Offenlegung
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der Offenlegung bezeichnet:
- Offenlegung (Gutachten): Sie dient der Nachvollziehbarkeit von Gutachten.
- Offenlegung (UGB): Die Offenlegungsvorschriften des UGB, sie dienen der Information externer Interessenten.