Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Spaltung (Begriff)
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Eine Spaltung bezeichnet:
- eine Handelspaltung (Spaltung nach dem Spaltungsgesetz)
- Steuerspaltung nach den Bestimmungen des § 38a ff UmgrStG
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Gesetz
- SpaltG
- UmgrStG
Erlässe
- UmgrStR 2002 Rz.1644 ff;
Fachliteratur
- Walter (2011), Rz. 800;
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,
Weblinks
- Spaltung (Recht) bei Wikipedia, abgefragt 29.7.2022;
- Spaltung bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 29.7.2022;
- Rechtsträger, Spaltung von bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 29.7.2022;
[[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]]