Geldwertänderung

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Eine Geldwertänderung kann als Inflation oder (kurzfristig) als Deflation auftreten. Sie wird durch Preisindizes gemessen.

siehe auch-> Kapitalerhaltung, Persistenz

Inflation

Inflation ist die Zunahme des Preisniveaus von Waren und Dienstleistungen.[1] Sie ist ein häufig anzutreffendes Phänomen der Volkswirtschaftslehre.

Deflation

Deflation ist ein allgemeiner, signifikanter und anhaltender Rückgang des Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen.[2] Auch wenn in Krisenzeiten die Deflation lange dauern kann[3] [4], wird ihr in der Literatur zur Unternehmensbewertung keine dauerhafte Wirkung zugerechnet. Sie wird eher stiefmütterlich behandelt. In weiterer Folge wird auf sie nicht mehr eingegangen.

Preisindex

Ein Preisindex ist eine Kennzahl für die Entwicklung von ausgewählten Preisen. Er gibt an, wie sich die Preise der Güter oder Dienstleistungen eines Warenkorbs verändert haben, beispielsweise der Verbraucherpreisindex oder der Importpreisindex. Er ist ein Maß für die Teuerung, mit seiner Hilfe soll eine Aussage über die Höhe der Inflation bzw. Deflation in einem volkswirtschaftlichen Bereich getroffen werden.[5]

Zur Messung der Geldwertänderungen werden verschiedene Indizes berechnet, die auf unterschiedlichen Warenkörben beruhen. Diese sind z.B. auf der Homepage der ÖNB zu finden. Dabei ist zu beachten, dass die einzelnen Indizes nicht deckungsgleich sind. Es muss daher der für das zu bewertende Unternehmen passende Index gefunden werden.

Weiters ist zu beachten, dass die Preisindizes Durchschnittsverhältnisse darstellen. Ob der Unternehmer die Preiserhöhungen auf seinen Kunden überwälzen kann ist im Einzelfall zu prüfen.

Mögliche Indices (Quellen ÖNB, Statistik Austria - StAu):

  • Erzeugerpreise
    • Erzeugerpreisindex (ÖNB)
    • Baupreisindex (StAu)
  • Großhandelspreisindex (ÖNB, StAu)
  • Importpreiseindex (StAu)
  • Verpraucherpreisindices
    • Verpraucherpreisindex - VPI (ÖNB, StAu)
    • Harmonisierter Verbraucherpreisindex - HVPI (ÖNB, StAu)
  • Häuserpreisindex (StAu)
  • Tariflohnindex (ÖNB)

Geldwertänderung in der Unternehmensbewertung

Die Berücksichtigung der Geldwertänderung ist Gegenstand der Geldwertäquivalenz (Kaufkraftäquivalenz) und somit eine Voraussetzung zur Unternehmensbewertung nach einem Diskontierungsverfahren. Zur Berücksichtigung der Geldwertänderung wird eine Nominal- oder eine Realrechnung vorgenommen. Beide führen richtig angewandt zu identen Ergebnissen.

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 57 KFS/BW 1 (2014)

Unterlage(n)

Weblinks

Einzelnachweise