Kapitalmobilität

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Kurzinfo!

siehe auch-> Kapitaltransfer, Mobilität (Begriff)

Kapitalmobilität liegt vor, wenn Kapital ohne Zeitverzögerung und Transaktionskosten über Staatsgrenzen hinweg transferiert werden kann.

Die Kapitalmobilität ist eine Unterart der Faktormobilität. Kapital ist der mobilste Produktionsfaktor. Oft wird die Mobilität aus wirtschaftspolitischen insbesondere finanzpolitischen Gründen eingeschränkt (z.B. Verhinderung von Kapitalflucht).

Bedeutung

Nicht entwickelte Volkswirtschaften (Wirtschaftsräume) und oft auch in Schwellenmärkten (Emerging Markets) ist der Rücktransfer von Kapital (Ausschüttung, Kapitalrückzahlung) beschränkt. In manchen Ländern ist auch der Bestand des Eigentums nicht gewährleistet (Verstaatlichung, Enteignung ausländischen Besitzes, Einfrieren von Bankkonten bestimmter Eigentümer als außenpolitische Reaktion).

Beschränkungen des Rücktransfers können einerseits als Thesaurierungsverpflichtung verstanden werden oder als eine Verletzung der Ausschüttungsäquivalenz. Droht der Verlust des Kapitalstamms sollte dies mE durch eine Reduzierung der geplanten Unternehmensdauer (ev mit Hilfe einer Szenarioanalyse) berücksichtigt werden.

Weblinks