Entscheidung unter Unsicherheit

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Unsicherheit ist als die Summe der möglichen positiven und negativen Abweichungen vom Erwartungswert der zukünftigen finanziellen Überschüsse zu verstehen.[1]

siehe auch-> Zufall

Unsicherheit in der Investitionstheorie

In der Investitionstheorie, an die sich die Unternehmensbewertung anlehnt, wird unterschieden zwischen: [2] [3]

  • Entscheidung unter Sicherheit: Die eintretende Situation ist bekannt. (Deterministisches Entscheidungsmodell).
  • Entscheidung unter Unsicherheit: Es ist nicht mit Sicherheit bekannt, welche Umweltsituation eintritt, man unterscheidet dabei weiter in:
  • Entscheidung unter Ungewissheit: Man kennt zwar die möglicherweise eintretenden Umweltsituationen, allerdings nicht deren Eintrittswahrscheinlichkeiten.
  • Entscheidung unter Risiko: Die Wahrscheinlichkeit für die möglicherweise eintretenden Umweltsituationen ist bekannt. (Stochastisches Entscheidungsmodell)

Wahrscheinlichkeiten:

  • objektive Wahrscheinlichkeit:werden aus aus empirischen Häufungsverteilungen gewonnen.
  • subjektive Wahrscheinlichkeit: Diese werden auf grund subjektiver Erfahrungen oder Einschätzungen des Entscheidenden gebildet.

Unternehmerische Entscheidungen werden nicht unter Sicherheit getroffen. „Durch die Zukunftsbezogenheit sind die Bewertungsgrundlagen unsicher.“[4]

Berücksichtigung der Unsicherheit

Methoden zur Berücksichtigung von Unsicherheit:

  • Unsicherheit verdichtende Verfahren
a) Sicherheitsäquivalenzmethode
b) Risikozuschlagsmethode
  • Unsicherheit aufdeckende Verfahren
a) Sensitivitätsanalyse
b) Szenariorechnung (Risikoanalyse)

Unsicherheit verdichtende Verfahren

Unsicherheitsverdichtende Planungsverfahren komprimieren mehrwertige Erwartungen auf einen Punktwert. Damit geht ein Informationsverlust einher. Sicherheitsäquivalenzmethode und Risikozuschlagsmethode korrigieren auf der Ebene der Eingangsdaten den Unterschied zwischen den unsicheren Zahlungsströmen aus dem Unternehmen und einer quasi-sicheren Alternativrendite (Basiszinssatz). Es werden entweder die (unsicheren) erwarteten Zahlungsströme durch (sichere) Sicherheitsäquivalente ersetzt oder ein (sicherer) Zinssatz an die Unsicherheitsdimension der Zahlungsströme angepasst. Bei gleichen Ausgangsdaten kommen die Sicherheitsäquivalenzmethode und die Risikozuschlagsmethode zum selben Ergebnis. [5]

In der Literatur wird an den die Unsicherheit verdichtenden Verfahren kritisiert, dass die Verdichtung der mehrwertigen Erwartungen zu einem Punktwert zu Informationsverlust führt, ohne dass dadurch sich die Unsicherheit verringert. Dem Bewertungssubjekt wird mit einem einwertigen Entscheidungswert nur ein Wert mit geringerer Aussagekraft geliefert. [6]

Dabei ist zu beachten, dass der Unternehmenswert jenen Preis abbildet, der sich unter Rechtspartnern gebildet hätte.[7] Niemand bezahlt eine Bandbreite. Der Gutachter muss sich daher auf den Wert festlegen, der die größte Wahrscheinlichkeit hat. Eine Bandbreite kann aber einen Hinweis auf die Streuung geben.

Unsicherheit aufdeckende Verfahren

Die Unsicherheit offenlegenden Verfahren sollen die Bandbreite bzw. Verteilung möglicher Werte veranschaulichen. Zu den Unsicherheiten offenlegenden Verfahren zählen die Sensitivitätsanalyse und die Risikoanalyse (Szenariorechnung).[8]

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 99 KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. 88 IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Aschauer/Purtscher (2011), S. 71ff
  • Gleißner (2012)
  • Kruschwitz (2009), S. 292f
  • Mandl/Rabel (1997), S. 212,
  • Peemöller (2012)
  • Peemöller / Kunowski (2012)

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage

  • Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Peemöller / Kunowski (2012), S. 314
  2. Wikipedia, Stichwort: Entscheidungstheorie#Sicherheit_und_Unsicherheit, Abgefragt am 10.11.2015
  3. zur Vertiefung: Kruschwitz (2009), S. 292ff
  4. Peemöller (2012), S. 39
  5. Aschauer / Purtscher (2011), S. 78f
  6. Aschauer / Purtscher (2011), S. 79
  7. vgl. Großfeld (2012), Rz. 141
  8. vgl. Aschauer / Purtscher (2011), S. 79