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Wer ist im Firmenbuch eingetragen?
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Eingetragen sind alle österreichischen Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften. Ausländische Rechtsträger sind im Firmenbuch einzutragen, falls sie Zweigniederlassungen in Österreich unterhalten.
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Einzelunternehmer können sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. Erst wenn ein Einzelunternehmen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Umsatz von jeweils über 700.000 EUR oder aber in einem Jahr einen Umsatz von über 1.000.000 EUR aufweist, wird die Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend.
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Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) werden im Firmenbuch nicht eingetragen, da sie über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen.
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In das Firmenbuch sind folgende Rechtsträger einzutragen (§ 2 FBG):[9]
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    Einzelunternehmer (wenn sie nicht nach § 189 UGB der Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen ist die Eintragung gemäß § 8 Abs. 1 UGB freiwillig)
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    Offene Gesellschaften (OG)
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    Kommanditgesellschaften (KG)
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    Aktiengesellschaften (AG)
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    Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
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    Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
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    Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
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    Europäische Wirtschaftliche Interessensvereinigungen
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    Europäische Genossenschaften (SCE)
  
 
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Version vom 19. April 2023, 05:11 Uhr

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Firmenbuch (18.04.2023)

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Begriff (lö)

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eigene Das Firmenbuch (Handels-, Unternehmensregister) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verzeichnis bestimmter Unternehmen. Es dient zum einen der Offenlegung (UGB), zum anderen haben bestimmte Eintragungen konstitutive Wirkung. Die Verpflichtung zur Eintragung ist länderweise sehr unterschiedlich ebenso die Möglichkeit der Einsichtnahme.

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Bedeutung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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eigene

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Österreich

Allgemein (lö)

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/F/Seite.9911011.html Firmenbuch

Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind. Hierunter fallen beispielsweise Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen.

Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Im Hauptbuch sind die Firmenbucheintragungen (z.B. Firmenbuchnummer, Firma) enthalten. Die Urkundensammlung enthält alle Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrunde liegen (z.B. Gesellschaftsverträge).

https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/firmenbuch.html

Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten (Landesgerichte (→ BMJ), in Wien das Handelsgericht Wien (→ BMJ), in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz (→ BMJ)) in einer Datenbank geführt wird. Es umfasst auch das früher gesondert geführte Genossenschaftsregister. Inhaber des Schutzrechts (gemäß Urheberrechtsgesetz) an der Datenbank ist der Bund.

Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind. Hierunter fallen z.B. Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen. In das Firmenbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen und auch Auszüge anfordern (Firmenbuchabfrage). Zum schnellen und einfachen Recherchieren im Firmenbuch steht weiters die Firmeninformation im Internet zur Verfügung.

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches EDV-Verzeichnis. Im Firmenbuch sind wichtige Informationen über zahlreiche Unternehmen zu finden. Vorrangiger Zweck des Firmenbuchs ist es, dem Geschäftsverkehr eine Möglichkeit zu eröffnen, relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmen einzuholen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch Das Firmenbuch (frühere Bezeichnung Handelsregister, englisch commercial register) ist ein von den österreichischen Landesgerichten (in Wien vom Handelsgericht Wien, in Graz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) elektronisch geführtes öffentliches Verzeichnis. Es dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind,[1] insbesondere die grundlegenden Tatsachen und Rechtsverhältnisse der vollkaufmännischen Unternehmungen zu beurkunden und öffentlich einsichtig zu machen.[2] Hierunter fallen beispielsweise Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen.[3] Einrichtung und Führung des Firmenbuchs sind im Firmenbuchgesetz (FBG) geregelt.[4][5]

Über das European Business Register ist das Firmenbuch mit anderen europäischen Handelsregistern verknüpft und grenzübergreifend einsehbar.

eigene


[7] [8] [9]

Firmenbuchgericht

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html Wer führt das Firmenbuch?

Das Firmenbuch wird von den zuständigen Firmenbuchgerichten geführt. In Wien ist dies das Handelsgericht Wien, während in den Bundesländern die Zuständigkeit bei den jeweiligen Landesgerichten liegt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Sitz des Rechtsträgers.

https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch Das Firmenbuch (frühere Bezeichnung Handelsregister, englisch commercial register) ist ein von den österreichischen Landesgerichten (in Wien vom Handelsgericht Wien, in Graz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) elektronisch geführtes öffentliches Verzeichnis. Es dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind,[1] insbesondere die grundlegenden Tatsachen und Rechtsverhältnisse der vollkaufmännischen Unternehmungen zu beurkunden und öffentlich einsichtig zu machen.[2] Hierunter fallen beispielsweise Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen.[3] Einrichtung und Führung des Firmenbuchs sind im Firmenbuchgesetz (FBG) geregelt.[4][5]

eigene

[10] [11] [12]

Einzutragende Rechtsträger

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html Wer ist im Firmenbuch eingetragen? Eingetragen sind alle österreichischen Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften. Ausländische Rechtsträger sind im Firmenbuch einzutragen, falls sie Zweigniederlassungen in Österreich unterhalten.

Einzelunternehmer können sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. Erst wenn ein Einzelunternehmen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Umsatz von jeweils über 700.000 EUR oder aber in einem Jahr einen Umsatz von über 1.000.000 EUR aufweist, wird die Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend.

Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) werden im Firmenbuch nicht eingetragen, da sie über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch In das Firmenbuch sind folgende Rechtsträger einzutragen (§ 2 FBG):[9]

   Einzelunternehmer (wenn sie nicht nach § 189 UGB der Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen ist die Eintragung gemäß § 8 Abs. 1 UGB freiwillig)
   Offene Gesellschaften (OG)
   Kommanditgesellschaften (KG)
   Aktiengesellschaften (AG)
   Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
   Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
   Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
   Sparkassen
   Privatstiftungen
   Europäische Wirtschaftliche Interessensvereinigungen
   Europäische Gesellschaften (SE)
   Europäische Genossenschaften (SCE)

eigene

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Einzutragende Informationen

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

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Einsichtnahme / Abfrage

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[19] [20] [21]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[22] [23] [24] [25]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[26] [27] [28]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2018),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015),

Ihlau / Duscha (2019),

  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  • WPH-Edition (2018), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 19.4.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 19.4.2023;

Einzelnachweise

  1. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  2. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  3. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  4. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  5. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  6. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  7. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  8. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  9. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  10. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  11. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  12. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  13. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  14. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  15. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  16. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  17. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  18. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  19. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.

[[Kategorie:Unternehmensrecht]]