Herrschaftsrecht (Begriff)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Herrschaftsrecht steht für:
- Herrschaftsrecht (Privatrecht): Das vom Privatrecht verliehene Herrschaftsmacht des Rechtssubjektes über ein Rechtsobjekt,
- Herrschaftsrecht (UBW): Als Konsequenz der aus den Herrschaftsrechten resultierendeen Wertänderungen in der Anteilsbewertung.