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Als Eurozone (amtlich auch Euro-Währungsgebiet oder Euroraum) wird die Gruppe der EU-Staaten bezeichnet, die den Euro als offizielle Währung besitzen. Die Eurozone besteht aus 20 EU-Staaten und wird deswegen als Euro-20 bezeichnet. Zuletzt übernahm Kroatien am 1. Januar 2023 den Euro als offizielle Währung.[1]
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Von den übrigen sieben EU-Staaten sind sechs verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen. Dänemark kann den Euro einführen, muss es jedoch nicht, das heißt, es hat de jure eine Ausstiegsoption. Dasselbe galt für das ehemalige EU-Mitglied Vereinigtes Königreich.
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Für die Geldpolitik der Eurozone ist die Europäische Zentralbank zuständig und verantwortlich. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der Staaten der Eurozone bildet sie das Eurosystem. Im Rahmen der Euro-Gruppe stimmen die Staaten der Eurozone ihre Steuer- und Wirtschaftspolitik untereinander ab, allerdings ohne formale Entscheidungsbefugnis.
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Im engeren Sinn umfasst die Eurozone diejenigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den Euro als Währung eingeführt haben. Dafür mussten sie die
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    am 1. Januar 2002 in den zwölf Staaten Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien[4]
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    am 1. Januar 2007 in Slowenien[5]
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    am 1. Januar 2008 in Malta[6] und in der Republik Zypern[7]
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    am 1. Januar 2009 in der Slowakei[8]
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    am 1. Januar 2011 in Estland[9]
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    am 1. Januar 2014 in Lettland
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Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, EWWU, (verkürzt auch Wirtschafts- und Währungsunion, WWU;[1] inoffiziell auch Europäische Währungsunion, EWU; englisch Economic and Monetary Union, EMU) wird eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet, sich ab dem 1. Juli 1990 durch die Umsetzung bestimmter wirtschafts- und währungspolitischer Regelungen in einem dreistufigen Prozess enger aneinander zu binden.[2] Das Hauptziel der EWWU-Regelungen ist die Ergänzung des Europäischen Binnenmarktes durch eine gemeinsame Währung mit hoher Preisniveaustabilität.[3]
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Die 27 EU-Staaten haben bisher die EWWU-Vereinbarung in unterschiedlichem Maße umgesetzt. Es ist ungewiss – und angesichts der Euro-Krise seit Ausbrechen der griechischen Staatsschuldenkrise im Herbst 2009 auch unwahrscheinlich –, dass alle EU-Staaten am Ende des Umsetzungsprozesses voll in die EWWU-Regelungen integriert sein werden. Die Währung Euro haben seit dem 1. Januar 1999 20 der 27 EU-Staaten eingeführt („Eurozone“): Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern. Diese 20 Staaten koordinieren ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik im Rahmen der Euro-Gruppe. Von den übrigen sieben EU-Staaten sind fünf verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen.
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Die zwei EU-Staaten Dänemark und Schweden haben de jure bzw. de facto eine Ausstiegsoption („Opt-out“) aus der Verpflichtung, den Euro einzuführen. Auch die sieben EU-Staaten, die bisher nicht Teil der Eurozone sind, haben in verschiedenen Aspekten die EWWU-Regelungen umgesetzt und koordinieren bestimmte Bereiche ihrer Wirtschafts- und Währungspolitik mit der Gruppe der 20 Staaten der Eurozone.
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Version vom 15. Januar 2024, 04:31 Uhr

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Außenwirtschaft (4.1.2024)

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Begriff (lö)

  • Weiterleitung:

siehe auch-> Wirtschaftsraum ev Internationale Organisation

 ev erg 

Wirtschaftsintegration stellt einen wirtschaftlichen Zusammenschluss mehrerer Länder zur Förderung des zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehrs Außenwirtschaft oder Außenhandel dar.[1] Wirtschaftsintegration kann global oder regional ausgerichtet sein. Zumeist geht sie mit gemeinsamen Institutionen einher.

Bedeutung

 ev erg 

Staatsübergreifende Wirtschaftsräume werden durch die Globalisierung ev link zu Weltwirtschaft immer wichtiger. Dabei spielen internationale Organisationen wie WTO und GATT eine große Rolle. Zumeist handelt es sich um zwischenstaatliche Freihandelskooperationen.

[2] [3] [4] [5]

Freihandelskooperationen

Hlf (lö)

  • Weiterleitung: Freihandelskooperation

siehe auch-> Internationale Organisation, Wirtschaftsraum

 (zT) ok 

Es gibt verschiedene Freihandelskooperationen. Die wirtschaftliche Integration erfolgt oft stufenweise. Die Abgabe von staatlicher Hoheit führt dabei oft zu inneren Widerständen.

Arten:

Freihandelsabkommen

  • Weiterleitung: Freihandelsabkommen

 (zT) ok 

Bei einem Freihandelsabkommen werden im Innenverhältnis die Zölle und tarifäre Handelshemmnisse link? der beteiligten Länder abgeschafft. Im Handel mit Drittstaat legen die Länder weiterhin selbstständig die Zölle fest. Um Missbrauch zu verhindern, werden die Waren mit Ursprungszeugnissen ausgestattet, so dass Länder mit hohem Zollsatz nachvollziehen können, woher die Ware stammt. Dies ermöglicht eine Nachverzollung, bedeutet aber, dass Grenzkontrollen weiter nötig sind. Beispiele: Europäische Freihandelsassoziation EFTA.

Zollunion

  • Weiterleitung: Zollunion

 ok 

Zollgebiet ist der Zusammenschluss mehrer Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Dabei fallen die Binnenzölle zwischen den Mitgliedern weg. Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern wird ein einheitlicher Außenzoll erhoben. Obwohl sie gegen das Meistbegünstigungsprinzip verstößt, ist sie nach den Bestimmungen der WTO zulässig.[6]

Weblinks

Binnenmarkt (Gemeinsamer Markt)

  • Weiterleitung: Binnenmarkt ev Gemeinsamer Markt

 (zT) ok 

Binnenmarkt ist ein ein Wirtschaftsraum mit weitgehend homogeneren Marktbedingungen, der durch den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmern sowie eine angeglichene Rechtsordnung gekennzeichnet ist.[7] Der Begriff wird auch als Abgrenzung des Marktes eines Staates zum Weltmarkt ev eigenes Kapitel bei Wirtschaftseinheit oder Wirtschaftsraum verwendet. Der Gemeinsame Markt ist idR ein Synonym für Binnenmarkt, bezeichnet aber auch manchmal einen noch nicht abgeschlossenen Binnenmarkt.[8]

Weblinks

Wirtschaftsunion

  • Weiterleitung: Wirtschaftsunion

 ok 

Wirtschaftsunion ist eine Form der wirtschaftlichen Integration, bei der zusätzlich zum Binnenmarkt die Wirtschaftspolitik koordiniert wird.

Weblinks

Währungsunion

  • Weiterleitung: Währungsunion Wechselkursunion

siehe auch-> Zentralbank, Eurozone bei Zentralbank Hinweis auf Währungsunion und Eurozone vgl. Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Wirtschaftliche_Integration (4.1.)

 erg 

Eine Währungsunion beruht auf einer unwiderrufliche Fixierung des Wechselkurses zwischen zwei oder mehreren Währungen. Ein Spezialfall ist die Wechselkursunion, dabei besitzen die Teilnehmerländer noch unabhängige Zentralbanken und eigene Währungen mit fixem Umrechnungsverhältnis. [9]

Die Währungsunion stellt meist auch eine Wirtschaftsunion dar,[10] anders aber meist bei den historischen Beispielen.

Beispiele:[11]

  • Währungsunion Schweiz – Liechtenstein, Schweizer Franken (ab 1980): Schweiz, Liechtenstein;
  • Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft, CFA-Franc (ab 1945): Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Republik Kongo, Tschad, Zentralafrikanische Republik;
  • Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion, CFA-Franc (ab 1945): Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal, Togo
  • Eurozone, Euro (seit 1999): Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern

Weblinks

Europäische Währungsunion

  • Weiterleitung: Europäische Währungsunion
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Eurozone Als Eurozone (amtlich auch Euro-Währungsgebiet oder Euroraum) wird die Gruppe der EU-Staaten bezeichnet, die den Euro als offizielle Währung besitzen. Die Eurozone besteht aus 20 EU-Staaten und wird deswegen als Euro-20 bezeichnet. Zuletzt übernahm Kroatien am 1. Januar 2023 den Euro als offizielle Währung.[1]

Die 20 Staaten der Eurozone sind:

   Belgien
   Deutschland
   Estland
   Finnland
   Frankreich
   Griechenland
   Irland
   Italien
   Kroatien
   Lettland
   Litauen
   Luxemburg
   Malta
   Niederlande
   Österreich
   Portugal
   Slowakei
   Slowenien
   Spanien
   Republik Zypern

Von den übrigen sieben EU-Staaten sind sechs verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen. Dänemark kann den Euro einführen, muss es jedoch nicht, das heißt, es hat de jure eine Ausstiegsoption. Dasselbe galt für das ehemalige EU-Mitglied Vereinigtes Königreich.

Für die Geldpolitik der Eurozone ist die Europäische Zentralbank zuständig und verantwortlich. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der Staaten der Eurozone bildet sie das Eurosystem. Im Rahmen der Euro-Gruppe stimmen die Staaten der Eurozone ihre Steuer- und Wirtschaftspolitik untereinander ab, allerdings ohne formale Entscheidungsbefugnis.

Der Euroraum

Mitglieder der Eurozone im engeren Sinn (Euro-20) Mitglieder des WKM II Nicht-EU-Mitglieder mit freiem Wechselkurs zum Euro Nicht-EU-Mitglieder, die den Euro verwenden Nicht-EU-Mitglied mit festem Wechselkurs zum Euro EU-Mitglieder mit freiem Wechselkurs zum Euro

Im engeren Sinn umfasst die Eurozone diejenigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den Euro als Währung eingeführt haben. Dafür mussten sie die EU-Konvergenzkriterien erfüllen, die die Eurozone wirtschaftspolitisch harmonisieren sollen. Diese Kriterien erfüllten am 1. Januar 1999, als der Euro als Buchgeld eingeführt wurde, zunächst elf der damals fünfzehn Mitgliedstaaten. Griechenland gab 2000 an, die Kriterien ebenfalls zu erfüllen, und trat der Eurozone am 1. Januar 2001 bei.

Euroeinführung mit Euromünzen und Eurobanknoten als offizielle Währung

   am 1. Januar 2002 in den zwölf Staaten Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien[4]
   am 1. Januar 2007 in Slowenien[5]
   am 1. Januar 2008 in Malta[6] und in der Republik Zypern[7]
   am 1. Januar 2009 in der Slowakei[8]
   am 1. Januar 2011 in Estland[9]
   am 1. Januar 2014 in Lettland
   am 1. Januar 2015 in Litauen
   am 1. Januar 2023 in Kroatien

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/eurowaehrungsgebiet-34456 https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19301/eurozone/


https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Wirtschafts-_und_W%C3%A4hrungsunion Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, EWWU, (verkürzt auch Wirtschafts- und Währungsunion, WWU;[1] inoffiziell auch Europäische Währungsunion, EWU; englisch Economic and Monetary Union, EMU) wird eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet, sich ab dem 1. Juli 1990 durch die Umsetzung bestimmter wirtschafts- und währungspolitischer Regelungen in einem dreistufigen Prozess enger aneinander zu binden.[2] Das Hauptziel der EWWU-Regelungen ist die Ergänzung des Europäischen Binnenmarktes durch eine gemeinsame Währung mit hoher Preisniveaustabilität.[3]

Die 27 EU-Staaten haben bisher die EWWU-Vereinbarung in unterschiedlichem Maße umgesetzt. Es ist ungewiss – und angesichts der Euro-Krise seit Ausbrechen der griechischen Staatsschuldenkrise im Herbst 2009 auch unwahrscheinlich –, dass alle EU-Staaten am Ende des Umsetzungsprozesses voll in die EWWU-Regelungen integriert sein werden. Die Währung Euro haben seit dem 1. Januar 1999 20 der 27 EU-Staaten eingeführt („Eurozone“): Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern. Diese 20 Staaten koordinieren ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik im Rahmen der Euro-Gruppe. Von den übrigen sieben EU-Staaten sind fünf verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen.

Die zwei EU-Staaten Dänemark und Schweden haben de jure bzw. de facto eine Ausstiegsoption („Opt-out“) aus der Verpflichtung, den Euro einzuführen. Auch die sieben EU-Staaten, die bisher nicht Teil der Eurozone sind, haben in verschiedenen Aspekten die EWWU-Regelungen umgesetzt und koordinieren bestimmte Bereiche ihrer Wirtschafts- und Währungspolitik mit der Gruppe der 20 Staaten der Eurozone. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/europaeische-waehrungsunion-ewu-33294

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[12] [13] [14] [15]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[16] [17] [18] [19]

Zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten

  • Weiterleitung: Zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten

 (zT) ok 

Neben den großen internationalen Wirtschaftsorganisationen WTO und GATT, sowie den Freihandelskooperationen, die über eigene Organisationsstrukturen und idR verbindliche Regelungen für ihre Mitglieder verfügt gibt es noch zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten die sich in regelmäßígen Abständen unter wechselnden Vorsitz an meist wechselnden Orten treffen. Ihre Relevanz ergibt sich aus dem hinter den Staaten stehenden wirtschaftliche und politische Macht dieser Länder.

Wichtige zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten:

Literatur/

Weblinks

* [ NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[20] [21] [22] [23]

Freihandel

  • Weiterleitung: Freihandel
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandel Freihandel (englisch free trade) bezeichnet eine Handelspolitik, bei der keine Beschränkungen von Import und Export stattfinden.[1] Dies beinhaltet in der Regel die Abwesenheit von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen und das Ausbleiben von Subventionen für die heimische Exportindustrie. Die gegenteilige Handelspolitik ist der Protektionismus.[2] Hier versucht die Regierung durch aktive Handelspolitik inländische Produzenten zu schützen und ausländische Produzenten zu benachteiligen. Die theoretischen Begründungen für Freihandel lassen sich bis in die Epoche der klassischen Nationalökonomie zurückverfolgen, besonders die Theorie der Arbeitsteilung und des komparativen Kostenvorteils.[3]

Historisch hat der freie Handel von 1815 bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs erheblich zugenommen.[4] Die Handelsoffenheit nahm in den 1920er Jahren erneut zu, brach jedoch während der Weltwirtschaftskrise insbesondere in Europa und Nordamerika zusammen. Ab den 1950er Jahren nahm die Handelsoffenheit wieder erheblich zu. Ökonomen und Wirtschaftshistoriker sind sich einig, dass der internationale Handel heute freier ist als je zuvor.[5][6]

Die meisten Ökonomen befürworten Freihandel.[7] Es besteht ein breiter wissenschaftlicher Konsens, dass die Beseitigung von Handelshemmnissen und Zöllen das Wirtschaftswachstum und die ökonomische Wohlfahrt erhöht.[8][9][10] Kurzfristig müssen aber Lösungen für Arbeitnehmer in importkonkurrierenden Branchen implementiert werden, damit sich diese bei Arbeitsplatzverlusten anpassen können.[11][12][13] In der Realität praktizieren die meisten Länder eine Form von Protektionismus, etwa durch Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse.[14]

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[24] [25] [26] [27]

Handelshemmnis & Protektionismus

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Handelshemmnis Ein Handelshemmnis oder eine Handelsbarriere ist eine Maßnahme, die sich hemmend auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen auswirkt, insbesondere auf den Handel zwischen Staaten im Zuge einer protektionistischen Grundhaltung eines Staates. Unterschieden werden solche protektionistischen Maßnahmen in tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse.[1]

Tarifäre Handelshemmnisse

Unter die tarifären (zollähnlichen) Handelshemmnisse fallen:

   Importzölle
   Exportzölle[2]
   Exportsubventionen
Nichttarifäre Handelshemmnisse

Nichttarifäre (Non-Tariff-Barriers, NTBs) oder zollfremde Handelshemmnisse sind handelspolitische Maßnahmen, die vorwiegend auf die Behinderung von Importen oder die Förderung von Exporten inländischer Unternehmer zielen. Darunter fallen z. B.:[3]

   technische Vorschriften
   rechtliche Vorschriften
   Exportbeschränkungen
   Einfuhrquoten
   Einfuhrsteuern
   Einfuhrverbote
   Ausfuhrverbote
   spezielle Importabgaben
   Steuervorteile
   finanzielle Förderung inländischer Unternehmen
   Umwelt- und Sozialstandards
   Qualitätsstandards
   Verpackungs- und Bezeichnungsvorschriften
   Herkunftsangaben

NTBs können (wie Zölle auch) den internationalen Handel stark beeinträchtigen. Der Abbau dieser Handelsbarrieren und damit die Förderung des internationalen Handels erfordert den internationalen Konsens bei der Definition und Quantifizierung von NTBs.[4]

https://de.wikipedia.org/wiki/Protektionismus Protektionismus (lateinisch protectio ‚Schutz‘) ist eine Form der Handelspolitik, mit der ein Staat durch Handelshemmnisse versucht, ausländische Anbieter auf dem Inlandsmarkt zu benachteiligen, um inländische Anbieter vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Ihr Gegensatz ist der Freihandel.

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[28] [29] [30] [31]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[32] [33] [34] [35]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
  • Bachl (2018), S. ;
  • Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. ;
  • Mandl / Rabel (1997), S. ;
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
  • WPH-Edition (2018), Rz. A ;

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Wirtschaftliche Integration, abgefragt 5.1.2024.
  2. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  3. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  4. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  5. [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21285/zollunion Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Zollunion ], abgefragt 5.1.2024.
  6. Wikipedia, Stichwort: Binnenmarkt, abgefragt 5.1.2024.
  7. Wikipedia, Stichwort: Binnenmarkt, abgefragt 5.1.2024.
  8. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Währungsunion, abgefragt 5.1.2024.
  9. Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Währungsunion, abgefragt 5.1.2024.
  10. Wikipedia, Stichwort: Währungsunion, abgefragt 5.1.2024.
  11. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  12. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  13. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  14. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  15. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  16. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  17. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  18. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  19. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  20. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  21. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  22. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  23. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  24. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  25. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  26. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  27. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  28. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.

<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]]</s> [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]