Bewertungsauftrag
Kurzinfo!
Mit dem Bewertungsauftrag beauftragt der Auftraggeber den Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens.
Der Auftrag sollte in den wesentlichen Punkten schriftlich erteilt werden.[1] Dies dient der Beweissicherung, hat aber auf die Aussagekraft des Gutachtens keine Auswirkung.
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Auftraggeber
Auftraggeber ist derjenige, der die Gutachtenserstellung beauftragt, er wird nicht immer mit dem Bewertungssubjekt übereinstimmen. (zB Richter beauftragt die Wertfindung enes Familienunternehmens bei einer Scheidung)
Mindestinhalt
Folgende Punkte sollten zumindest im Auftrag enthalten sein:[2]
- Auftraggeber
- Auftragnehmer
- Auftragsbedingungen
- Bewertungsobjekt
- Bewertungssubjekt
- Bewertungsanlass
- Bewertungszweck
- Funktion des Gutachters
- Bewertungsstichtag
Eventuelle Weitergabebeschränkungen für das Bewertungsgutachten sollten schon im Auftrag festgelegt werden. Die Einholung der Vollständigkeitserklärung sollte schon im Auftrag fixiert werden.
Literatur
Fachgutachten
- Rz. KFS/BW 1 (2014), Rz. 152
- Rz. IDW S1 (2008), Rz. 179
Fachliteratur
- Bachl (2018), S. 77
- Hager (2013)
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A 599
Unterlage(n)
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten, Datei:Gutachten-Prüfung-UBW.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur
Einzelnachweise
- Hochspringen ↑ Vgl. Bachl (2018), S. 77
- Hochspringen ↑ KFS/BW 1 Rz. 152