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(Währungsunion)
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* Währungsunion: Ist die oberste Stufe der wirtschaftlichen Integration. Hierbei wird die Wirtschaftsunion um eine gemeinsame Währung erweitert. (Beispiel: Eurozone)
 
* Währungsunion: Ist die oberste Stufe der wirtschaftlichen Integration. Hierbei wird die Wirtschaftsunion um eine gemeinsame Währung erweitert. (Beispiel: Eurozone)
  
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Die Währungsunion ist in der Außenwirtschaftstheorie und Wirtschaft ein Wechselkurssystem, bei dem sich Währungsräume (Staaten) zum Zwecke der Bildung einer gemeinsamen Währung (Gemeinschaftswährung) zusammenschließen.  
 
Die Währungsunion ist in der Außenwirtschaftstheorie und Wirtschaft ein Wechselkurssystem, bei dem sich Währungsräume (Staaten) zum Zwecke der Bildung einer gemeinsamen Währung (Gemeinschaftswährung) zusammenschließen.  
  
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Eurozone Eurozone], Euro (seit 1999): Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Eurozone Eurozone], Euro (seit 1999): Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern
  
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Als Eurozone (amtlich auch Euro-Währungsgebiet oder Euroraum) wird die Gruppe der EU-Staaten bezeichnet, die den Euro als offizielle Währung besitzen. Die Eurozone besteht aus 20 EU-Staaten und wird deswegen als Euro-20 bezeichnet. Zuletzt übernahm Kroatien am 1. Januar 2023 den Euro als offizielle Währung.[1]
 
 
 
Die 20 Staaten der Eurozone sind:
 
 
 
    Belgien
 
    Deutschland
 
    Estland
 
    Finnland
 
    Frankreich
 
    Griechenland
 
    Irland
 
    Italien
 
    Kroatien
 
    Lettland
 
    Litauen
 
    Luxemburg
 
    Malta
 
    Niederlande
 
    Österreich
 
    Portugal
 
    Slowakei
 
    Slowenien
 
    Spanien
 
    Republik Zypern
 
 
 
Von den übrigen sieben EU-Staaten sind sechs verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen. Dänemark kann den Euro einführen, muss es jedoch nicht, das heißt, es hat de jure eine Ausstiegsoption. Dasselbe galt für das ehemalige EU-Mitglied Vereinigtes Königreich.
 
 
 
Für die Geldpolitik der Eurozone ist die Europäische Zentralbank zuständig und verantwortlich. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der Staaten der Eurozone bildet sie das Eurosystem. Im Rahmen der Euro-Gruppe stimmen die Staaten der Eurozone ihre Steuer- und Wirtschaftspolitik untereinander ab, allerdings ohne formale Entscheidungsbefugnis.
 
 
 
;Der Euroraum
 
Mitglieder der Eurozone im engeren Sinn (Euro-20)
 
Mitglieder des WKM II
 
Nicht-EU-Mitglieder mit freiem Wechselkurs zum Euro
 
Nicht-EU-Mitglieder, die den Euro verwenden
 
Nicht-EU-Mitglied mit festem Wechselkurs zum Euro
 
EU-Mitglieder mit freiem Wechselkurs zum Euro
 
 
 
Im engeren Sinn umfasst die Eurozone diejenigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den Euro als Währung eingeführt haben. Dafür mussten sie die
 
[https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konvergenzkriterien EU-Konvergenzkriterien] erfüllen, die die Eurozone wirtschaftspolitisch harmonisieren sollen. Diese Kriterien erfüllten am 1. Januar 1999, als der Euro als Buchgeld eingeführt wurde, zunächst elf der damals fünfzehn Mitgliedstaaten. Griechenland gab 2000 an, die Kriterien ebenfalls zu erfüllen, und trat der Eurozone am 1. Januar 2001 bei.
 
 
 
Euroeinführung mit Euromünzen und Eurobanknoten als offizielle Währung
 
 
 
    am 1. Januar 2002 in den zwölf Staaten Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien[4]
 
    am 1. Januar 2007 in Slowenien[5]
 
    am 1. Januar 2008 in Malta[6] und in der Republik Zypern[7]
 
    am 1. Januar 2009 in der Slowakei[8]
 
    am 1. Januar 2011 in Estland[9]
 
    am 1. Januar 2014 in Lettland
 
    am 1. Januar 2015 in Litauen
 
    am 1. Januar 2023 in Kroatien
 
 
 
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unwiderrufliche Fixierung des Wechselkurses zwischen zwei oder mehreren Währungen (z. B. durch die Übernahme einer (neuen) gemeinsamen Währung). In einer Wechselkursunion besitzen die Teilnehmerländer noch eigene Währungen und unabhängige Zentralbanken, in einer Währungsunion als Grenzfall einer Wechselkursunion gibt es innerhalb der Union nur noch eine gemeinsame Zentralbank und eine Einheitswährung. Analyse in der Theorie des optimalen Währungsraumes oder in der makroökonomischen Theorie einer Zwei-Länder-Währungsunion. Beispiel: Europäische Währungsunion, Gemeinschaftswährung Euro.
 
unwiderrufliche Fixierung des Wechselkurses zwischen zwei oder mehreren Währungen (z. B. durch die Übernahme einer (neuen) gemeinsamen Währung). In einer Wechselkursunion besitzen die Teilnehmerländer noch eigene Währungen und unabhängige Zentralbanken, in einer Währungsunion als Grenzfall einer Wechselkursunion gibt es innerhalb der Union nur noch eine gemeinsame Zentralbank und eine Einheitswährung. Analyse in der Theorie des optimalen Währungsraumes oder in der makroökonomischen Theorie einer Zwei-Länder-Währungsunion. Beispiel: Europäische Währungsunion, Gemeinschaftswährung Euro.
  
''<u>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/europaeische-waehrungsunion-ewu-33294 </u>''
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''<u>https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21215/waehrungsunion/ </u>'' <s></s> <!--  -->
 
 
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die Gesamtheit von Ländern, die eine einheitliche gemeinsame Geld- und Währungspolitik betreiben. Meist wird in diesen Ländern gleichzeitig auch eine einheitliche Währung eingeführt (Währungsintegration). Die Einführung einer Einheitswährung mit gleichzeitiger Errichtung einer für die Geldpolitik allein verantwortlichen Zentralbank zeichnet eine »echte« Währungsunion aus. Im Gegensatz dazu spricht man von einer Pseudowährungsunion, wenn die nationale Geldpolitik zwar koordiniert, aber weiterhin eigenständig von nationalen Zentralbanken durchgeführt wird. Die Europäische Währungsunion ist ein Beispiel für eine echte Währungsunion, weil hier gleichzeitig mit der Einführung des Euro auch ein einheitliches Zentralbankensystem geschaffen wurde. Das Europäische Währungssystem war hingegen eine Pseudowährungsunion.
 
die Gesamtheit von Ländern, die eine einheitliche gemeinsame Geld- und Währungspolitik betreiben. Meist wird in diesen Ländern gleichzeitig auch eine einheitliche Währung eingeführt (Währungsintegration). Die Einführung einer Einheitswährung mit gleichzeitiger Errichtung einer für die Geldpolitik allein verantwortlichen Zentralbank zeichnet eine »echte« Währungsunion aus. Im Gegensatz dazu spricht man von einer Pseudowährungsunion, wenn die nationale Geldpolitik zwar koordiniert, aber weiterhin eigenständig von nationalen Zentralbanken durchgeführt wird. Die Europäische Währungsunion ist ein Beispiel für eine echte Währungsunion, weil hier gleichzeitig mit der Einführung des Euro auch ein einheitliches Zentralbankensystem geschaffen wurde. Das Europäische Währungssystem war hingegen eine Pseudowährungsunion.
  
 
Die Währungsunion ist eine Form der wirtschaftlichen Integration von Staaten, die über die Schaffung eines gemeinsamen Marktes (z. B. Europäischer Binnenmarkt) und eine Koordinierung verschiedener wirtschaftspolitischer Bereiche wie in einer Wirtschaftsunion hinausgeht und zur Wirtschafts- und Währungsunion als engster Form der wirtschaftlichen Integration von selbstständigen Staaten führt (z. B. Europäische Wirtschafts- und Währungsunion).
 
Die Währungsunion ist eine Form der wirtschaftlichen Integration von Staaten, die über die Schaffung eines gemeinsamen Marktes (z. B. Europäischer Binnenmarkt) und eine Koordinierung verschiedener wirtschaftspolitischer Bereiche wie in einer Wirtschaftsunion hinausgeht und zur Wirtschafts- und Währungsunion als engster Form der wirtschaftlichen Integration von selbstständigen Staaten führt (z. B. Europäische Wirtschafts- und Währungsunion).
  
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Version vom 14. Januar 2024, 06:23 Uhr

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Außenwirtschaft (4.1.2024)

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Begriff (lö)

  • Weiterleitung:

siehe auch-> Wirtschaftsraum ev Internationale Organisation

 ev erg 

https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftliche_Integration

eigene Wirtschaftsintegration stellt einen wirtschaftlichen Zusammenschluss mehrerer Länder zur Förderung des zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehrs Außenwirtschaft oder Außenhandel dar.[1] Wirtschaftsintegration kann global oder regional ausgerichtet sein. Zumeist geht sie mit gemeinsamen Institutionen einher.

[2] [3] [4] [5]

Bedeutung

 ev erg 

Staatsübergreifende Wirtschaftsräume werden durch die Globalisierung ev link zu Weltwirtschaft immer wichtiger. Dabei spielen internationale Organisationen wie WTO und GATT eine große Rolle. Zumeist handelt es sich um zwischenstaatliche Freihandelskooperationen.

[6] [7] [8] [9]

Freihandelskooperationen

Hlf (lö)

  • Weiterleitung: Freihandelskooperation

siehe auch-> Internationale Organisation, Wirtschaftsraum

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftliche_Integration

Stufen der Integration

Wirtschaftliche Integrationsprozesse werden typischerweise in mehrere Abstufungen eingeteilt, die aber bei Integrationsprozessen nicht zwangsläufig der Reihe nach durchlaufen werden:


https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandelsabkommen

Arten von Freihandelskooperationen kürzen und verlinken
  • Freihandelsabkommen: Handelsbarrieren werden abgeschafft, jedoch bleibt jeder Mitgliedstaat politisch selbständig. (Beispiel: Europäische Freihandelsassoziation)
  • Zollunionen: Hierbei bildet ein Zusammenschluss von Staaten eine gemeinsame Zollunion. Es werden gemeinsame Zölle abgeschafft. Außerdem werden die Zölle von Drittländern, die Mitgliedsstaaten angehören, angeglichen.[15] (Beispiel: Eurasische Wirtschaftsunion)
  • Binnenmarkt (Gemeinsamer Markt): Der Binnenmarkt verhält sich wie die Zollunion. Außerdem schreibt dieser den freien Verkehr aller Produktionsfaktoren (Waren, Dienstleistungen, Arbeitskräfte, Kapital) vor. (Beispiel: Europäischer Wirtschaftsraum[16])
  • Wirtschaftsunion: Zusammenschluss von Staaten mit binnenmarktähnlichen Verhältnissen. Hinzu kommt das bestreben einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik. (Beispiel: Europäische Union)
  • Währungsunion: Ist die oberste Stufe der wirtschaftlichen Integration. Hierbei wird die Wirtschaftsunion um eine gemeinsame Währung erweitert. (Beispiel: Eurozone)

Siehe auch: Wirtschaftliche Integration

eigene Die wirtschaftliche Integration erfolgt oft stufenweise. Die Abgabe von staatlicher Hoheit führt dabei oft zu inneren Widerständen.

Arten:

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[10] [11] [12] [13]

Freihandelsabkommen

  • Weiterleitung: Freihandelsabkommen

 (zT) ok 

Bei einem Freihandelsabkommen werden im Innenverhältnis die Zölle und tarifäre Handelshemmnisse link? der beteiligten Länder abgeschafft, jedoch nur für innerhalb der Freihandelszone erstellte Güter. Im Handel mit Drittstaat legen die Länder weiterhin selbstständig die Zölle fest. Um Missbrauch zu verhindern, werden die Waren mit Ursprungszeugnissen ausgestattet, so dass Länder mit hohem Zollsatz nachvollziehen können, woher die Ware stammt. Dies ermöglicht eine Nachverzollung, bedeutet aber, dass Grenzkontrollen weiter nötig sind. Beispiele: Europäische Freihandelsassoziation EFTA.

Literatur

Weblinks https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandelsabkommen

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[14] [15] [16] [17]

Zollunion

  • Weiterleitung: Zollunion

(zT) ok 

https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftliche_Integration

https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandelsabkommen

<s>https://de.wikipedia.org/wiki/Zollunion

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zollunion-47067

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21285/zollunion/

eigene Zollgebiet ist der Zusammenschluss mehrer Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Dabei fallen die Binnenzölle zwischen den Mitgliedern weg. Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern wird ein einheitlicher Außenzoll erhoben. Obwohl sie gegen das Meistbegünstigungsprinzip verstößt, ist sie nach den Bestimmungen der WTO zulässig.[18]

Literatur

Weblinks

[19] [20] [21] [22]

Binnenmarkt (Gemeinsamer Markt)

  • Weiterleitung: Binnenmarkt ev Gemeinsamer Markt

 (zT) ok 

https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftliche_Integration

https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandelsabkommen <s>

https://de.wikipedia.org/wiki/Binnenmarkt

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/binnenmarkt-30919

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/18913/binnenmarkt/

eigene Binnenmarkt ist ein ein Wirtschaftsraum mit weitgehend homogeneren Marktbedingungen, der durch den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmern sowie eine angeglichene Rechtsordnung gekennzeichnet ist.[23] Der Begriff wird auch als Abgrenzung des Marktes eines Staates zum Weltmarkt ev eigenes Kapitel bei Wirtschaftseinheit oder Wirtschaftsraum verwendet. Der Gemeinsame Markt ist idR ein Synonym für Binnenmarkt, bezeichnet aber auch manchmal einen noch nicht abgeschlossenen Binnenmarkt.[24]

Literatur

Weblinks

[25] [26] [27] [28]

Wirtschaftsunion

  • Weiterleitung: Wirtschaftsunion

 (zT) ok 

https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftliche_Integration

https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandelsabkommen

https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsunion

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/wirtschaftsunion-47194

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21124/wirtschaftsunion/

eigene Wirtschaftsunion ist eine Form der wirtschaftlichen Integration, bei der zusätzlich zum Binnenmarkt die Wirtschaftspolitik koordiniert wird.

Literatur

Weblinks

[29] [30] [31] [32]

Währungsunion

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftliche_Integration

  1. In einer Währungsunion werden dauerhaft die Wechselkurse fixiert, bei gleichzeitiger vollständiger Konvertibilität oder Einführung einer gemeinsamen Währung. Beispiel: Europäische Währungsunion

https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandelsabkommen

  • Währungsunion: Ist die oberste Stufe der wirtschaftlichen Integration. Hierbei wird die Wirtschaftsunion um eine gemeinsame Währung erweitert. (Beispiel: Eurozone)

https://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%A4hrungsunion Die Währungsunion ist in der Außenwirtschaftstheorie und Wirtschaft ein Wechselkurssystem, bei dem sich Währungsräume (Staaten) zum Zwecke der Bildung einer gemeinsamen Währung (Gemeinschaftswährung) zusammenschließen.

Historisch

Währungsunion

  • Währungsunion Schweiz – Liechtenstein, Schweizer Franken (ab 1980): Schweiz, Liechtenstein;
  • Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft, CFA-Franc (ab 1945): Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Republik Kongo, Tschad, Zentralafrikanische Republik;
  • Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion, CFA-Franc (ab 1945): Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal, Togo
  • Eurozone, Euro (seit 1999): Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/waehrungsunion-49943 unwiderrufliche Fixierung des Wechselkurses zwischen zwei oder mehreren Währungen (z. B. durch die Übernahme einer (neuen) gemeinsamen Währung). In einer Wechselkursunion besitzen die Teilnehmerländer noch eigene Währungen und unabhängige Zentralbanken, in einer Währungsunion als Grenzfall einer Wechselkursunion gibt es innerhalb der Union nur noch eine gemeinsame Zentralbank und eine Einheitswährung. Analyse in der Theorie des optimalen Währungsraumes oder in der makroökonomischen Theorie einer Zwei-Länder-Währungsunion. Beispiel: Europäische Währungsunion, Gemeinschaftswährung Euro.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21215/waehrungsunion/ die Gesamtheit von Ländern, die eine einheitliche gemeinsame Geld- und Währungspolitik betreiben. Meist wird in diesen Ländern gleichzeitig auch eine einheitliche Währung eingeführt (Währungsintegration). Die Einführung einer Einheitswährung mit gleichzeitiger Errichtung einer für die Geldpolitik allein verantwortlichen Zentralbank zeichnet eine »echte« Währungsunion aus. Im Gegensatz dazu spricht man von einer Pseudowährungsunion, wenn die nationale Geldpolitik zwar koordiniert, aber weiterhin eigenständig von nationalen Zentralbanken durchgeführt wird. Die Europäische Währungsunion ist ein Beispiel für eine echte Währungsunion, weil hier gleichzeitig mit der Einführung des Euro auch ein einheitliches Zentralbankensystem geschaffen wurde. Das Europäische Währungssystem war hingegen eine Pseudowährungsunion.

Die Währungsunion ist eine Form der wirtschaftlichen Integration von Staaten, die über die Schaffung eines gemeinsamen Marktes (z. B. Europäischer Binnenmarkt) und eine Koordinierung verschiedener wirtschaftspolitischer Bereiche wie in einer Wirtschaftsunion hinausgeht und zur Wirtschafts- und Währungsunion als engster Form der wirtschaftlichen Integration von selbstständigen Staaten führt (z. B. Europäische Wirtschafts- und Währungsunion).

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[33] [34] [35] [36]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[37] [38] [39] [40]

Zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten

  • Weiterleitung: Zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten

 (zT) ok 

Neben den großen internationalen Wirtschaftsorganisationen WTO und GATT, sowie den Freihandelskooperationen, die über eigene Organisationsstrukturen und idR verbindliche Regelungen für ihre Mitglieder verfügt gibt es noch zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten die sich in regelmäßígen Abständen unter wechselnden Vorsitz an meist wechselnden Orten treffen. Ihre Relevanz ergibt sich aus dem hinter den Staaten stehenden wirtschaftliche und politische Macht dieser Länder.

Wichtige zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten:

Literatur/

Weblinks

* [ NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[41] [42] [43] [44]

Freihandel

  • Weiterleitung: Freihandel
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandel Freihandel (englisch free trade) bezeichnet eine Handelspolitik, bei der keine Beschränkungen von Import und Export stattfinden.[1] Dies beinhaltet in der Regel die Abwesenheit von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen und das Ausbleiben von Subventionen für die heimische Exportindustrie. Die gegenteilige Handelspolitik ist der Protektionismus.[2] Hier versucht die Regierung durch aktive Handelspolitik inländische Produzenten zu schützen und ausländische Produzenten zu benachteiligen. Die theoretischen Begründungen für Freihandel lassen sich bis in die Epoche der klassischen Nationalökonomie zurückverfolgen, besonders die Theorie der Arbeitsteilung und des komparativen Kostenvorteils.[3]

Historisch hat der freie Handel von 1815 bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs erheblich zugenommen.[4] Die Handelsoffenheit nahm in den 1920er Jahren erneut zu, brach jedoch während der Weltwirtschaftskrise insbesondere in Europa und Nordamerika zusammen. Ab den 1950er Jahren nahm die Handelsoffenheit wieder erheblich zu. Ökonomen und Wirtschaftshistoriker sind sich einig, dass der internationale Handel heute freier ist als je zuvor.[5][6]

Die meisten Ökonomen befürworten Freihandel.[7] Es besteht ein breiter wissenschaftlicher Konsens, dass die Beseitigung von Handelshemmnissen und Zöllen das Wirtschaftswachstum und die ökonomische Wohlfahrt erhöht.[8][9][10] Kurzfristig müssen aber Lösungen für Arbeitnehmer in importkonkurrierenden Branchen implementiert werden, damit sich diese bei Arbeitsplatzverlusten anpassen können.[11][12][13] In der Realität praktizieren die meisten Länder eine Form von Protektionismus, etwa durch Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse.[14]

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[45] [46] [47] [48]

Handelshemmnis & Protektionismus

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Handelshemmnis Ein Handelshemmnis oder eine Handelsbarriere ist eine Maßnahme, die sich hemmend auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen auswirkt, insbesondere auf den Handel zwischen Staaten im Zuge einer protektionistischen Grundhaltung eines Staates. Unterschieden werden solche protektionistischen Maßnahmen in tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse.[1]

Tarifäre Handelshemmnisse

Unter die tarifären (zollähnlichen) Handelshemmnisse fallen:

   Importzölle
   Exportzölle[2]
   Exportsubventionen
Nichttarifäre Handelshemmnisse

Nichttarifäre (Non-Tariff-Barriers, NTBs) oder zollfremde Handelshemmnisse sind handelspolitische Maßnahmen, die vorwiegend auf die Behinderung von Importen oder die Förderung von Exporten inländischer Unternehmer zielen. Darunter fallen z. B.:[3]

   technische Vorschriften
   rechtliche Vorschriften
   Exportbeschränkungen
   Einfuhrquoten
   Einfuhrsteuern
   Einfuhrverbote
   Ausfuhrverbote
   spezielle Importabgaben
   Steuervorteile
   finanzielle Förderung inländischer Unternehmen
   Umwelt- und Sozialstandards
   Qualitätsstandards
   Verpackungs- und Bezeichnungsvorschriften
   Herkunftsangaben

NTBs können (wie Zölle auch) den internationalen Handel stark beeinträchtigen. Der Abbau dieser Handelsbarrieren und damit die Förderung des internationalen Handels erfordert den internationalen Konsens bei der Definition und Quantifizierung von NTBs.[4]

https://de.wikipedia.org/wiki/Protektionismus Protektionismus (lateinisch protectio ‚Schutz‘) ist eine Form der Handelspolitik, mit der ein Staat durch Handelshemmnisse versucht, ausländische Anbieter auf dem Inlandsmarkt zu benachteiligen, um inländische Anbieter vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Ihr Gegensatz ist der Freihandel.

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[49] [50] [51] [52]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[53] [54] [55] [56]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
  • Bachl (2018), S. ;
  • Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. ;
  • Mandl / Rabel (1997), S. ;
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
  • WPH-Edition (2018), Rz. A ;

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Wirtschaftliche Integration, abgefragt 5.1.2024.
  2. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  3. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  4. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  5. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  6. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  7. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  8. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  9. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  10. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  11. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  12. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  13. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  14. [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21285/zollunion Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Zollunion ], abgefragt 5.1.2024.
  15. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  16. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  17. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  18. Wikipedia, Stichwort: Binnenmarkt, abgefragt 5.1.2024.
  19. Wikipedia, Stichwort: Binnenmarkt, abgefragt 5.1.2024.
  20. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  21. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  22. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  23. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  24. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  25. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  26. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  27. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  28. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  29. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  30. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  31. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  32. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  33. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
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<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]]</s> [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]