Einzelbewertungsverfahren
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Kurzinfo!
Bei Einzelbewertungsverfahren wird der Unternehmenswert durch eine isolierte Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden zu einem bestimmten Stichtag ermittelt.[1]
Der Unternehmenswert ermittelt sich daher:
Wert der einzelnen Vermögensgegenstände | |
- | Wert der Schulden |
= | Unternehmenswert |
siehe auch-> Bewertungsverfahren, Substanzwertverfahren
Inhaltsverzeichnis
Arten
- Substanzwertverfahren: Basis sind die Reproduktionswerte, keine selbständige Bedeutung mehr (außer bei Non-Profit-Unternehmen)
- Liquidationswert: Basis sind die Liquidationswerte. Er stellt bei Diskontierungsverfahren den Mindestwert dar, sofern keine Fortführungsverpflichtung besteht (vgl. Rz. 132 KFS BW 1 (2014).
Literatur
Fachgutachten
- Rz. KFS/BW 1 (2014)
- Rz. IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Bachl (2015), 10;
- Ihlau ua (2013), 38, 61ff, 111;
- Mandl / Rabel (1997), 46ff;
siehe auch Liste der verwendeten Literatur
Unterlage(n)
- Hager: "Bewertungsmethoden – Eine Übersicht", Datei:Methoden-übersicht.pdf, Stand Okt. 2024;
Weblinks
- Einzelbewertungsverfahren bei Wikipedia, abgefragt: 16.1.2017
Einzelnachweise
- ↑ Mandl / Rabel (1997), 46