Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Investor: Unterschied zwischen den Versionen

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(Anleger iSd Anlegerschutzes)
(Investor Relations)
 
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<!-- <s>Der Anleger oder Investor ist ein Wirtschaftssubjekt, das auf dem Finanz–, Immobilien- oder Rohstoffmarkt ein Finanzprodukt bzw. andere Wirtschaftsobjekte zum Zwecke der langfristigen Vermögensmehrung nachfragt. </s>
 
 
 
Der Anleger ist volkswirtschaftlich ein Wirtschaftssubjekt, welches das nicht für Konsum verbrauchte Geld der Spekulationskasse zuführt und damit Sparen betreibt.
 
  
<s>Unter einem Investor wird ein Wirtschaftssubjekt verstanden, das im Rahmen seiner intertemporalen Konsumentscheidung in einem bestimmten Zeitpunkt in Kapitalanlagen investiert oder investieren will; Synonym ist der Privatanleger.</s>
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'''Investoren (Anleger)''' im Allgemeinen sind [[Wirtschaftssubjekt]]e die [[Kapital]] zur Verfügung stellen. *)<!-- eigene Definition --> '''Anleger''' im Speziellen ist jemand der auf Grund öffentlichen Anbietens oder ähnlichem [[Investition]]sobjekte (zB Finanzinvestitionen, Anlagegold) erwirbt. <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) Wikipedia, Stichwort: Anleger_(Finanzmarkt)], abgefragt 18.2.2023.</ref>
  
Als Anleger gilt jemand, der auf der Grundlage öffentlichen Anbietens, öffentlicher Werbung oder in ähnlicher Art Finanzinstrumente oder Finanzkontrakte von Emittenten oder anderen Anlegern auf dem Primärmarkt oder Sekundärmarkt erwirbt.[3] Diese Definition erfasst auch die Anlage in Wirtschaftsobjekten wie Commodities, Edelmetallen (etwa Anlagegold), Immobilien, Kunstwerken oder Schmuck, die nicht auf dem Finanzmarkt gehandelt werden. Arbitrageure, Spekulanten oder Trader sind im engeren Sinne keine Anleger, weil sie an kurzfristigen Gewinnmitnahmen interessiert sind, nicht jedoch an den langfristig vermögensmehrenden Handelsobjekten.
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Die Begriffe Investor und Anleger werden oft synonm verwendet, manchmal ist der Investor der allgemeine Begriff des Geldgebers, während der Anleger der Geldgeber auf grundlage eines öffentlichen Anbietens ist. Investor und Anleger leiten sich jeweils von [[Investition]] und [[Anlage]] ab. Manchmal werden ''Anleger'' als langfristige Geldgeber, im Gegensatz zum [https://de.wikipedia.org/wiki/Spekulation_(Wirtschaft) Spekulanten] als kurzfristigen Investor verwendet.
  
<s>Volkswirtschaftlich sind die Begriffe Anleger und Investor fließend und können auch einen anderen Begriffsinhalt bekommen. Aus dem Sparen des Anlegers wird bei Aktien die Investition des Investors, wenn jemand eine strategische Kapitalbeteiligung (Sperrminorität oder Mehrheit) erwirbt. </s> -->
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Investoren sind [[Volkswirtschaftslehre|volkswirtschaftlich]] [[Wirtschaftssubjekt]]e, welche das nicht für [[Konsum]] verbrauchte Geld sparen und somit der Spekulationskasse zuführt und damit [[Sparen]] betreiben.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) Wikipedia, Stichwort: Anleger_(Finanzmarkt)], abgefragt 18.2.2023.</ref>
 
 
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'''Investoren (Anleger)''' im Allgemeinen sind [[Wirtschaftssubjekte]] die [[Kapital]] zur Verfügung stellen. *)<!-- eigene Definition --> '''Anleger''' im Speziellen ist jemand der auf grund öffentlichen Anbietens oder ähnlichem [[Investition]]sobjekte (zB Finanzinvestitionen, Anlagegold'''ev lö''') erwirbt. <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) Wikipedia, Stichwort: Anleger_(Finanzmarkt)], abgefragt 28.1.2023.</ref>
 
 
 
Die Begriffe Investor und Anleger werden oft synonm verwendet, manchmal ist der Investor der allgemeine Begriff des Geldgebers, während der Anleger der Geldgeber auf grundlage eines öffentlichen Anbietens ist. Investor und Anleger leiten sich jeweils von [[Investition]] und [[Anlage]] (insbesondere bei [https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzprodukt Finanzprodukten])'''Klammer ev lö''' ab.
 
 
 
Manchmal werden [https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) Anleger]'''als FN''' als langfristige Geldgeber, im Gegensatz zum [https://de.wikipedia.org/wiki/Spekulation_(Wirtschaft) Spekulanten]'''als FN''' als kurzfristigen Investor verwendet.
 
 
 
Investoren sind [[Volkswirtschaftslehre|volkswirtschaftlich]] [[Wirtschaftssubjekt]]e, welche das nicht für [[Konsum]] verbrauchte Geld [[sparen und somit der Spekulationskasse zuführt und damit [[Sparen]] betreiben.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) Wikipedia, Stichwort: Anleger_(Finanzmarkt)], abgefragt 28.1.2023.</ref>
 
  
 
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Investoren sind wichtige [[Finanzierung|Financiers]], die [[Eigenkapital]] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Mezzanine-Kapital Mezzanine-Kapital] '''Begriff ev hier erläutern''' zur Verfügung stellen. Zahlreiche Bestimmungen des [[externes Rechnungswesen||externen Rechnungswesens]] dienen dem Schutz der Gläubiger im Allgemeinen und der Investoren im Speziellen. '''Verweise & Links''' Unternehmen, insbesondere [[börsennotierte]], haben zusätzlichen Aufwand um das Wohlwollen der Investoren zu gewinnen bzw. zu erhalten (= [[Investor Relations]].
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Investoren sind wichtige [[Finanzierung|Financiers]], die [[Fremdkapital|Fremd-]], [[Eigenkapital]] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Mezzanine-Kapital Mezzanine-Kapital] zur Verfügung stellen. Zahlreiche Bestimmungen des [[externes Rechnungswesen||externen Rechnungswesens]] dienen dem Schutz der Gläubiger im Allgemeinen und der Investoren im Speziellen. '''Verweise & Links''' Unternehmen, insbesondere [[börsennotierte]], haben zusätzlichen Aufwand um das Wohlwollen der Investoren zu gewinnen bzw. zu erhalten (= [[Investor Relations]]).
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<s>Der Investor wird als ''Eigenkapitalgeber'' zum (Mit-)[[Eigner]] des Unternehmens.</s>
  
 
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Es gibt beim Anlegerschutz drei Anlegerkategorien: Privatanleger, semiprofessionelle und professionelle Anleger. Als Privatanleger gilt, wer weder professioneller noch semiprofessioneller Anleger ist (§ 1 Abs. 19 Nr. 31 KAGB). Der „Kleinanleger“ ist kein professioneller Kunde gemäß Art. 4 Nr. 11 Richtlinie 2014/65/EU (Finanzmarktrichtlinie). Ein semiprofessioneller Anleger investiert mindestens 200.000 Euro oder ist in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts, einer Stiftung des öffentlichen Rechts oder einer Gesellschaft, an der der Bund oder ein Land mehrheitlich beteiligt ist (Staatsunternehmen, Kommunalunternehmen), organisiert (§ 1 Abs. 19 Nr. 33 KAGB). Professioneller Anleger ist jeder Anleger, der im Sinne von Anhang II der Richtlinie 2014/65/EU als professioneller Kunde angesehen wird oder auf Antrag als ein professioneller Kunde behandelt werden kann (§ 1 Abs. 19 Nr. 32 KAGB). Ein professioneller Kunde ist gemäß Anhang II der Richtlinie 2014/65/EU ein Kunde, der über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügt, um seine Anlageentscheidungen selbst treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Professionelle Kunden im Sinne des § 67 Abs. 2 WpHG sind Kunden, die über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Privatkunden sind gemäß § 67 Abs. 3 WpHG alle übrigen Kunden.
 
  
Das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) kennt zudem noch den qualifizierten Anleger. Es handelt sich gemäß § 2 Nr. 6a WpPG insbesondere um Kunden und Unternehmen, die vorbehaltlich einer Einstufung als Privatkunde professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien im Sinne des § 67 Abs. 2 oder 4 WpHG sind, oder die gemäß § 67 Abs. 6 WpHG auf Antrag als solche eingestuft worden sind oder gemäß § 67 Abs. 5 Satz 5 WpHG weiterhin als professionelle Kunden behandelt werden.
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Für den [[Anlegerschutz]] unterscheidet die ''Finanzmarktrichtlinie'' in  Art. 4 Nr. 9 ff folgende Arten von [[Kunde]]n: <ref>[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02014L0065-20220228&qid=1675229632127 RL 2014/65/EU  vom 16.5.2014, Konsolidierter Text bei Eur-Lex], abgefragt 18.2.2023.</ref>
 
 
Wirtschaftlich wird zwischen Privatanlegern und institutionellen Anlegern unterschieden.  -->
 
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<s>''<u>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/anlegertypen-52875 </u>''</s>
 
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Für den [[Anlegerschutz]] unterscheidet die ''Finanzmarktrichtlinie'' in  Art. 4 Nr. 9 ff folgende Arten von [[Kunde]]n: <ref>[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02014L0065-20220228&qid=1675229632127 RL 2014/65/EU  vom 16.5.2014, Konsolidierter Text bei Eur-Lex], abgefragt 28.1.2023.</ref>
 
 
* Kleinanleger, alle Kunden die keine professionellen Kunden sind und
 
* Kleinanleger, alle Kunden die keine professionellen Kunden sind und
 
* Professionelle Kunden: die Kunden, der über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um seine Anlageentscheidungen selbst treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. <ref>Details vgl. Anhang 2 der RL.</ref>
 
* Professionelle Kunden: die Kunden, der über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um seine Anlageentscheidungen selbst treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. <ref>Details vgl. Anhang 2 der RL.</ref>
  
<s>Die Richlinie wird die nationalstaatlichen Gesetzgeber in Gültigkeit gesetzt. Die Ausformlierungen sind dabei unterschiedlich,</s>'''wenn lö, Rest umformulieren''' so unterscheidet der deutsche Gesetzgeber: <ref>Vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt)], abgefragt 28.1.2023.</ref>
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Der deutsche Gesetzgeber unterscheidet: <ref>Vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt)], abgefragt 18.2.2023.</ref>
 
* Privatanleger,  
 
* Privatanleger,  
 
* semiprofessionelle und professionelle Anleger (jeweils im KAGB) sowie
 
* semiprofessionelle und professionelle Anleger (jeweils im KAGB) sowie
 
* qualifizierte Anleger (im WpPG).
 
* qualifizierte Anleger (im WpPG).
  
Wirtschaftlich wird unterschieden:
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''Wirtschaftlich wird unterschieden:''
 
* [[Investor#Privatanleger|Privatanleger]] und  
 
* [[Investor#Privatanleger|Privatanleger]] und  
 
* [[Investor# Institutionelle Anleger|institutioneller Anleger]].  
 
* [[Investor# Institutionelle Anleger|institutioneller Anleger]].  
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Nach der Art des übertragenen Kapitals wird unterschieden:
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* [[Investor#
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|Eigenkapitalgeber]]
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* [[Investor#
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|Fremdkapitalgeber]]
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* [[Investor#
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|Mezzahnine-Kapital]] '''ev lö'''
  
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
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=== Privatanleger ===
 
=== Privatanleger ===
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* Synonyme: ''[[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
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''nicht verwechseln mit [https://de.wikipedia.org/wiki/Privatplatzierung Privatplatzierung] (Private Placement]<ref>Betrifft eine [[Emission]] außerhalb der [[Börse]].</ref>''
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''nicht verwechseln mit [https://de.wikipedia.org/wiki/Privatplatzierung Privatplatzierung] (Private Placement]'' <ref>Betrifft eine [[Emission]] außerhalb der [[Börse]].</ref>
 
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<!-- <u>Privatanleger </u>
 
Privatanleger oder Privatkunden (auch Kleinanleger oder Retail-Anleger genannt) sind Kunden, die keine professionellen Kunden sind (§ 67 Abs. 3 WpHG). Hierzu gehören sämtliche natürlichen Personen, die über keine ausreichenden Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand (finanzielle Allgemeinbildung) verfügen, um ihre Anlageentscheidungen selbst zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Sie bedürfen stets der Anlageberatung. Dadurch soll die asymmetrische Information des Privatanlegers vermindert oder ganz ausgeschaltet werden.
 
 
 
Nach der „Suitability-Regel“ sind Kreditinstitute gefordert, Privatkunden nur dann ein Finanzprodukt zu empfehlen, wenn es für sie geeignet (englisch suitable) ist. Geeignet ist ein Finanzinstrument für Privatkunden, wenn es den Anlagezielen des Kunden entspricht, die hieraus resultierenden Risiken vom Kunden getragen werden können und der Kunde die Risiken richtig einzuschätzen weiß.[5] Dabei sind Kenntnisse und Erfahrungen zu ermitteln und einzustufen. Nach § 64 Abs. 4 WpHG und §§ 3 und 9 WpDVerOV ist eine Anlageberatung bei einem Privatkunden durch eine schriftliche Geeignetheitserklärung vor Abschluss der Wertpapierorder zu bestätigen. Nach § 82 Abs. 4 und 6 Satz 2 WpHG müssen Kreditinstitute ihre Privatkunden darauf hinweisen, dass sie im Falle einer Kundenweisung den Auftrag entsprechend der Kundenweisung ausführen und insoweit nicht verpflichtet sind, den Auftrag entsprechend ihren Grundsätzen zur Auftragsausführung zum bestmöglichen Ergebnis auszuführen.
 
 
 
Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte gelten nach der Klarstellung der BaFin vom 25. Juni 2010[6] als Privatkunden im Sinne des § 67 Abs. 3 WpHG, weil sie keine „regionalen Regierungen“ im Sinne des § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 WpHG sind.  -->
 
  
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'''Privatanleger (Privatkunden, Kleinanleger)''' sind [[Investor]]en, die über keine ausreichenden Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand ([https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzielle_Allgemeinbildung finanzielle Allgemeinbildung]) verfügen. Zumeist handelt es sich um [https://de.wikipedia.org/wiki/Nat%C3%BCrliche_Person natürliche Personen]. Aber auch Gemeinden fallen in Deutschland in diese Kategorie.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt)], abgefragt 18.2.2023.</ref>
  
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Sie bedürfen stets der Anlageberatung. Dadurch soll die [https://de.wikipedia.org/wiki/Asymmetrische_Information asymmetrische Information] des Privatanlegers vermindert oder ganz ausgeschaltet werden.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt)], abgefragt 18.2.2023.</ref>
 
 
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'''Privatanleger (Privatkunden, Kleinanleger)''' sind [[Investor]]en, die über keine ausreichenden Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand ([https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzielle_Allgemeinbildung finanzielle Allgemeinbildung] '''erläutern'') verfügen. Zumeist handelt es sich um [https://de.wikipedia.org/wiki/Nat%C3%BCrliche_Person natürliche Personen]. Aber auch Gemeinden fallen in Deutschland in diese Kategorie.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt)], abgefragt 28.1.2023.</ref>
 
 
 
Sie bedürfen stets der Anlageberatung. Dadurch soll die [https://de.wikipedia.org/wiki/Asymmetrische_Information asymmetrische Information] '''erläutern''' des Privatanlegers vermindert oder ganz ausgeschaltet werden.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt)], abgefragt 28.1.2023.</ref>
 
  
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
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=== Institutionelle Anleger ===
 
=== Institutionelle Anleger ===
 
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Ein '''institutioneller Anleger''' im wirtschaftlichen Sinn ist ein Anleger, dessen Kapitalanlagen so hoch sind und/oder so häufig vorkommen, dass dafür ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Institutioneller_Anleger Wikipedia, Stichwort: Institutioneller Anleger], abgefragt 18.2.2023.</ref>
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Ein '''institutioneller Anleger''' <s>(oder institutioneller Investor)</s> im wirtschaftlichen Sinn ist ein Anleger, dessen Kapitalanlagen so hoch sind und/oder so häufig vorkommen, dass dafür ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Institutioneller_Anleger Wikipedia, Stichwort: Institutioneller Anleger], abgefragt 28.1.2023.</ref>
 
  
 
Die im Anlegerschutz übliche Unterscheidung zwischen geborenen und gekorenen institutionellen Anlegern ist wirtschaftlich unbeachtlich. Institutionelle Anleger bringen meist höhere [[Finanzierung|Finanzmittel]] auf, fordern dafür jedoch zumeist auch höhere [[Mitspracherecht]]e.
 
Die im Anlegerschutz übliche Unterscheidung zwischen geborenen und gekorenen institutionellen Anlegern ist wirtschaftlich unbeachtlich. Institutionelle Anleger bringen meist höhere [[Finanzierung|Finanzmittel]] auf, fordern dafür jedoch zumeist auch höhere [[Mitspracherecht]]e.
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:* [[Private-Equity-Gesellschaft]]
 
:* [[Private-Equity-Gesellschaft]]
 
:* [[Venture-Capital-Gesellschaft]]
 
:* [[Venture-Capital-Gesellschaft]]
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* [[Beteiligungsgesellschaft#Beteiligungsgesellschaften im weiten Sinn|Beteiligungsgesellschaften im weiten Sinn]]
 
* [[Beteiligungsgesellschaft#Beteiligungsgesellschaften im weiten Sinn|Beteiligungsgesellschaften im weiten Sinn]]
 
:* [[Investmentgesellschaft]]
 
:* [[Investmentgesellschaft]]
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Wikipedia, Stichwort:
 
Wikipedia, Stichwort:
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
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=== Nach der Art des Investment ===
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'': Eigenkapitalgeber, Fremdkapitalgeber
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<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
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* Synonyme: ''[[]]'' -->
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''siehe auch-> [[Kapital]]''
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'''(zT) ok'''
  
=== mm ===
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Je nach der Art des Investments kann man unterscheiden:
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* ''Eigenkapitalgeber'': Sie stellen [[Eigenkapital]] zur Verfügung und werden damit zu (Mit-)[[Eigner|Eigentümern]] des Unternehmens und haben somit ein [[Mitspracherecht]] '''ev zu Unternehmerinitiative'''. Die Vergütung erfolgt meist [[Gewinn|gewinnabhängig]].
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* ''Fremdkapitalgeber'': Sie stellen [[Fremdkapital]] zur Verfügung. Sie haben kein Mitspracherecht. Die Vergütung erfolgt meist unabhängig vom [[Gewinn]] durch [[Zins|Verzinsung]]
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':  
 
<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':  
 
  ''Hauptartikel-> [[]]''
 
  ''Hauptartikel-> [[]]''
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<ref>[
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
Wikipedia, Stichwort:
], abgefragt 28.1.2023.</ref>
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], abgefragt 18.2.2023.</ref>
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 +
], abgefragt 18.2.2023.</ref>
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== Diversifikation  ==
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'': vollständig diversifizierter Investor
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''Hauptartikel-> [[]]''
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* Synonyme: ''[[]]''
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''siehe auch-> [[Risikodiversifikation ]]''
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fe <!-- erg, (zT) ok -->
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''<u> </u>''
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''<u> </u>''
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Die [[Kapitalmarkttheorie#Modelle zur Bestimmung des Zinssatzes|Kapitalmarkttheorien]] gehen von einem '''vollständig diversifizierter Investor''' aus der das [[unsystematisches Risiko|unsystematische]] (wertpapierspezifische) Risiko durch [[Portfolio|Portefeuillebildung]] vermeidet.
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Dies ist in der Praxis, insbesondere bei [[Investition]]en in [[kleine und mittlere Unternehmen]] (KMU) nicht der Fall. Eine Abhilfe soll hier das [[Total Beta]] schaffen.
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], abgefragt 18.2.2023.</ref>
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
], abgefragt 28.1.2023.</ref>
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], abgefragt 18.2.2023.</ref>
  
 
== Investor Relations ==
 
== Investor Relations ==
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  '''(zT) ok'''
 
  '''(zT) ok'''
  
''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Investor_Relations </u>''<s></s>
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'''Investor Relations (IR)''' (Finanzkommunikation) bezeichnet die Kontaktpflege des [[Unternehmens]] zu [[Investor]]en, [[Analyst]]en und Finanzmedien. Sie ist ein Teil der [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmenskommunikation Unternehmenskommunikation]. <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Investor_Relations Wikipedia, Stichwort: Investor Relations], abgefragt 18.2.2023.</ref>
<!-- Investor Relations (Abkürzung IR, deutsch Investorendialog oder Finanzkommunikation) ist ein Handlungsfeld der Unternehmenskommunikation. Es bezeichnet bei einer Aktiengesellschaft oder anderen kapitalbasierten Gesellschaften die Kontaktpflege zu Aktionären bzw. Investoren, Analysten und Finanzmedien. Diese drei Gruppen bilden die sogenannte Finanzgemeinschaft (englisch „financial community“). Da die einzelnen Zielgruppen unterschiedliches Vorwissen, Erwartungen und Anlagehorizonte haben, sind sie idealerweise mit Zielgruppen-optimierten Informationen und Maßnahmen anzusprechen. Da sich der Investorendialog auf profitorientierte Organisationen bezieht, ist er als Disziplin der Unternehmenskommunikation einzuordnen.  -->
 
  
<s>''<u>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/investor-relations-38089 </u>''</s>
+
''Ziel'' der Investor Relations ist, Anleger und potenzielle Investoren sowie Analysten und Finanzmedien aktiv über das Unternehmen und seine Entwicklung zu informieren. <ref>[https://www.wienerborse.at/wissen/in-wertpapiere-investieren/informiert-bleiben/investor-relations/  Wienerborse.at, Stichwort: Investor Relations], abgefragt 18.2.2023.</ref>
<!-- Abk. IR; Maßnahmen von Aktiengesellschaften (AG), um das stetig steigende Bedürfnis der aktuellen oder potenziellen Aktionäre nach Informationen zu erfüllen aber auch auf ihre sonstigen Erwartungen im veränderlichen Kapitalmarktumfeld flexibel zu reagieren oder diese gar antizipieren zu können. Dazu gehört eine Dividendenpolitik, die den Erwartungen der Aktionäre auf Ausschüttungen entspricht, und eine Emissionspolitik, die ihre Interessen ausreichend berücksichtigt. Von großer Bedeutung ist es deswegen auch für Gesellschaften, ihre Aktionärsstruktur bzw. Aktionäre zu kennen. Bei Inhaberaktien ermöglichen dies die Stimmrechtsmeldungen des WpHG, wonach ein Aktionär ab 3 Prozent seine Aktienpakete melden muss, vgl. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Bei Namensaktien kommt das Aktienregister hinzu, in das jeder Aktionär einzutragen ist. Zur Arbeit der IR-Abteilungen gehört die umfassende Information durch Aktionärsbriefe und Aktionärszeitschriften, aber auch durch die Erfüllung der gesetztlich vogeschriebenen Publizitätsvorschriften wie der Veröffentlichung von Finanzberichten. -->
 
  
<s>''<u>https://www.wienerborse.at/wissen/in-wertpapiere-investieren/informiert-bleiben/investor-relations/ </u>''</s>
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''Maßnahmen:'' <ref>[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/investor-relations-38089 Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Investor-Relations], abgefragt 18.2.2023.</ref>
<!-- Ziel der Investor Relations (IR) ist, Anleger und potenzielle Investoren sowie Analysten und Finanzmedien aktiv über das Unternehmen und seine Entwicklung zu informieren.
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Publizit%C3%A4tspflicht#%C3%96sterreich Offenlegung],
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* Aktionärsbriefe,
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* Dividendenpolitik, die den Erwartungen der Aktionäre auf Ausschüttungen entspricht,
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* Emissionspolitik, die ihre Interessen ausreichend berücksichtigt.
  
Kontinuierliche Investor Relations-Arbeit ist für die Entwicklung der Aktie nach dem Gang an die Börse von großer Bedeutung. Denn der gute Ruf eines börsenotierten Unternehmens ist die entscheidende Voraussetzung dafür, dass Aktionäre bereit sind, Kapital in dieses Unternehmen zu investieren.
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Von großer Bedeutung ist es für Gesellschaften, ihre Aktionärsstruktur bzw. Aktionäre zu kennen.<ref>[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/investor-relations-38089 Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Investor-Relations], abgefragt 18.2.2023.</ref>
  
IR-Verantwortliche verfügen neben einem exzellenten internen und externen Netzwerk über ein umfassendes Wissen bezüglich des eigenen Unternehmens, der Branche, des Kapitalmarkts und seiner Instrumente sowie des wirtschaftlichen und regulatorischen Umfelds. Sie sind daher auch für Privatanleger die ideale Ansprechperson. -->
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Wikipedia, Stichwort:
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], abgefragt 18.2.2023.</ref>
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
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], abgefragt 18.2.2023.</ref>
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== Anlageziele  ==
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=== hlf (lö) ===
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'':
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* Synonyme: ''[[]]''
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''siehe auch-> [[]]'' -->
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'''erg <!-- (zT) ok -->'''
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<s>''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) </u>''</s>
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<s>''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Dreieck_der_Verm%C3%B6gensanlage </u>'' </s>  
  
 
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''<u>eigene </u>''
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Es gibt verscheidene Anlageziele die miteinanter ein einem Zielkonflikt stehen (Magisches Dreieck / Viereck<ref>Zum Begriff vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Dreieck_der_Vermögensanlage Wikipedia, Stichwort: Magisches Dreieck der Vermögensanlage], abgefragt 18.2.2023.</ref>):
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# Rendite, '''fe Links'''
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# Sicherheit (Finanzrisiko),
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# Liquidität (Fungibilität) und
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# soziale oder ökologische Kriterien .
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Weiters werden genannt:
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Steuervermeidung Steuervermeidung]
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Die Anlageobjekte können je nach Erfüllbarkeit der Anlageziele in Risikoklassen eingeteilt werden. Risikoscheue Anleger ziehen Sicherheit und Liquidität vor, risikofreudige präferieren dagegen die Rendite und nehmen bewusst hohe Finanzrisiken in Kauf.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt)], abgefragt 18.2.2023.</ref>
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Eine weitere Unterscheidung ist der Anlagehorizont
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* kurz-, mittel und langfristig
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* dem entspricht auch die Unterscheidung des Spekulanten vom Anleger '''verweise'''
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Je längerfristig ein Investment ist umso weniger Bedeutung kommt der Liquidität zu.
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Wikipedia, Stichwort:
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], abgefragt 18.2.2023.</ref>
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
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], abgefragt 18.2.2023.</ref>
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=== Rendite ===
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'': Rendite - <small> Kategorie:
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ev* Jahresabschlusskennzahl
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<s>ev* Unternehmensbewertung</s>
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* Wirtschaftswissenschaft</small>
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<!--  ''Hauptartikel-> [[]]''
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* Synonyme: ''[[]]'' -->
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''siehe auch-> [[Rentabilität]]''
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'''(zT) ok'''
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'''Rendite''' ist ein Maßstab der [[Ertragslage]] bzw. [[Ertragskraft|-kraft]]. *)<!--eigene Definition auf Basis https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) --> Die Rendite findet ihren Ausdruck in der [[Rentabilität]]. Sie ist ein zentraler Punkt der [[Portfoliotheorie]].
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Die Rendite leitet sich vom italienischen ''rendite'' "Einnahmen" ab.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt)], abgefragt 18.2.2023.</ref> Es wird oft auf die in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Bankbetriebslehre Bankbetriebslehre] übliche Kennzahl des [https://de.wikipedia.org/wiki/Effektivzins Effektivzinses] reduziert und als Einjahresgröße definiert.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Rendite Wikipedia, Stichwort: Rendite], abgefragt 18.2.2023.</ref> Dies verkürzt den Begriff unzulässig.
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Eine hohe Rendite ist regelmäßig mit einem hohen Finanzrisiko '''lemma?''' verbunden und umgekehrt.
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Wikipedia, Stichwort:
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], abgefragt 18.2.2023.</ref>
  
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=== Sicherheit ===
'''Investor Relations (IR)''' (Finanzkommunikation) bezeichnet die Kontaktpflege des [[Unternehmens]] zu [[Investor]]en, [[Analyst]]en und Finanzmedien. Sie ist ein Teil der [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmenskommunikation Unternehmenskommunikation]. <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Investor_Relations Wikipedia, Stichwort: Investor Relations], abgefragt 28.1.2023.</ref>
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'': Sicherheit Investition
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* Synonyme: ''[[]]'' -->
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''siehe auch-> [[Sicherheit (Begriff)]], <s>[[Sicherheit]]</s>, [[Risiko]]</s>, [[Risiko (Begriff)]]''
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Ziel der Investor Relations ist, Anleger und potenzielle Investoren sowie Analysten und Finanzmedien aktiv über das Unternehmen und seine Entwicklung zu informieren. <ref>[https://www.wienerborse.at/wissen/in-wertpapiere-investieren/informiert-bleiben/investor-relations/  Wienerborse.at, Stichwort: Investor Relations], abgefragt 28.1.2023.</ref>
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'''erg <!-- (zT) ok -->'''
  
Maßnahmen: <ref>[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/investor-relations-38089 Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Investor-Relations], abgefragt 28.1.2023.</ref>
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Publizit%C3%A4tspflicht#%C3%96sterreich Offenlegung],
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* Aktionärsbriefe,
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Unter der '''Sicherheit einer Investition''' versteht man die Gefahr, ob und inwieweit der Investor mit dem Verlust seines eingesetzten Kapitals rechnen muss. <ref>Vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt)], abgefragt 18.2.2023.</ref> Die Sicherheit einer Investition ist in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Bankbetriebslehre Bankbetriebslehre] Bestandteil des [https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzrisiko Finanzrisikos].  
* Dividendenpolitik, die den Erwartungen der Aktionäre auf Ausschüttungen entspricht,
 
* Emissionspolitik, die ihre Interessen ausreichend berücksichtigt.
 
  
Von großer Bedeutung ist es für Gesellschaften, ihre Aktionärsstruktur bzw. Aktionäre zu kennen.<ref>[https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/investor-relations-38089 Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Investor-Relations], abgefragt 28.1.2023.</ref>
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Die Sicherheit einer Investition findet ihren Ausdruck im [[Insolvenz]]risiko, dessen Maßstab die [[Bonität]] bzw. das [[Rating]] ist. '''umformulieren'''
  
 
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== Anlageziele  ==
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=== Liquidität ===
 
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  ''Hauptartikel-> [[]]''
 
  ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
''siehe auch-> [[]]''
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''siehe auch-> [[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Liquidität]], [[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Liquiditätsanalyse]]''
 
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  fe <!-- erg, (zT) ok -->
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  '''fe <!-- erg, (zT) ok -->'''
  
 
''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) </u>''<s></s> <!--  -->
 
''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) </u>''<s></s> <!--  -->
''Anlageziele ''
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''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Dreieck_der_Verm%C3%B6gensanlage </u>'' <s></s> <!--  -->
Die dem Anleger empfohlene Finanzanlage muss seinen Anlagezielen entsprechen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 FinVermV).
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''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Liquidität </u>''
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Liquidität bedeutet:
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* Liquidität eines Unternehmens als dessen Fähigkeit, den einzelnen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht und in voller Höhe zu entsprechen;
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* Liquidität einer Aktie oder eines sonstigen Wertpapieres als dessen Veräußerbarkeit.[1]
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''<u>[[Liquidität (Aktie)]] (Aktie#Liquidität) </u>''
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Liquidität ist die Möglichkeit Aktien, Wertpapiere oder andere Werte möglichst schnell zu kaufen und zu verkaufen bzw. in Bargeld umwandeln zu können (= Veräußerbarkeit). [16]  -->
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Es gibt drei Anlageziele mit gegenseitigen Zielkonflikten, nämlich Rendite, Sicherheit (Finanzrisiko) und Liquidität (Fungibilität).[12] Hinzu kommt bei nicht gemeinnützigen Anlegern das Ziel der Steuervermeidung.[13] Dieses Magische Dreieck der Vermögensanlage ist dadurch gekennzeichnet, dass nicht alle drei Ziele gleichmäßig und im gleichen Ausmaß erfüllt werden können. Die Rendite signalisiert dem Anleger die Ertragskraft eines Anlageobjektes (etwa Dividendenrendite, Umlaufrendite), während das Finanzrisiko aus der Gefahr besteht, ob und inwieweit der Anleger mit dem Verlust seines eingesetzten Kapitals rechnen muss. Eine hohe Rendite ist regelmäßig mit einem hohen Finanzrisiko verbunden und umgekehrt. Die Liquidität sagt etwas darüber aus, wie schnell ein Anleger ohne Veräußerungsverluste die Anlage wieder in Geld umwandeln kann. Bei hoher Rendite und gleichzeitig hohem Finanzrisiko ist wiederum die Liquidität eingeschränkt. Die Anlageobjekte können je nach Erfüllbarkeit der Anlageziele in Risikoklassen eingeteilt werden. Risikoscheue Anleger ziehen Sicherheit und Liquidität vor, risikofreudige präferieren dagegen die Rendite und nehmen bewusst hohe Finanzrisiken in Kauf.
 
  
Bezogen auf die Laufzeit können Anlageziele kurzfristig (Sparen für den nächsten Urlaub), mittelfristig (Geldanlage für einen Autokauf) oder langfristig (Altersvorsorge) sein.[14] Auch wenn der Anleger das persönliche Ziel der langfristigen Vermögensmehrung verfolgt, stehen kurz- oder mittelfristige Anlageziele nicht im Widerspruch hierzu. Bei einem zeitlich unbegrenzten Anlagehorizont müssen in der Anlagestrategie auch Ereignisse berücksichtigt werden, deren Eintritt bei Betrachtung eines nur begrenzten Anlagezeitraums als unwahrscheinlich gilt[15] wie etwa Finanz- oder Wirtschaftskrisen.
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''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Dreieck_der_Verm%C3%B6gensanlage </u>'' <s></s> <!--  -->
Das magische Dreieck der Vermögensanlage (auch magisches Dreieck der Geldanlage) bezeichnet die bei der Vermögensanlage untereinander konkurrierenden Ziele Rentabilität, Sicherheit und Liquidität.[1] Die drei Ziele werden durch die Eckpunkte des Dreiecks symbolisiert.
+
Magisches Viereck
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheit#Wirtschaftliche_Sicherheit Sicherheit]: Mit der Sicherheit ist in diesem Zusammenhang der Erhalt des Vermögens gemeint. Ein höheres Maß an Sicherheit kann zum Beispiel durch die Streuung des Vermögens (Diversifikation) erreicht werden.
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Liquidität Liquidität] (auch [https://de.wikipedia.org/wiki/Verfügbarkeit Verfügbarkeit]): Liquidität einer Anlage drückt aus, wie schnell ein in diese Anlage investierter Betrag wieder zu Bargeld oder Bankguthaben umgewandelt werden kann beziehungsweise wie hoch die aus der Umwandlung resultierenden (Straf-)Kosten sind. Je kleiner dieser Umwandlungszeitraum ist, desto liquider ist die Vermögensanlage.
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilität Rentabilität] (auch [https://de.wikipedia.org/wiki/Rendite Rendite]): Die Rentabilität beschreibt den Ertrag, der aus einer Investition in eine Anlage resultiert. Erträge können beispielsweise durch Dividenden-, Zinszahlungen, Wertsteigerungen (Kursveränderungen) oder sonstige Ausschüttungen erzielt werden.
 
  
Magisches Viereck
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Nimmt man als weitere Klasse soziale oder ökologische Kriterien hinzu, entsteht das magische Viereck der Geldanlage. Eine solche Geldanlage bezeichnet man als nachhaltiges oder ethisches Investment. Hier kann zu dem Zielkonflikt zwischen Rendite, Risiko und Liquidität noch ein Konflikt mit ethischen Kriterien hinzutreten; die meisten Untersuchungen kommen jedoch zu dem Schluss, dass Geldanlagen, die ethische Kriterien berücksichtigen, nicht schlechter abschneiden.[2] 
  
Nimmt man als weitere Klasse soziale oder ökologische Kriterien hinzu, entsteht das magische Viereck der Geldanlage. Eine solche Geldanlage bezeichnet man als nachhaltiges oder ethisches Investment. Hier kann zu dem Zielkonflikt zwischen Rendite, Risiko und Liquidität noch ein Konflikt mit ethischen Kriterien hinzutreten; die meisten Untersuchungen kommen jedoch zu dem Schluss, dass Geldanlagen, die ethische Kriterien berücksichtigen, nicht schlechter abschneiden.[2]
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=== Internationaler Investitionsschutz ===
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<!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->* ''Weiterleitung'': Investitionsschutzabkommen
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''Hauptartikel-> [[]]''
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* Synonyme: ''[[]]''
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''siehe auch-> [[]]''
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''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Investitionsschutzabkommen </u>''
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Investitionsschutzabkommen (englisch International Investment Treaties oder International Investment Agreements) sind völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten. Sie bieten Direktinvestitionen ausländischer natürlicher oder juristischer Personen (z. B. Unternehmen) in einem fremden Staat rechtlichen Schutz, insbesondere gegen eigentumsbeeinträchtigende Maßnahmen wie entschädigungslose Enteignungen. Investitionsschutzabkommen werden häufig als bilaterale Abkommen abgeschlossen (Bilateral Investment Treaty, BIT). Es existieren aber auch regionale Abkommen mit entsprechenden Regelungen, beispielsweise Kapitel 11 des früheren North American Free Trade Agreement oder der Vertrag über die Energiecharta. Auch die momentan verhandelten Abkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) und den USA (TTIP) enthalten Investitionsschutzvorschriften. Die tatsächlichen Auswirkungen von Investitionsschutzabkommen auf Umfang und Zielrichtung ausländischer Direktinvestitionen sind umstritten.
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''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Investor-state_dispute_settlement </u>''
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Das mit dem englischen Begriff bezeichnete Investor-state dispute settlement (ISDS; deutsch Investor-Staat-Streitbeilegung) ist ein Instrument des internationalen Rechts. ISDS erlaubt es einem ausländischen Investor gegen einen Staat, in dem er investiert hat, ein Streitbeilegungsverfahren anzustoßen, wenn er seine nach internationalem öffentlichem Recht garantierten Rechte verletzt sieht. In der Regel handelt es sich dabei um Schiedsverfahren, weswegen häufig der Begriff „Investitionsschiedsverfahren“ verwendet wird. Voraussetzung für ISDS ist, dass der Gastgeberstaat seine Zustimmung erteilt hat. Viele bilaterale Investitionsschutzabkommen sehen ISDS vor, ebenso wie NAFTA, der Vertrag über die Energiecharta und die aktuellen Entwürfe zu TTIP, CETA und TPP. Der Europäische Gerichtshof stellt die Vereinbarkeit von Schiedklauseln in Investitionsschutzabkommen mit EU-Recht grundsätzlich infrage.
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== Literatur ==
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=== Gesetz ===
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<!-- === Gesetz ===
  
 
=== Erlässe ===
 
=== Erlässe ===
  
 
=== Fachgutachten ===
 
=== Fachgutachten ===
 
* KFS/BW 1 Rz.
 
* IDW S1 Rz.
 
  
 
=== Fachliteratur ===
 
=== Fachliteratur ===
 
" *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small>
 
" *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small>
 
* Bachl (2018),
 
* Drukarczyk / Schüler (2016),
 
* Fleischer / Hüttemann (2015),
 
Ihlau / Duscha (2019),
 
* Mandl / Rabel (1997),
 
* WP-Handbuch II (2014), Rz. A
 
* WPH-Edition (2018), Rz. A
 
  
 
=== Judikatur ===
 
=== Judikatur ===
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=== Unterlage(n) ===
 
=== Unterlage(n) ===
 
<small> Sortiert nach Datum und Dateiname </small>
 
<small> Sortiert nach Datum und Dateiname </small>
 
* Hager: ''"Ermittlung und Bedeutung von Ratings"'', [[Datei:Rating.pdf]], Stand Okt. 2022;
 
* Hager: ''"Brutto- oder Nettounternehmenswert"'', [[Datei:Bto-Nto-UW.pdf]], Stand Juni 2022;
 
* Hager: ''"Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung"'', [[Datei:Grundsätze-UBW.pdf]], Stand Mai 2022;
 
* Hager: ''Äquivalenzprinzipien'', [[Datei:Äquivalenz.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Feb. 2022;
 
* Hager: ''"Shareholder Value"'', [[Datei:Shareholdervalue.pdf]], Stand Nov. 2021;
 
* Hager: ''"Persönliche Haftung in der Unternehmensbewertung"'', [[Datei:Haftung.pdf]], Stand Aug. 2021;
 
* Hager: ''"Geldflussrechnung"'', [[Datei:CF-Kapfluss.pdf]], Stand Aug. 2021;
 
* Hager: ''Anschaffungs- und Herstellungskosten'', [[Datei:AHK.pdf]], Stand Mai 2021;
 
* Hager: ''"Fiktive Anschaffungskosten"'', [[Datei:Fiktive AK.pdf]], Stand März 2021;
 
* Hager: ''"Nachweis des Verkehrswertes durch vereinfachte Wertfindung"'', [[Datei:GA-vereinfach.pdf]], Stand März 2021;
 
* Hager: ''Bewertung von Personengesellschaften'', [[Datei:PersGes-UBW.pdf]], Stand Dez. 2020;
 
* Hager: ''Anteilsbewertung - Personengesellschaften'', [[Datei:PersGes-ABW.pdf]], Stand Dez. 2020;
 
* Hager: ''Bewertungsobjekt'', [[Datei:Bewertungsobjekt.pdf]], Stand Okt. 2020;
 
* Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Okt. 2020;
 
* Hager: ''"Wie man mit dem Wr. Verfahren 1996 den gemeinen Wert berechnet"'', [[Datei:Wiener Verfahren Berechnung.pdf]], Stand Aug. 2020;
 
* Hager: ''"Vereinfachtes Ertragswertverfahren - Berechnung"'', [[Datei:VEWV-Berechn.pdf]], Stand Juli 2020;
 
* Hager: ''"Ermittlung des Unternehmerlohns"'', [[Datei:Unternehmerlohn-Praxis.pdf]], Stand Mai 2019;
 
* Hager: ''"Liquidationswert"'', [[Datei:Liquidationswert.pdf]], Stand Februar 2019;
 
* Hager: ''Bewertungsmethoden – Eine Übersicht '', [[Datei:Methoden-übersicht.pdf]], Stand Juni 2018;
 
* Hager: ''Objektivierter vs. subjektiver Wert'', [[Datei:Obj-Subj.pdf]], Stand Jan. 2018;
 
* Hager: ''Cash-Flow'', [[Datei:Cash-Flow.pdf]], Stand Aug. 2017;
 
* Hager: ''Geldwertänderung'', [[Datei:Inflation.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Juli 2016;
 
* Hager: ''Unsicherheit in der Unternehmensbewertung'', [[Datei:Risiko.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Oktober 2015;
 
* Hager: ''Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse'', Basisseminar BFA, [[Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf]], Stand August 2020;
 
* Hager: ''Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung'', [[Datei:Prüfung-Gutachten.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Nov. 2017;
 
* Hager: ''Im Steuerrecht relevane Werte'', Basisseminar BFA, [[Datei:Welche Werte.pdf]], Stand September 2015 '''nicht mehr aktuell''';
 
* Hager: ''Wozu braucht man Unternehemensbewertung'', Basisseminar BFA, [[Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf]], Stand September 2015;
 
* Hager: ''Änderungen durch das neue Fachgutachten KFS/BW1 „Unternehmensbewertung“ vom 26.3.2014 Info für Wissensplattform'', [[Datei:Vergleich BW1 (2006)-(2014).pdf]], Stand Jan. 2015;
 
* Hager: ''Markenrechtsbewertung'', [[Datei:Wertmarke.pdf]], Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien;
 
  
 
=== Folien ===
 
=== Folien ===
  
* Hager: "Welche (Unternehmens)Bewertungen werden vom Finanzamt anerkannt?", VWT 6.5.2019, [[Datei:VWT 2019.pdf]]
+
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste der verwendeten Literatur]],
* Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, [[Datei:UBW-Basis(2016).pdf]], Stand Oktober 2016
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[[Liste englische Fachausdrücke]], [[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]]''
* Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, [[Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf]]
+
-->
* Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, [[Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf]]
 
* Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, [[Datei:UBW-Basis 2013.pdf]], Stand Februar 2013
 
* Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, [[Datei: Wertmarke-Präsentation.pdf]]
 
 
 
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]],  
 
[[Liste der verwendeten Literatur]],
 
[[Liste englische Fachausdrücke]],  
 
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== Weblinks ==
 
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NN bei Wikipedia], abgefragt 28.1.2023;
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NN bei Wikipedia], abgefragt 18.2.2023;
 
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 28.1.2023;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 18.2.2023;
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''<u>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/investor-relations-38089 </u>''</s>
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https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt)
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https://de.wiktionary.org/wiki/Anleger ''' Prüfen'''
 +
 
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https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt)
 +
 
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https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/anlegertypen-52875 https://de.wikipedia.org/wiki/Institutioneller_Anleger
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https://de.wikipedia.org/wiki/Institutioneller_Anleger
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https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Dreieck_der_Verm%C3%B6gensanlage
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https://de.wikipedia.org/wiki/Anlegerschutz
  
 
== Einzelnachweise==
 
== Einzelnachweise==

Aktuelle Version vom 3. November 2024, 05:41 Uhr

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Begriff (lö)

ok

Investoren (Anleger) im Allgemeinen sind Wirtschaftssubjekte die Kapital zur Verfügung stellen. *) Anleger im Speziellen ist jemand der auf Grund öffentlichen Anbietens oder ähnlichem Investitionsobjekte (zB Finanzinvestitionen, Anlagegold) erwirbt. [1]

Die Begriffe Investor und Anleger werden oft synonm verwendet, manchmal ist der Investor der allgemeine Begriff des Geldgebers, während der Anleger der Geldgeber auf grundlage eines öffentlichen Anbietens ist. Investor und Anleger leiten sich jeweils von Investition und Anlage ab. Manchmal werden Anleger als langfristige Geldgeber, im Gegensatz zum Spekulanten als kurzfristigen Investor verwendet.

Investoren sind volkswirtschaftlich Wirtschaftssubjekte, welche das nicht für Konsum verbrauchte Geld sparen und somit der Spekulationskasse zuführt und damit Sparen betreiben.[2]

[3] [4] [5]

Bedeutung

  • Weiterleitung:

erg 

Investoren sind wichtige Financiers, die Fremd-, Eigenkapital oder Mezzanine-Kapital zur Verfügung stellen. Zahlreiche Bestimmungen des |externen Rechnungswesens dienen dem Schutz der Gläubiger im Allgemeinen und der Investoren im Speziellen. Verweise & Links Unternehmen, insbesondere börsennotierte, haben zusätzlichen Aufwand um das Wohlwollen der Investoren zu gewinnen bzw. zu erhalten (= Investor Relations).

Der Investor wird als Eigenkapitalgeber zum (Mit-)Eigner des Unternehmens.

[6] [7] [8]

Anlegerarten

hlf (lö)

  • Weiterleitung:

erg 

Für den Anlegerschutz unterscheidet die Finanzmarktrichtlinie in Art. 4 Nr. 9 ff folgende Arten von Kunden: [9]

  • Kleinanleger, alle Kunden die keine professionellen Kunden sind und
  • Professionelle Kunden: die Kunden, der über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um seine Anlageentscheidungen selbst treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. [10]

Der deutsche Gesetzgeber unterscheidet: [11]

  • Privatanleger,
  • semiprofessionelle und professionelle Anleger (jeweils im KAGB) sowie
  • qualifizierte Anleger (im WpPG).

Wirtschaftlich wird unterschieden:

Nach der Art des übertragenen Kapitals wird unterschieden:

  • [[Investor#

|Eigenkapitalgeber]]

  • [[Investor#

|Fremdkapitalgeber]]

  • [[Investor#

|Mezzahnine-Kapital]] ev lö

[12] [13] [14]

Privatanleger

  • Weiterleitung: ev Privatanleger, Kleinanleger

nicht verwechseln mit Privatplatzierung (Private Placement] [15]

 ok

Privatanleger (Privatkunden, Kleinanleger) sind Investoren, die über keine ausreichenden Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand (finanzielle Allgemeinbildung) verfügen. Zumeist handelt es sich um natürliche Personen. Aber auch Gemeinden fallen in Deutschland in diese Kategorie.[16]

Sie bedürfen stets der Anlageberatung. Dadurch soll die asymmetrische Information des Privatanlegers vermindert oder ganz ausgeschaltet werden.[17]

[18] [19] [20]

Institutionelle Anleger

  • Weiterleitung: Institutioneller Anleger
Hauptartikel-> Beteiligungsgesellschaft, Beteiligungskapital 

(zT) ok

Ein institutioneller Anleger im wirtschaftlichen Sinn ist ein Anleger, dessen Kapitalanlagen so hoch sind und/oder so häufig vorkommen, dass dafür ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist.[21]

Die im Anlegerschutz übliche Unterscheidung zwischen geborenen und gekorenen institutionellen Anlegern ist wirtschaftlich unbeachtlich. Institutionelle Anleger bringen meist höhere Finanzmittel auf, fordern dafür jedoch zumeist auch höhere Mitspracherechte.

Arten:

[22] [23] [24]

Nach der Art des Investment

  • Weiterleitung: Eigenkapitalgeber, Fremdkapitalgeber

siehe auch-> Kapital

(zT) ok

eigene Je nach der Art des Investments kann man unterscheiden:

fe Link

[25] [26] [27]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 


eigene

[28] [29] [30]

Diversifikation

  • Weiterleitung: vollständig diversifizierter Investor
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> Risikodiversifikation

fe 

eigene Die Kapitalmarkttheorien gehen von einem vollständig diversifizierter Investor aus der das unsystematische (wertpapierspezifische) Risiko durch Portefeuillebildung vermeidet.

Dies ist in der Praxis, insbesondere bei Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht der Fall. Eine Abhilfe soll hier das Total Beta schaffen.

[31] [32] [33]

Investor Relations

  • Weiterleitung: Investor Relations

siehe auch-> Offenlegung (UGB)

(zT) ok

Investor Relations (IR) (Finanzkommunikation) bezeichnet die Kontaktpflege des Unternehmens zu Investoren, Analysten und Finanzmedien. Sie ist ein Teil der Unternehmenskommunikation. [34]

Ziel der Investor Relations ist, Anleger und potenzielle Investoren sowie Analysten und Finanzmedien aktiv über das Unternehmen und seine Entwicklung zu informieren. [35]

Maßnahmen: [36]

  • Offenlegung,
  • Aktionärsbriefe,
  • Dividendenpolitik, die den Erwartungen der Aktionäre auf Ausschüttungen entspricht,
  • Emissionspolitik, die ihre Interessen ausreichend berücksichtigt.

Von großer Bedeutung ist es für Gesellschaften, ihre Aktionärsstruktur bzw. Aktionäre zu kennen.[37]

[38] [39] [40]

Anlageziele

hlf (lö)

  • Weiterleitung:

erg 

https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Dreieck_der_Verm%C3%B6gensanlage

eigene Es gibt verscheidene Anlageziele die miteinanter ein einem Zielkonflikt stehen (Magisches Dreieck / Viereck[41]):

  1. Rendite, fe Links
  2. Sicherheit (Finanzrisiko),
  3. Liquidität (Fungibilität) und
  4. soziale oder ökologische Kriterien .

Weiters werden genannt:

Die Anlageobjekte können je nach Erfüllbarkeit der Anlageziele in Risikoklassen eingeteilt werden. Risikoscheue Anleger ziehen Sicherheit und Liquidität vor, risikofreudige präferieren dagegen die Rendite und nehmen bewusst hohe Finanzrisiken in Kauf.[42]

Eine weitere Unterscheidung ist der Anlagehorizont

  • kurz-, mittel und langfristig
  • dem entspricht auch die Unterscheidung des Spekulanten vom Anleger verweise

Je längerfristig ein Investment ist umso weniger Bedeutung kommt der Liquidität zu.

[43] [44] [45]

Rendite

  • Weiterleitung: Rendite - Kategorie:

ev* Jahresabschlusskennzahl ev* Unternehmensbewertung

  • Wirtschaftswissenschaft

siehe auch-> Rentabilität

(zT) ok

Rendite ist ein Maßstab der Ertragslage bzw. -kraft. *) Die Rendite findet ihren Ausdruck in der Rentabilität. Sie ist ein zentraler Punkt der Portfoliotheorie.

Die Rendite leitet sich vom italienischen rendite "Einnahmen" ab.[46] Es wird oft auf die in der Bankbetriebslehre übliche Kennzahl des Effektivzinses reduziert und als Einjahresgröße definiert.[47] Dies verkürzt den Begriff unzulässig.

Eine hohe Rendite ist regelmäßig mit einem hohen Finanzrisiko lemma? verbunden und umgekehrt.

[48] [49] [50]

Sicherheit

  • Weiterleitung: Sicherheit Investition

siehe auch-> Sicherheit (Begriff), Sicherheit, Risiko</s>, Risiko (Begriff)

erg 

eigene Unter der Sicherheit einer Investition versteht man die Gefahr, ob und inwieweit der Investor mit dem Verlust seines eingesetzten Kapitals rechnen muss. [51] Die Sicherheit einer Investition ist in der Bankbetriebslehre Bestandteil des Finanzrisikos.

Die Sicherheit einer Investition findet ihren Ausdruck im Insolvenzrisiko, dessen Maßstab die Bonität bzw. das Rating ist. umformulieren

[52] [53] [54]

Liquidität

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Liquidität, Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Liquiditätsanalyse

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Dreieck_der_Verm%C3%B6gensanlage https://de.wikipedia.org/wiki/Liquidität https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/liquiditaet-39685


eigene

[55] [56] [57]


Soziale oder ökologische Kriterien

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Dreieck_der_Verm%C3%B6gensanlage Magisches Viereck

Nimmt man als weitere Klasse soziale oder ökologische Kriterien hinzu, entsteht das magische Viereck der Geldanlage. Eine solche Geldanlage bezeichnet man als nachhaltiges oder ethisches Investment. Hier kann zu dem Zielkonflikt zwischen Rendite, Risiko und Liquidität noch ein Konflikt mit ethischen Kriterien hinzutreten; die meisten Untersuchungen kommen jedoch zu dem Schluss, dass Geldanlagen, die ethische Kriterien berücksichtigen, nicht schlechter abschneiden.[2]


eigene

[58] [59] [60]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[61] [62] [63]

Anlagebeschränkung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt)

Anlagebeschränkungen Viele institutionelle Anleger in EU-Mitgliedstaaten sind in der Wahl der Anlageobjekte, ihrem betragsmäßigen Umfang und ihrer Laufzeit nicht immer frei. Sie unterliegen gesetzlichen oder internen Anlagerichtlinien, die diese Anlageobjekte wegen Granularität, Klumpenrisiko und Risikodiversifizierung limitieren. So müssen Versicherungen (insbesondere Lebens- und Sachversicherungen, Pensionskassen und Sterbekassen) ihre Kapitalanlagen nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anlegen. Sie unterliegen den strengen Anlagegrundsätzen des § 124 VAG, der das Sicherungsvermögen abschließend aufzählt und in Verbindung mit § 2 AnlV mit Mischungs- und Streuungsvorschriften (§§ 3 und 4 AnlV) kontingentiert, wobei bestimmte Beitragsüberträge und versicherungstechnische Rückstellungen nicht überschritten werden dürfen. Investmentgesellschaften und Kapitalanlagegesellschaften dürfen Gelder nur nach dem Grundsatz der Risikomischung anlegen (u. a. §§ 110, 214 und 243 KAGB), worunter eine Risikodiversifizierung zu verstehen ist. Die betroffenen institutionellen Anleger sind in § 1 KAGB und Ausnahmen in § 2 KAGB aufgezählt. Ähnlich gehen auch Hedgefonds vor, wobei für Dachhedgefonds nach § 225 KAGB ebenfalls risikobegrenzende Anlagevorschriften vorhanden sind. Viele institutionelle Anleger, die nicht unter diese Anlagevorschriften fallen, wenden sie freiwillig an.

Weitere Anlagebeschränkungen ergeben sich für die institutionellen Anleger aus den Ratings der Anlageobjekte oder deren Emittenten durch Ratingagenturen. Kauf- und Verkaufsschwelle ist der zwischen AAA (bzw. Aaa) und BBB- (bzw. Baa3) liegende „investment grade“, der die Grenze wiedergibt, bis zu der ein Emittent oder eine Emission als kreditwürdig anzusehen ist. Liegen diese Ratingcodes unterhalb des „investment grade“, so dürfen institutionelle Anleger diese Anlageobjekte nicht erwerben, fallen die Ratings entsprechend, müssen sie diese Anlageobjekte verkaufen.

eigene

[64] [65] [66]

Anlegerschutz

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Anlegerschutz Anlegerschutz bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Anleger schützen sollen. Die Annahme eines Schutzbedürfnisses beruht auf der Annahme, dass Anleger gegenüber den Anbietern von Geldanlagen „strukturell unterlegen“ sind, das heißt infolge mangelnder Fachkenntnis, Information und/oder Erfahrung leicht benachteiligt werden können (siehe auch „Asymmetrische Information“).

Anlegerschützer haben es sich zur Aufgabe gemacht, Anleger vor unseriösen Angeboten auf dem nationalen und internationalen Kapitalmarkt durch Information und Beratung zu schützen. Der Begriff Anlegerschützer ist nicht geschützt; jedermann kann sich als Anlegerschützer bezeichnen.

Unter Anlegerschutz versteht man im Allgemeinen den Schutz vor unseriösen Angeboten auf dem nationalen und internationalen Kapitalmarkt link? und Kapitalanlagebetrug]. Anlegerschützer nehmen dabei nicht nur die Aktivitäten der börsengelisteten Unternehmen unter die Lupe, sondern besonders auch die Anbieter aus dem Bereich, den man Grauer Kapitalmarkt nennt.

Ziele des Anlegerschutzes Anlegerschutz verfolgt drei wesentliche Ziele: fe links

  • Schaffung von Transparenz über Kosten und Risiken einer Geldanlage,
  • Schutz vor unseriösen oder betrügerischen Angeboten,
  • Schutz der Werthaltigkeit der Anlagen.

Nicht Ziel eines Anlegerschutzes kann es sein, sicherzustellen, dass die Anlage den gewünschten Ertrag bringt. Das Risiko der Kapitalanlage muss durch den Anleger getragen werden.

ev löZiel des Anlegerschutzes muss es sein, Mindeststandards für Transparenz und Schutz vor Betrug sicherzustellen. Kritiker sehen diese Mindeststandards in Teilbereichen überschritten und sprechen von einer Überregulierung.

Instrumente des Anlegerschutzes Instrumente des Anlegerschutzes sind vor allem:

  • Gesetzesregelungen,
  • Zulassungspflicht für Anbieter von Finanzdienstleistungen,
  • Schaffung von Transparenz und
  • Beratung der Anleger.

Darüber hinaus haben sich für den Schutz von Aktionären 7 Kriterien etabliert, an denen der Anlegerschutz gemessen wird.[3]

Hierzu gehören die Regelungen, dass

  • jede Aktie nur ein Stimmrecht hat,
  • Abstimmung an Hauptversammlungen auch aus der Ferne, z. B. per Briefwahl, möglich ist,
  • Stimmrechte von Aktien nicht von der Hauptversammlung ausgeschlossen werden können,
  • denn Stimmen entsprechen pro-rata und proportional Einfluss, der auf das Unternehmen genommen werden kann, z. B. durch eine direkt gewählte Besetzung des Aufsichtsrates,
  • Minderheitsaktionäre, insbesondere beim Vorliegen besonderer Umstände wie einer Firmenübernahme, durch besondere Regelungen geschützt werden
  • Generell den Altaktionären ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gewährt wird und dass
  • die Prozentzahl der zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung erforderlichen Stimmen kleiner oder gleich 10 % ist.

Grundlagen des Verbraucherschutzes

  • Aufsichtsbehörden: Die Kontrolle von Finanzdienstleistern erfolgt durch Aufsichtsbehörden (in Deutschland: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Deutsche Bundesbank, in der Schweiz: Eidgenössische Bankenkommission, in Österreich: Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)). Diese haben weitreichende Kompetenzen zum Schutz des Geldanlegers.
  • Zulassungspflichten: Der Betrieb von Kreditinstituten, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern bedarf der Genehmigung durch die BaFin. Ebenso sind Investmentfonds vor Beginn des Vertriebes zu genehmigen.
  • Einlagensicherung: → Hauptartikel: Einlagensicherung Kreditinstitute und Versicherungen sind verpflichtet, Mitglied von Einlagensicherungs­einrichtungen zu sein.
  • Sondervermögen: Fondsgesellschaften haben die Geldanlagen ihrer Kunden getrennt von eigenen Mitteln zu verwalten (Sondervermögen).
  • Bilanzierungsvorschriften nach HGB: Die Bilanzierungsregeln des deutschen Handelsgesetzbuchs sind stark vom Gedanken des Gläubigerschutz geprägt. Bewertungen sollen möglichst konservativ sein, da die dadurch entstehenden stillen Reserven dem Gläubiger (= Anleger, der Anleihen des Unternehmens zeichnet) zugutekommen sollen. Diese Regeln stellen eine frühe Form des Anlegerschutzes dar.

Transparenz Das Setzen von Mindeststandards für Transparenz ist zentrales Ziel einer Reihe von gesetzlichen Auflagen für Anbieter von Kapitalanlagen.

Prospekte Auch für Wertpapiere und Fonds, die nicht börsengehandelt sind, müssen vor dem Beginn des Verkaufs Prospekte erstellt werden, aus denen die relevanten Informationen für den Anleger hervorgehen müssen. Für falsche Angaben in den Prospekten besteht die sogenannte Prospekthaftung. Grundsätzlich ist jeder Prospekt, der einem breiten Publikum zur Zeichnung unterbreitet wird, von der BaFin zu genehmigen. Von der Genehmigungspflicht befreit sind nur Prospekte, die eine Zeichnung der Anlage auf 20 Zeichner (Personen und/oder Firmen) beschränkt.

Ad-hoc-Publizitätspflicht Zur Vermeidung der Schädigung von Anlegern durch Insidergeschäfte besteht die Pflicht für börsennotierte Unternehmen, kursrelevante Informationen unverzüglich als Ad-hoc-Mitteilung bekannt zu geben.

Produktinformationsblatt Das Produktinformationsblatt (auch Verbraucherschutzinformation oder Beipackzettel genannt) soll dazu dienen, Anlegern auf einen Blick die wesentlichen Chancen und Risiken von Bankprodukten übersichtlich darzustellen. Es soll somit dem Verbraucher ermöglichen, die wesentlichen Eigenschaften des Finanzprodukts schnell zu erfassen und verschiedene Anlageprodukte miteinander leichter zu vergleichen.

Kosten der Geldanlage Die Angabe aller Kosten für Geldanlagen (siehe Abschnitt Transparenz) ist Voraussetzung für eine sachgerechte Anlageentscheidung. Auch wenn diese vielfach schon gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es eine Reihe von Bereichen, in denen versteckte Kosten oder „Kick-back“-Zahlungen an die Emittenten bestehen.

Beispielhaft ist die Kostentransparenz bei inländischen offenen Investmentfonds geregelt. Neben der Angabe der einmaligen Ausgabeaufschläge sind die Fondsgesellschaften verpflichtet, die Gesamtkostenquote (abgekürzt TER von englisch total expense ratio) des Fonds anzugeben. Jedoch besteht auch hier die Möglichkeit, Kostenbestandteile (z. B. erfolgsabhängige Provisionen, Transaktionskosten für Wertpapiergeschäfte (z. B. bei der Muttergesellschaft)) außer Acht zu lassen. Das Erzeugen künstlicher Transaktionskosten (das sogenannte Churning) ist verboten (und führt zu einer Verschlechterung der historischen Renditen).

Bislang ist in Deutschland (anders als z. B. in der Schweiz und Österreich) nicht vorgeschrieben, die Umschichtungsqote (abgekürzt PTR von englisch portfolio turnover rate) anzugeben, anhand der der Anleger leichter erkennen könnte, ob die Umschichtungen in einem angemessenen Verhältnis zur verfolgten Anlagestrategie stehen.

Die EU-weit gültige Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (Finanzmarktrichtlinie) geht bezüglich der Kosten von Wertpapierdienstleistungen noch einen Schritt weiter und fordert die „Best Execution“, d. h. die Ausführung des Auftrags zu den günstigsten Kosten für den Kunden. Diese Regelungen sind hoch umstritten. Die Umsetzung in deutsches Recht ist noch nicht erfolgt.


eigene Vom Anlegerschutz ist der Gläubigerschutz zu unterscheiden.

Die UGB-Bilanz dient dem Gläubigerschutz, die IFRS-Bilanz dem Anlegerschutz. Quelle und Verweis

[67] [68] [69]

Internationaler Investitionsschutz

  • Weiterleitung: Investitionsschutzabkommen
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Investitionsschutzabkommen Investitionsschutzabkommen (englisch International Investment Treaties oder International Investment Agreements) sind völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten. Sie bieten Direktinvestitionen ausländischer natürlicher oder juristischer Personen (z. B. Unternehmen) in einem fremden Staat rechtlichen Schutz, insbesondere gegen eigentumsbeeinträchtigende Maßnahmen wie entschädigungslose Enteignungen. Investitionsschutzabkommen werden häufig als bilaterale Abkommen abgeschlossen (Bilateral Investment Treaty, BIT). Es existieren aber auch regionale Abkommen mit entsprechenden Regelungen, beispielsweise Kapitel 11 des früheren North American Free Trade Agreement oder der Vertrag über die Energiecharta. Auch die momentan verhandelten Abkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) und den USA (TTIP) enthalten Investitionsschutzvorschriften. Die tatsächlichen Auswirkungen von Investitionsschutzabkommen auf Umfang und Zielrichtung ausländischer Direktinvestitionen sind umstritten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Investor-state_dispute_settlement Das mit dem englischen Begriff bezeichnete Investor-state dispute settlement (ISDS; deutsch Investor-Staat-Streitbeilegung) ist ein Instrument des internationalen Rechts. ISDS erlaubt es einem ausländischen Investor gegen einen Staat, in dem er investiert hat, ein Streitbeilegungsverfahren anzustoßen, wenn er seine nach internationalem öffentlichem Recht garantierten Rechte verletzt sieht. In der Regel handelt es sich dabei um Schiedsverfahren, weswegen häufig der Begriff „Investitionsschiedsverfahren“ verwendet wird. Voraussetzung für ISDS ist, dass der Gastgeberstaat seine Zustimmung erteilt hat. Viele bilaterale Investitionsschutzabkommen sehen ISDS vor, ebenso wie NAFTA, der Vertrag über die Energiecharta und die aktuellen Entwürfe zu TTIP, CETA und TPP. Der Europäische Gerichtshof stellt die Vereinbarkeit von Schiedklauseln in Investitionsschutzabkommen mit EU-Recht grundsätzlich infrage.

eigene

[70] [71] [72]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[73] [74] [75]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[76] [77] [78]

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 18.2.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 18.2.2023;

https://de.wikipedia.org/wiki/Investor_Relations https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/investor-relations-38089 https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt)

https://de.wiktionary.org/wiki/Anleger Prüfen

https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt)

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/anlegertypen-52875 https://de.wikipedia.org/wiki/Institutioneller_Anleger

https://de.wikipedia.org/wiki/Institutioneller_Anleger

https://de.wikipedia.org/wiki/Magisches_Dreieck_der_Verm%C3%B6gensanlage

https://de.wikipedia.org/wiki/Anlegerschutz

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Anleger_(Finanzmarkt), abgefragt 18.2.2023.
  2. Wikipedia, Stichwort: Anleger_(Finanzmarkt), abgefragt 18.2.2023.
  3. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  4. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  5. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  6. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  7. RL 2014/65/EU vom 16.5.2014, Konsolidierter Text bei Eur-Lex, abgefragt 18.2.2023.
  8. Details vgl. Anhang 2 der RL.
  9. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt), abgefragt 18.2.2023.
  10. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  11. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  12. Betrifft eine Emission außerhalb der Börse.
  13. Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt), abgefragt 18.2.2023.
  14. Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt), abgefragt 18.2.2023.
  15. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  16. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  17. Wikipedia, Stichwort: Institutioneller Anleger, abgefragt 18.2.2023.
  18. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  19. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  20. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  21. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  22. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  23. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  24. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  25. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  26. Wikipedia, Stichwort: Investor Relations, abgefragt 18.2.2023.
  27. Wienerborse.at, Stichwort: Investor Relations, abgefragt 18.2.2023.
  28. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Investor-Relations, abgefragt 18.2.2023.
  29. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Investor-Relations, abgefragt 18.2.2023.
  30. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  31. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  32. Zum Begriff vgl. Wikipedia, Stichwort: Magisches Dreieck der Vermögensanlage, abgefragt 18.2.2023.
  33. Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt), abgefragt 18.2.2023.
  34. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  35. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  36. Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt), abgefragt 18.2.2023.
  37. Wikipedia, Stichwort: Rendite, abgefragt 18.2.2023.
  38. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  39. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  40. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Anleger (Finanzmarkt), abgefragt 18.2.2023.
  41. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  42. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
  43. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
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  47. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
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  56. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.
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  58. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 18.2.2023.

[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]