Bewertungsergebnis
Das Bewertungsergebnis ist der durch die Bewertung ermittelte Wert des Bewertungsobjektes.
Je nachdem für welches Bewertungsobjekt der Wert ermittelt wurde, wird terminologisch unterschieden:
- Unternehmen,
- Unternehmensteile wie Betriebe und Teilbetriebe,
- Unternehmensverbünde (= Konzerne);
- Unternehmensanteile wie Anteile an Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften;
- Wert:
Betriebswirtschaftlich stellt der Unternehmenswert eine Bandbreite dar.[1] Für die Rechtsanwendung ist diese Bandbreite auf einen Punkt zu verdichten. Es sollte der Unternehmenswert angegeben werden, der die größte Wahrscheinlichkeit für sich hat.
Das Bewertungsergebnis ist in einem Gutachten darzustellen und zu plausibilisieren.
Inhaltsverzeichnis
Wertfindungsergebnis
In der vereinfachten Wertfindung nach KFS/BW1 E5 (2017) wird der Bewertungsergebnis als Wertfindungsergebnis bezeichnet. Ansonsten bestehen keine Unterschiede.
Literatur
Fachgutachten
- KFS/BW 1 Rz. 155;
- IDW S1 Rz. 174;
Fachliteratur
- Hager: "Unternehmenswert - Punktwert oder Bandbreite", BP 2017, S 112 Datei:BP 2017-4 Bandbreite.pdf[2], zitiert: Hager (2017a);
Unterlage(n)
Sortiert nach Dateiname
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand Nov. 2017;
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur