Zins
Kurzinfo!
siehe auch-> Zins (Begriff), Zinssatz
Zins [1] ist das Entgelt das der Schuldner dem Gläubiger für die Überlassung von Kapital bezahlt. *) . Mathematisch stellt es das Produkt aus Zinssatz und zinstragenden Kapital dar.
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Zins in der Volkswirtschaft
Hauptartikel-> Zins (VWL)
Zins ist in der Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftlich das Entgelt für die Überlassung von Kapital. Der Begriff ist weiter gefasst als der betriebswirtschaftliche, so werden gelegentlich Pachten und Dividenden davon umfasst.[2]
Zins im Rechnungswesen
siehe auch-> Finanzergebnis
- a) Buchführung
In der Finanzbuchhaltung wird der Zinsaufwand und -ertrag im Finanzergebnis ausgewiesen.
siehe auch-> Skonto
- b) Kostenrechnung
Kalkulatorische Zinsen sind die in der Kostenrechnung zu berücksichtigenden Kosten für das dem Unternehmen zur Verfügung gestellte Kapital. Sie sind die Opportunitätskosten, da der Unternehmer sein Geld dem Betrieb zur Verfügung stellt, statt sie zinstragend anzulegen. Bei staatlich festgesetzten Preisen werden sie nur z. T. als Kosten anerkannt. *)
Dabei gibt es zwei Varianten:
- kalkulatorische Eigenkapitalzinsen und
- kalkulatorischen Zinsen nach Kostenrechnungsrichtlinien.
Kalkulatorische Eigenkapitalzinsen
Ergeben sich aus dem korrigierten Eigenkapital und dem maßgeblichen Zinssatz. Die Fremdkapitalzinsen werden dabei in voller Höhe in die Kostenrechnung übernommen.
Diese kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen werden vom korrigierten (= berichtigten) Eigenkapital errechnet.
Das korrigierte Eigenkapital ergibt sich aus der Differenz von betriebsnotwendigem Vermögen und dem in der Bilanz ausgewiesenen Fremdkapital.
Der Zinssatz entspricht dem durchschnittlichen landesüblichen Bankzinsen.
Kalkulatorischen Zinsen nach Kostenrechnungsrichtlinien
Dieses Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß die Zinsen einheitlich (für Eigen- und Fremdkapital) vom sogenannten betriebsnotwendigen Kapital berechnet werden.[3]
Weblinks
- Kalkulatorische Zinsen bei Wikipedia, abgefragt 27.1.2025;
Negativzinsen
Negativzinsen (Verwahrentgelte) sind Zinsen, die ein Schuldner (Kreditnehmer) vom Gläubiger (Kreditgeber) erhält.[4] Sie fallen an, wenn der Zinssatz kleiner Null ist.
Ein Negativzins wurde erstmals 1972 in der Schweiz erhoben. [5]
Durch die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank und der Federal Reserve Bank infolge der Weltfinanzkrise 2007-2008 (Lehmann, Griechenland) in den Jahren 2008 bis 2022 sank das Zinsniveau, so dass zum Teil Negativzinsen anfielen.
Die Niedrigzinspolitik wurde durch die Anhebung des Leitzinssatz durch die FED im Juni 2022, bzw. durch die EZB im Juli 2022 beendet.
Die Entwicklung der Leitzinssätze 1998 bis 2015 finden sich bei Wikimedia, Datei: LeitzinsenDE.svg.
Der Negativzins führt zu Vermögensvernichtung bei breiten Anlegerschichten. Das von der EZB erwartete Sinken der Sparquote der Privathaushalte trat (in Deutschland) nicht ein. Trotz trotz Negativzins herrschte weiterhin Inflation.
Weblinks
- Negativzins bei Wikipedia, abgefragt 27.1.2025;
- Niedrigzinspolitik bei Wikipedia, abgefragt 27.1.2025;
- Negativzins bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 27.1.2025;
Weblinks
- Zins bei Wikipedia, abgefragt 27.1.2025;
- Geldzins bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 27.1.2025;
- Zinsen bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 27.1.2025;
- Zins bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 27.1.2025;
Einzelnachweise
- ↑ Vom lat. census = Abschätzung; vgl. Wikipedia, Stichwort: Zins, abgefragt 27.1.2025.
- ↑ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Zinsen, abgefragt 27.1.2025.
- ↑ Vgl. Österr. Kuratorium für Wirtschaftlichkeit, Richtlinien für die Kostenrechnung in der österr. Wirtschaft, Wien 1954, S 20f.*)
- ↑ Vgl. Wikipedia, Stichwort: Negativzins, abgefragt 27.1.2025.
- ↑ Vgl. Wikipedia, Stichwort: Negativzins, abgefragt 27.1.2025.