Bonus (Begriff)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Bonus bezeichnet: [1]
- in der Preispolitik ein nachträglicher Bonus, dh ein Preisnachlass, der am Jahresultimo oder bei Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Absatzvolumens gewährt wird.
- bei Aktiengesellschaften eine neben der Dividende zur Ausschüttung gelangende einmalige Vergütung, die den Aktionären in besonders günstigen Geschäftsjahren oder bei Erzielung eines außergewöhnlichen Gewinns gewährt, und entsprechend der Dividende behandelt wird.
- Im Spargeschäft der Banken: nach Ablauf einer bestimmten Anlagedauer zusätzlich gezahlter Betrag auf die eingezahlten Sparleistungen, im Bonussparvertrag geregelt.
- Bestandteil des Einkommens: in Abhängigkeit vom Unternehmensgewinn gezahlter variabler Bestandteil der Vergütung, v.a. von Managern großer Unternehmen (vgl. Wikipedia, Stichwort: Bonuszahlung.
Weblinks
- Bonus bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 16.1.2025;
Einzelnachweise
- ↑ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Bonus, abgefragt 16.1.2025.