Finanzierungspolitik

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Kurzinfo! siehe auch-> Finanzplanung

  • Synonyme: Finanzierungsstrategie

Die Finanzierungspolitik legt die Weise der Planung des zukünftigen Fremdkapitalbestands in einem Unternehmen fest.

Dabei kommen in Frage:

Bedeutung

Die Bewertungsergebnisse der Diskontierungsverfahren hängen von der Finanzierungspolitik des Unternehmens und deren konsistenter Abbildung im Bewertungskalkül ab.[1]

Die beiden Arten der Finanzierungspolitik unterscheiden sich danach ob der Verschuldungsgrad sich im Zeitablauf ändert (autonome Finanzierungspolitik) oder nicht (wertorientierte Finanzierungspolitik).

Je nachdem, welche Finanzierungspolitik im Bewertungskalkül abgebildet wird, ergeben sich voneinander abweichende Unternehmenswerte.[2]

Wertorientierte (atmende) Finanzierungspolitik

siehe auch-> Finanzplanung

Bei der wertorientierten (atmenden) Finanzierungspolitik wird der Fremdkapitalbestand entsprechend eines fixen Verschuldungsgrades geplant.[3]

Die Höhe des Fremdkapitals hängt somit vom Unternehmenswert ab. Steigt der Unternehmenswert steigt der Fremdkapitalbestand. Die Fremdkapitalbestände und die daraus resultierenden Steuervorteil der Fremdfinanzierung sind im Gegensatz zur autonomen Planung unsicher.[4]

Eine am Unternehmenswert ausgerichtete Kapitalstruktur und damit verbundene Finanzierungs- und Ausschüttungspolitik ist keine realistische Annahme,[5] ist aber leichter zu rechnen.

Literatur:

  • Aschauer / Purtscher (2011), S. 128;
  • Bachl (2018), S. 55;
  • Dörschell u.a. (2012), S. 198;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. 96;
  • WPH-Edition (2018), Tz. A 339;

Autonome Finanzierungspolitik

Bei der autonomen Finanzierungspolitik wird der Fremdkapitalbestand unabhängig vom Unternehmenswert geplant. Der Verschuldungsgrad ist variabel.[6]

Durch die Fixierung des Fremdkapitalbestandes wird der Zins in der Folgeperiode eine bestimmte Größe und die daraus resultierende Steuerersparnis sicher (sichere Tax Shields).[7]

Ein sicherer Steuervorteil der Fremdfinanzierung weist das gleiche Risiko wie das Fremdkapital auf und ist dementsprechend zu diskontieren.[8]

Literatur

  • Aschauer / Purtscher (2011), S. 128;
  • Bachl (2018), S. 55;
  • Dörschell u.a. (2012), S. 198;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. 96;
  • WPH-Edition (2018), Tz. A 339;

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 116 f;

Fachliteratur

  • bei den einzelnen Kapiteln

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Vgl. WPH-Edition (2018), Tz. A 339.
  2. Vgl. WPH-Edition (2018), Tz. A 339.
  3. Vgl. zB Aschauer / Purtscher (2011), S. 128.
  4. Vgl. Dörschell u.a. (2012), S. 198.
  5. Vgl. Ballwieser (2011), S. 167.
  6. Vgl. zB Aschauer / Purtscher (2011), S. 128.
  7. Vgl. Dörschell u.a. (2012), S. 198.
  8. Vgl. Dörschell u.a. (2012), S. 199.