Bewertung (Begriff)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Unter Bewertung versteht man Verfahren zur Bestimmung des Werts von Gütern oder Handlungsalternativen. Die Höhe des Wertansatzes richtet sich nach dem Zweck oder Anlass der Bewertung. [1]
Arten:
- Bewertung im Rechnungswesen,
- Unternehmensbewertung,
- Bewertung immaterielles Vermögen und
- Liegenschaftsbewertung.
Um die mit einer Unternehmensbewertung verbundenen hohen Kosten zu reduzieren, wurden von den Standardsettern Empfehlungen für vereinfachte Wertfindungen erstellt.
Die steuerlichen Bewertungsverfahren
stellen ebenfalls eine vereinfachte Wertfindung, bei der jedoch auch die Bewertungsmethode vereinfacht ist.
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Unterlage(n)
- Hager: Nachweis des Verkehrswertes durch vereinfachte Wertfindung, Datei:GA-vereinfach.pdf, Stand März 2021;
- Hager: Vereinfachtes Ertragswertverfahren - Berechnung, Datei:VEWV-Berechn.pdf, Stand Juli 2020;
- Hager: Wie man mit dem Wr. Verfahren 1996 den gemeinen Wert berechnet, Datei:Wiener Verfahren Berechnung.pdf, Stand Aug. 2020;
Weblinks
- Bewertung bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 22.2.2024;
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Bewertung, abgefragt 22.2.2024.