Risikozuschlag

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Durch den Risikozuschlag auf den Basiszinssatz (sicherer Zinssatz) wird in der Risikozuschlagsmethode die Vergleichbarkeit von Bewertungsobjekt und sicherer Anlage hergestellt.

siehe auch-> Risikozuschlagsmethode

Bedeutung

Der Risikozuschlag stellt die Risikoäquivalenz des Bewertungsobjektes mit der sicheren Anlage her. Er ist eine zentrale Variable der Diskontierungsverfahrens.

Ermittlung

Arten der Ermittlung der Zuschläge:

Individueller (Subjektiver) Zuschlag

siehe auch-> Hurdle Rate

Der Risikozuschlag ist individuell (subjektiv), wenn der Zuschlag im Ermessen des Bewertungssubjekts liegt. Das Bewertungssubjekt bringt darin seine Risiko(ab)neigung zum Ausdruck.[1]

Die individuellen (subjektiven) Zuschläge können auf „Erfahrungen“ des Gutachters oder auf Basis von Vorgaben (z. B. nach Angaben des Auftraggebers, sogen. Hurdle Rate beruhen.

Subjektive Zuschläge sind bereits seit dem Fachgutachten KFS/BW 1 (2006) für die Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswertes nicht mehr zulässig. Für die Ermittlung des subjektiven Unternehmenswert ist ein individueller Risikozuschlag noch immer zulässig.[2]

Zu- und Abschläge für:

Kapitalmarkttheoretische Risikozuschläge

Hauptartikel-> Kapitalmarkttheorie

Kapitalmarkttheoretische Modelle greifen auf Daten des Kapitalmarktes zur Risikozuschlages.

Marktmodelle:

Das Capital Asset Pricing Model ist das wichtigsten Modell, die übrigen werden auch als alternative Kapitalkostenmodelle bezeichnet.

Durch KFS/BW 1 Rz. 111f wurden neben dem CAPM alternative Berechnungen zulässig, sofern es sich um üblichen und anerkannten Verfahren handelt. Die Anwendung ist gem. Rz. 112 zu begründen.

Die weiteren Ausführungen beziehen sich auf das CAPM.

Bestandteile im CAPM

siehe auch-> Capital Asset Pricing Model

Bestandteile:

Marktrisikoprämie

Hauptartikel-> Marktrisikoprämie

Die Marktrisikoprämie gilt im Capital Asset Pricing Model (CAPM) das höhere Risiko des Marktportfolios ab, das sich mit der Investition in risikobehaftete Anlagen gegenüber einer Veranlagung in sichere Anlagen ergibt.[3]. Die Marktrisikoprämie ist Bestandteil des Risikozuschlages.

Die Marktrisikoprämie ist eine Differenzgröße zwischen Marktrenditen und dem Basiszinssatz.

Ermittlungsart:

KFS/BW 1 Rz. 105 verweist bei Ermittlung der Marktrisikoprämie auf die einschlägigen Empfehlungen der Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung. Die Empfehlung KFS/BW1 E7 (2017) und die aktuelle KFS/BW1 E7 (2022) legte die implizite Ermittlung als Standard ab 1.1.2018 fest.

Beta-Faktor

Hauptartikel-> Beta-Faktor

Der Beta-Faktor ([math]\beta [/math]) ist das Maß für das systematische Risiko. Mathematisch stellt er den Quotient der Kovarianz zwischen der Rendite des Wertpapiers und der Marktrendite mit der Varianz der Rendite des Marktes dar.

Der Beta-Faktor kann ermittelt werden über:[4]

Literatur

Fachliteratur

  • Bachl (2018), S. 46;
  • Mandl / Rabel (1997), S. 289 ff;

Unterlage(n)

  • Hager: Diskontierungszinssatz – Ein kurzer Überblick, Datei:Zins kurz.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Mandl / Rabel (1997), S. 226.
  2. Vgl. KFS/BW 1 Rz. 113, IDW S1 Rz. 123.
  3. Aschauer / Purtscher (2023), S. 225.
  4. Hager (2014a), S. 1129 uVa KFS/BW 1 Rz. 106.