Objektiver Wert
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der objektive Wert bezeichnet:
- den objektiven (ordentlichen) Wert eines Vermögensgegenstandes
- verkürzt den Unternehmenswert entsprechen der Theorie der objektiven Unternehmensbewertung
- verkürzt und falsch den objektivierten Unternehmenswert
- als Synonym den ordentlichen Preis