Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Investor

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Investition (04.01.2023) ev Kurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite

  • Weiterleitung: <!-- #WEITERLEITUNG [[ ]] --> Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: <!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. --> Anleger

Begriff (lö)

ok

Investoren (Anleger) im Allgemeinen sind Wirtschaftssubjekte die Kapital zur Verfügung stellen. *) Anleger im Speziellen ist jemand der auf Grund öffentlichen Anbietens oder ähnlichem Investitionsobjekte (zB Finanzinvestitionen, Anlagegold) erwirbt. [1]

Die Begriffe Investor und Anleger werden oft synonm verwendet, manchmal ist der Investor der allgemeine Begriff des Geldgebers, während der Anleger der Geldgeber auf grundlage eines öffentlichen Anbietens ist. Investor und Anleger leiten sich jeweils von Investition und Anlage ab. Manchmal werden Anleger als langfristige Geldgeber, im Gegensatz zum Spekulanten als kurzfristigen Investor verwendet.

Investoren sind volkswirtschaftlich Wirtschaftssubjekte, welche das nicht für Konsum verbrauchte Geld sparen und somit der Spekulationskasse zuführt und damit Sparen betreiben.[2]

[3] [4] [5]

Bedeutung

  • Weiterleitung:

erg 

Investoren sind wichtige Financiers, die Fremd-, Eigenkapital oder Mezzanine-Kapital zur Verfügung stellen. Zahlreiche Bestimmungen des |externen Rechnungswesens dienen dem Schutz der Gläubiger im Allgemeinen und der Investoren im Speziellen. Verweise & Links Unternehmen, insbesondere börsennotierte, haben zusätzlichen Aufwand um das Wohlwollen der Investoren zu gewinnen bzw. zu erhalten (= Investor Relations).

Der Investor wird als Eigenkapitalgeber zum (Mit-)Eigner des Unternehmens.

[6] [7] [8]

Anlegerarten

hlf (lö)

  • Weiterleitung:

erg 

Für den Anlegerschutz unterscheidet die Finanzmarktrichtlinie in Art. 4 Nr. 9 ff folgende Arten von Kunden: [9]

  • Kleinanleger, alle Kunden die keine professionellen Kunden sind und
  • Professionelle Kunden: die Kunden, der über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um seine Anlageentscheidungen selbst treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. [10]

Der deutsche Gesetzgeber unterscheidet: [11]

  • Privatanleger,
  • semiprofessionelle und professionelle Anleger (jeweils im KAGB) sowie
  • qualifizierte Anleger (im WpPG).

Wirtschaftlich wird unterschieden:

Nach der Art des übertragenen Kapitals wird unterschieden:

  • [[Investor#

|Eigenkapitalgeber]]

  • [[Investor#

|Fremdkapitalgeber]]

  • [[Investor#

|Mezzahnine-Kapital]] ev lö

[12] [13] [14]

Privatanleger

  • Weiterleitung: ev Privatanleger, Kleinanleger

nicht verwechseln mit Privatplatzierung (Private Placement] [15]

 ok

Privatanleger (Privatkunden, Kleinanleger) sind Investoren, die über keine ausreichenden Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand (finanzielle Allgemeinbildung) verfügen. Zumeist handelt es sich um natürliche Personen. Aber auch Gemeinden fallen in Deutschland in diese Kategorie.[16]

Sie bedürfen stets der Anlageberatung. Dadurch soll die asymmetrische Information des Privatanlegers vermindert oder ganz ausgeschaltet werden.[17]

[18] [19] [20]

Institutionelle Anleger

  • Weiterleitung: Institutioneller Anleger
Hauptartikel-> Beteiligungsgesellschaft, Beteiligungskapital 

(zT) ok

Ein institutioneller Anleger im wirtschaftlichen Sinn ist ein Anleger, dessen Kapitalanlagen so hoch sind und/oder so häufig vorkommen, dass dafür ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist.[21]

Die im Anlegerschutz übliche Unterscheidung zwischen geborenen und gekorenen institutionellen Anlegern ist wirtschaftlich unbeachtlich. Institutionelle Anleger bringen meist höhere Finanzmittel auf, fordern dafür jedoch zumeist auch höhere Mitspracherechte.

Arten:

[22] [23] [24]

Nach der Art des Investment

  • Weiterleitung: Eigenkapitalgeber, Fremdkapitalgeber

siehe auch-> Kapital

(zT) ok

eigene Je nach der Art des Investments kann man unterscheiden:

fe Link

[25] [26] [27]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 


eigene

[28] [29] [30]

Diversifikation

  • Weiterleitung: vollständig diversifizierter Investor
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> Risikodiversifikation

fe 

eigene Die Kapitalmarkttheorien gehen von einem vollständig diversifizierter Investor aus der das unsystematische (wertpapierspezifische) Risiko durch Portefeuillebildung vermeidet.

Dies ist in der Praxis, insbesondere bei Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht der Fall. Eine Abhilfe soll hier das Total Beta schaffen.

[31] [32] [33]

Investor Relations

  • Weiterleitung: Investor Relations

siehe auch-> Offenlegung (UGB)

(zT) ok

Investor Relations (IR) (Finanzkommunikation) bezeichnet die Kontaktpflege des Unternehmens zu Investoren, Analysten und Finanzmedien. Sie ist ein Teil der Unternehmenskommunikation. [34]

Ziel der Investor Relations ist, Anleger und potenzielle Investoren sowie Analysten und Finanzmedien aktiv über das Unternehmen und seine Entwicklung zu informieren. [35]

Maßnahmen: [36]

  • Offenlegung,
  • Aktionärsbriefe,
  • Dividendenpolitik, die den Erwartungen der Aktionäre auf Ausschüttungen entspricht,
  • Emissionspolitik, die ihre Interessen ausreichend berücksichtigt.

Von großer Bedeutung ist es für Gesellschaften, ihre Aktionärsstruktur bzw. Aktionäre zu kennen.[37]

[38] [39] [40]

Anlageziele

hlf (lö)

  • Weiterleitung:

erg 

https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Dreieck_der_Verm%C3%B6gensanlage

eigene Es gibt verscheidene Anlageziele die miteinanter ein einem Zielkonflikt stehen (Magisches Dreieck / Viereck[41]):

  1. Rendite, fe Links
  2. Sicherheit (Finanzrisiko),
  3. Liquidität (Fungibilität) und
  4. soziale oder ökologische Kriterien .

Weiters werden genannt:

Die Anlageobjekte können je nach Erfüllbarkeit der Anlageziele in Risikoklassen eingeteilt werden. Risikoscheue Anleger ziehen Sicherheit und Liquidität vor, risikofreudige präferieren dagegen die Rendite und nehmen bewusst hohe Finanzrisiken in Kauf.[42]

Eine weitere Unterscheidung ist der Anlagehorizont

  • kurz-, mittel und langfristig
  • dem entspricht auch die Unterscheidung des Spekulanten vom Anleger verweise

Je längerfristig ein Investment ist umso weniger Bedeutung kommt der Liquidität zu.

[43] [44] [45]

Rendite

  • Weiterleitung: Rendite - Kategorie:

ev* Jahresabschlusskennzahl ev* Unternehmensbewertung

  • Wirtschaftswissenschaft

siehe auch-> Rentabilität

(zT) ok

Rendite ist ein Maßstab der Ertragslage bzw. -kraft. *) Die Rendite findet ihren Ausdruck in der Rentabilität. Sie ist ein zentraler Punkt der Portfoliotheorie.

Die Rendite leitet sich vom italienischen rendite "Einnahmen" ab.[46] Es wird oft auf die in der Bankbetriebslehre übliche Kennzahl des Effektivzinses reduziert und als Einjahresgröße definiert.[47] Dies verkürzt den Begriff unzulässig.

Eine hohe Rendite ist regelmäßig mit einem hohen Finanzrisiko lemma? verbunden und umgekehrt.

[48] [49] [50]

Sicherheit

  • Weiterleitung: Sicherheit Investition

siehe auch-> Sicherheit (Begriff), Sicherheit, Risiko</s>, Risiko (Begriff)

erg 

eigene Unter der Sicherheit einer Investition versteht man die Gefahr, ob und inwieweit der Investor mit dem Verlust seines eingesetzten Kapitals rechnen muss. [51] Die Sicherheit einer Investition ist in der Bankbetriebslehre Bestandteil des Finanzrisikos.

Die Sicherheit einer Investition findet ihren Ausdruck im Insolvenzrisiko, dessen Maßstab die Bonität bzw. das Rating ist. umformulieren

[52] [53] [54]

Liquidität

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Liquidität, Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Liquiditätsanalyse

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Dreieck_der_Verm%C3%B6gensanlage https://de.wikipedia.org/wiki/Liquidität https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/liquiditaet-39685


eigene

[55] [56] [57]


Soziale oder ökologische Kriterien

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Dreieck_der_Verm%C3%B6gensanlage Magisches Viereck

Nimmt man als weitere Klasse soziale oder ökologische Kriterien hinzu, entsteht das magische Viereck der Geldanlage. Eine solche Geldanlage bezeichnet man als nachhaltiges oder ethisches Investment. Hier kann zu dem Zielkonflikt zwischen Rendite, Risiko und Liquidität noch ein Konflikt mit ethischen Kriterien hinzutreten; die meisten Untersuchungen kommen jedoch zu dem Schluss, dass Geldanlagen, die ethische Kriterien berücksichtigen, nicht schlechter abschneiden.[2]


eigene

[58] [59] [60]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[61] [62] [63]

Anlagebeschränkung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt)

Anlagebeschränkungen Viele institutionelle Anleger in EU-Mitgliedstaaten sind in der Wahl der Anlageobjekte, ihrem betragsmäßigen Umfang und ihrer Laufzeit nicht immer frei. Sie unterliegen gesetzlichen oder internen Anlagerichtlinien, die diese Anlageobjekte wegen Granularität, Klumpenrisiko und Risikodiversifizierung limitieren. So müssen Versicherungen (insbesondere Lebens- und Sachversicherungen, Pensionskassen und Sterbekassen) ihre Kapitalanlagen nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anlegen. Sie unterliegen den strengen Anlagegrundsätzen des § 124 VAG, der das Sicherungsvermögen abschließend aufzählt und in Verbindung mit § 2 AnlV mit Mischungs- und Streuungsvorschriften (§§ 3 und 4 AnlV) kontingentiert, wobei bestimmte Beitragsüberträge und versicherungstechnische Rückstellungen nicht überschritten werden dürfen. Investmentgesellschaften und Kapitalanlagegesellschaften dürfen Gelder nur nach dem Grundsatz der Risikomischung anlegen (u. a. §§ 110, 214 und 243 KAGB), worunter eine Risikodiversifizierung zu verstehen ist. Die betroffenen institutionellen Anleger sind in § 1 KAGB und Ausnahmen in § 2 KAGB aufgezählt. Ähnlich gehen auch Hedgefonds vor, wobei für Dachhedgefonds nach § 225 KAGB ebenfalls risikobegrenzende Anlagevorschriften vorhanden sind. Viele institutionelle Anleger, die nicht unter diese Anlagevorschriften fallen, wenden sie freiwillig an.

Weitere Anlagebeschränkungen ergeben sich für die institutionellen Anleger aus den Ratings der Anlageobjekte oder deren Emittenten durch Ratingagenturen. Kauf- und Verkaufsschwelle ist der zwischen AAA (bzw. Aaa) und BBB- (bzw. Baa3) liegende „investment grade“, der die Grenze wiedergibt, bis zu der ein Emittent oder eine Emission als kreditwürdig anzusehen ist. Liegen diese Ratingcodes unterhalb des „investment grade“, so dürfen institutionelle Anleger diese Anlageobjekte nicht erwerben, fallen die Ratings entsprechend, müssen sie diese Anlageobjekte verkaufen.

eigene

[64] [65] [66]

Anlegerschutz

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Anlegerschutz Anlegerschutz bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Anleger schützen sollen. Die Annahme eines Schutzbedürfnisses beruht auf der Annahme, dass Anleger gegenüber den Anbietern von Geldanlagen „strukturell unterlegen“ sind, das heißt infolge mangelnder Fachkenntnis, Information und/oder Erfahrung leicht benachteiligt werden können (siehe auch „Asymmetrische Information“).

Anlegerschützer haben es sich zur Aufgabe gemacht, Anleger vor unseriösen Angeboten auf dem nationalen und internationalen Kapitalmarkt durch Information und Beratung zu schützen. Der Begriff Anlegerschützer ist nicht geschützt; jedermann kann sich als Anlegerschützer bezeichnen.

Unter Anlegerschutz versteht man im Allgemeinen den Schutz vor unseriösen Angeboten auf dem nationalen und internationalen Kapitalmarkt link? und Kapitalanlagebetrug]. Anlegerschützer nehmen dabei nicht nur die Aktivitäten der börsengelisteten Unternehmen unter die Lupe, sondern besonders auch die Anbieter aus dem Bereich, den man Grauer Kapitalmarkt nennt.

Ziele des Anlegerschutzes Anlegerschutz verfolgt drei wesentliche Ziele: fe links

  • Schaffung von Transparenz über Kosten und Risiken einer Geldanlage,
  • Schutz vor unseriösen oder betrügerischen Angeboten,
  • Schutz der Werthaltigkeit der Anlagen.

Nicht Ziel eines Anlegerschutzes kann es sein, sicherzustellen, dass die Anlage den gewünschten Ertrag bringt. Das Risiko der Kapitalanlage muss durch den Anleger getragen werden.

ev löZiel des Anlegerschutzes muss es sein, Mindeststandards für Transparenz und Schutz vor Betrug sicherzustellen. Kritiker sehen diese Mindeststandards in Teilbereichen überschritten und sprechen von einer Überregulierung.

Instrumente des Anlegerschutzes Instrumente des Anlegerschutzes sind vor allem:

  • Gesetzesregelungen,
  • Zulassungspflicht für Anbieter von Finanzdienstleistungen,
  • Schaffung von Transparenz und
  • Beratung der Anleger.

Darüber hinaus haben sich für den Schutz von Aktionären 7 Kriterien etabliert, an denen der Anlegerschutz gemessen wird.[3]

Hierzu gehören die Regelungen, dass

  • jede Aktie nur ein Stimmrecht hat,
  • Abstimmung an Hauptversammlungen auch aus der Ferne, z. B. per Briefwahl, möglich ist,
  • Stimmrechte von Aktien nicht von der Hauptversammlung ausgeschlossen werden können,
  • denn Stimmen entsprechen pro-rata und proportional Einfluss, der auf das Unternehmen genommen werden kann, z. B. durch eine direkt gewählte Besetzung des Aufsichtsrates,
  • Minderheitsaktionäre, insbesondere beim Vorliegen besonderer Umstände wie einer Firmenübernahme, durch besondere Regelungen geschützt werden
  • Generell den Altaktionären ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gewährt wird und dass
  • die Prozentzahl der zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung erforderlichen Stimmen kleiner oder gleich 10 % ist.

Grundlagen des Verbraucherschutzes

  • Aufsichtsbehörden: Die Kontrolle von Finanzdienstleistern erfolgt durch Aufsichtsbehörden (in Deutschland: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Deutsche Bundesbank, in der Schweiz: Eidgenössische Bankenkommission, in Österreich: Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)). Diese haben weitreichende Kompetenzen zum Schutz des Geldanlegers.
  • Zulassungspflichten: Der Betrieb von Kreditinstituten, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern bedarf der Genehmigung durch die BaFin. Ebenso sind Investmentfonds vor Beginn des Vertriebes zu genehmigen.
  • Einlagensicherung: → Hauptartikel: Einlagensicherung Kreditinstitute und Versicherungen sind verpflichtet, Mitglied von Einlagensicherungs­einrichtungen zu sein.
  • Sondervermögen: Fondsgesellschaften haben die Geldanlagen ihrer Kunden getrennt von eigenen Mitteln zu verwalten (Sondervermögen).
  • Bilanzierungsvorschriften nach HGB: Die Bilanzierungsregeln des deutschen Handelsgesetzbuchs sind stark vom Gedanken des Gläubigerschutz geprägt. Bewertungen sollen möglichst konservativ sein, da die dadurch entstehenden stillen Reserven dem Gläubiger (= Anleger, der Anleihen des Unternehmens zeichnet) zugutekommen sollen. Diese Regeln stellen eine frühe Form des Anlegerschutzes dar.

Transparenz Das Setzen von Mindeststandards für Transparenz ist zentrales Ziel einer Reihe von gesetzlichen Auflagen für Anbieter von Kapitalanlagen.

Prospekte Auch für Wertpapiere und Fonds, die nicht börsengehandelt sind, müssen vor dem Beginn des Verkaufs Prospekte erstellt werden, aus denen die relevanten Informationen für den Anleger hervorgehen müssen. Für falsche Angaben in den Prospekten besteht die sogenannte Prospekthaftung. Grundsätzlich ist jeder Prospekt, der einem breiten Publikum zur Zeichnung unterbreitet wird, von der BaFin zu genehmigen. Von der Genehmigungspflicht befreit sind nur Prospekte, die eine Zeichnung der Anlage auf 20 Zeichner (Personen und/oder Firmen) beschränkt.

Ad-hoc-Publizitätspflicht Zur Vermeidung der Schädigung von Anlegern durch Insidergeschäfte besteht die Pflicht für börsennotierte Unternehmen, kursrelevante Informationen unverzüglich als Ad-hoc-Mitteilung bekannt zu geben.

Produktinformationsblatt Das Produktinformationsblatt (auch Verbraucherschutzinformation oder Beipackzettel genannt) soll dazu dienen, Anlegern auf einen Blick die wesentlichen Chancen und Risiken von Bankprodukten übersichtlich darzustellen. Es soll somit dem Verbraucher ermöglichen, die wesentlichen Eigenschaften des Finanzprodukts schnell zu erfassen und verschiedene Anlageprodukte miteinander leichter zu vergleichen.

Kosten der Geldanlage Die Angabe aller Kosten für Geldanlagen (siehe Abschnitt Transparenz) ist Voraussetzung für eine sachgerechte Anlageentscheidung. Auch wenn diese vielfach schon gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es eine Reihe von Bereichen, in denen versteckte Kosten oder „Kick-back“-Zahlungen an die Emittenten bestehen.

Beispielhaft ist die Kostentransparenz bei inländischen offenen Investmentfonds geregelt. Neben der Angabe der einmaligen Ausgabeaufschläge sind die Fondsgesellschaften verpflichtet, die Gesamtkostenquote (abgekürzt TER von englisch total expense ratio) des Fonds anzugeben. Jedoch besteht auch hier die Möglichkeit, Kostenbestandteile (z. B. erfolgsabhängige Provisionen, Transaktionskosten für Wertpapiergeschäfte (z. B. bei der Muttergesellschaft)) außer Acht zu lassen. Das Erzeugen künstlicher Transaktionskosten (das sogenannte Churning) ist verboten (und führt zu einer Verschlechterung der historischen Renditen).

Bislang ist in Deutschland (anders als z. B. in der Schweiz und Österreich) nicht vorgeschrieben, die Umschichtungsqote (abgekürzt PTR von englisch portfolio turnover rate) anzugeben, anhand der der Anleger leichter erkennen könnte, ob die Umschichtungen in einem angemessenen Verhältnis zur verfolgten Anlagestrategie stehen.

Die EU-weit gültige Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (Finanzmarktrichtlinie) geht bezüglich der Kosten von Wertpapierdienstleistungen noch einen Schritt weiter und fordert die „Best Execution“, d. h. die Ausführung des Auftrags zu den günstigsten Kosten für den Kunden. Diese Regelungen sind hoch umstritten. Die Umsetzung in deutsches Recht ist noch nicht erfolgt.


eigene Vom Anlegerschutz ist der Gläubigerschutz zu unterscheiden.

Die UGB-Bilanz dient dem Gläubigerschutz, die IFRS-Bilanz dem Anlegerschutz. Quelle und Verweis

[67] [68] [69]

Internationaler Investitionsschutz

  • Weiterleitung: Investitionsschutzabkommen
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Investitionsschutzabkommen Investitionsschutzabkommen (englisch International Investment Treaties oder International Investment Agreements) sind völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten. Sie bieten Direktinvestitionen ausländischer natürlicher oder juristischer Personen (z. B. Unternehmen) in einem fremden Staat rechtlichen Schutz, insbesondere gegen eigentumsbeeinträchtigende Maßnahmen wie entschädigungslose Enteignungen. Investitionsschutzabkommen werden häufig als bilaterale Abkommen abgeschlossen (Bilateral Investment Treaty, BIT). Es existieren aber auch regionale Abkommen mit entsprechenden Regelungen, beispielsweise Kapitel 11 des früheren North American Free Trade Agreement oder der Vertrag über die Energiecharta. Auch die momentan verhandelten Abkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) und den USA (TTIP) enthalten Investitionsschutzvorschriften. Die tatsächlichen Auswirkungen von Investitionsschutzabkommen auf Umfang und Zielrichtung ausländischer Direktinvestitionen sind umstritten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Investor-state_dispute_settlement Das mit dem englischen Begriff bezeichnete Investor-state dispute settlement (ISDS; deutsch Investor-Staat-Streitbeilegung) ist ein Instrument des internationalen Rechts. ISDS erlaubt es einem ausländischen Investor gegen einen Staat, in dem er investiert hat, ein Streitbeilegungsverfahren anzustoßen, wenn er seine nach internationalem öffentlichem Recht garantierten Rechte verletzt sieht. In der Regel handelt es sich dabei um Schiedsverfahren, weswegen häufig der Begriff „Investitionsschiedsverfahren“ verwendet wird. Voraussetzung für ISDS ist, dass der Gastgeberstaat seine Zustimmung erteilt hat. Viele bilaterale Investitionsschutzabkommen sehen ISDS vor, ebenso wie NAFTA, der Vertrag über die Energiecharta und die aktuellen Entwürfe zu TTIP, CETA und TPP. Der Europäische Gerichtshof stellt die Vereinbarkeit von Schiedklauseln in Investitionsschutzabkommen mit EU-Recht grundsätzlich infrage.

eigene

[70] [71] [72]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[73] [74] [75]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[76] [77] [78]

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 18.2.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 18.2.2023;

https://de.wikipedia.org/wiki/Investor_Relations https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/investor-relations-38089 https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt)

https://de.wiktionary.org/wiki/Anleger Prüfen

https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt)

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/anlegertypen-52875 https://de.wikipedia.org/wiki/Institutioneller_Anleger

https://de.wikipedia.org/wiki/Institutioneller_Anleger

https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Dreieck_der_Verm%C3%B6gensanlage

https://de.wikipedia.org/wiki/Anlegerschutz

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Anleger_(Finanzmarkt), abgefragt 18.2.2023.
  2. Wikipedia, Stichwort: Anleger_(Finanzmarkt), abgefragt 18.2.2023.
  3. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  4. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  5. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  6. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  7. RL 2014/65/EU vom 16.5.2014, Konsolidierter Text bei Eur-Lex, abgefragt 18.2.2023.
  8. Details vgl. Anhang 2 der RL.
  9. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt), abgefragt 18.2.2023.
  10. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  11. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  12. Betrifft eine Emission außerhalb der Börse.
  13. Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt), abgefragt 18.2.2023.
  14. Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt), abgefragt 18.2.2023.
  15. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  16. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  17. Wikipedia, Stichwort: Institutioneller Anleger, abgefragt 18.2.2023.
  18. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  19. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  20. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  21. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  22. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  23. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  24. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  25. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  26. Wikipedia, Stichwort: Investor Relations, abgefragt 18.2.2023.
  27. Wienerborse.at, Stichwort: Investor Relations, abgefragt 18.2.2023.
  28. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Investor-Relations, abgefragt 18.2.2023.
  29. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Investor-Relations, abgefragt 18.2.2023.
  30. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  31. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  32. Zum Begriff vgl. Wikipedia, Stichwort: Magisches Dreieck der Vermögensanlage, abgefragt 18.2.2023.
  33. Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt), abgefragt 18.2.2023.
  34. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  35. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  36. Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt), abgefragt 18.2.2023.
  37. Wikipedia, Stichwort: Rendite, abgefragt 18.2.2023.
  38. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  39. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  40. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt), abgefragt 18.2.2023.
  41. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  42. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  43. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  44. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  45. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  46. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  47. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  48. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  49. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  50. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  51. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  52. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  53. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  54. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  55. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  56. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  57. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  58. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.

[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]