besser Erfolgsplanung
  • Bilanzplanung
    • Investitionsplan
    • Working Capital-PJan
    • Net Debt-Plan
  • daraus abgeleitete Cash Flow-Planung me besser Finanzplan

Die Detailplanungsphase umfasst regelmäßig einen Zeitraum von 3-5 Jahren. Zum Ende der Detailplanungsphase sollte sich die daran anschließende nachhaltige Ertragsentwicklung zuverlässig abschätzen lassen. Dies ist nur dann möglich, wenn die Unternehmensentwicklung im Anschluss an die Detailplanungsphase keinen erwarteten gravierenden Veränderungen mehr ausgesetzt ist.[4]

Bei Unternehmen, die sich gerade in einer Aufbau- oder starken Wachstumsphase befinden, oder bei Unternehmen mit vorgegebenen Großinvestitionsintervallen kann es daher notwendig sein, die Detailplanungsphase auch über den Zeitraum von 5 Jahren hinaus zu erstrecken, bis das Unternehmen eine Art Gleichgewichtszustand mit nachhaltiger stabiler Ertragsentwicklung erreicht hat.[5]

Alternativ möglich wäre es auch, zwischen Detailplanungsphase und Fortführungsphase eine sogenannte Grobplanungsphase einzuschieben, bei der nur mehr bestimmte Planungsparameter trendmäßig fortentwickelt werden.[6]

  • aus Purtscher/Sylle 2015:

In der Phase I (Detailplanungsphase) werden die finanziellen Überschüsse grundsätzlich jahresweise detailliert geplant. In diesem Zeitraum stehen dem Gutachter häufig Detailplanungsrechnungen zur Verfügung, denen durch ergänzende Plausibilitätsüberlegungen eine prognostische Verlässlichkeit zukommt. Die Dauer dieser Planungsphase ist abhängig von Größe, Struktur und Branche des zu bewertenden Unternehmens, wobei in der (österreichischen) Bewertungspraxis ein Zeitraum von 3 bis 5 Jahren überwiegt. Als Begründung für die zeitliche Begrenzung der Phase I werden meist die im Zeitablauf abnehmende Prognosegenauigkeit sowie die Begrenzung des Planungsaufwandes angeführt. 178 kürzen

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  • Einzelreferenz[7]
  • Referenzname[8]
  • Weitere Verwendung Name[8]


NN

siehe auch-> [[]]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2018), 24;
  • Drukarczyk / Schüler (2016); nicht mehr aktuell, fe Seite
  • Fleischer / Hüttemann (2015);
  • Ihlau ua (2013); nicht mehr aktuell
  • Mandl / Rabel (1997), fe Seite
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A nicht mehr aktuell, fe Seite

Judikatur

Unterlage(n)

Folien

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bachl (2018), 24.
  2. Bachl (2018), 24.
  3. Bachl (2018), 24.
  4. Bachl (2018), 24.
  5. Bachl (2018), 24.
  6. Bachl (2018), 24.
  7. Einzelreferenz
  8. 8,0 8,1 Referenztext