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Der Begriff des Unternehmens wird in der Literatur uneinheitlich gesehen:
 
Der Begriff des Unternehmens wird in der Literatur uneinheitlich gesehen:
* Ein '''Unternehmen''' (Unternehmung) ist ein wirtschaftlich rechtlich organisiertes Gebilde, in denen auf nachhaltig ertragsbringende Leistungserbringung gezielt wird. Die Leistungserzielung kann dem Gewinnmaximierungsstreben folgen oder dem Angemessenheitsprinzips.<ref>Gablers Wirtschaftslexikon Bd. 6 S. 1771</ref>
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* Ein '''Unternehmen''' (Unternehmung) ist ein wirtschaftlich rechtlich organisiertes Gebilde, in denen auf nachhaltig ertragsbringende Leistungserbringung gezielt wird. Die Leistungserzielung kann dem Gewinnmaximierungsstreben folgen oder dem Angemessenheitsprinzips.<ref>Gablers Wirtschaftslexikon Bd. 6 S. 1771.</ref>
  
* Unternehmen sind zweckgerichtete Kombinationen von materiellen und immateriellen Werten, durch deren Zusammenwirken finanzielle Überschüsse erwirtschaftet werden sollen.<ref>Rz. 18 IDW S1</ref>
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* Unternehmen sind zweckgerichtete Kombinationen von materiellen und immateriellen Werten, durch deren Zusammenwirken finanzielle Überschüsse erwirtschaftet werden sollen.<ref>IDW S1 Rz. 18.</ref>
  
* Ein Unternehmen im rechtlichen Sinn ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. <ref>Vgl. § 1 Abs. 2 UGB</ref>
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* Ein Unternehmen im rechtlichen Sinn ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. <ref>Vgl. § 1 Abs. 2 UGB.</ref>
  
Ein Unternehmen kann mehrere [[Betrieb]]e umfassen oder ohne Betrieb bestehen ([[Holding]]).  Ein Betrieb kann aus mehreren [[Teilbetrieb]]en bestehen. Ein Unternehmen im Eigentum mehrerer Personen stehen, deren [[Unternehmensanteile]] getrennt bewertbar sind. Ein Unternehmen kann mit weiteren Unternehmen verbunden sein ([[Konzern]]).
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Ein Unternehmen kann mehrere [[Betrieb]]e umfassen oder ohne Betrieb bestehen ([[Holding]]).  Ein Betrieb kann aus mehreren [[Teilbetrieb]]en bestehen. Ein Unternehmen kann im Eigentum mehrerer Personen stehen, deren [[Unternehmensanteil]]e getrennt bewertbar sind. Ein Unternehmen kann mit weiteren Unternehmen verbunden sein ([[Konzern]]).
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Unternehmen können in verschiedenen Rechtsformen betrieben werden. Einige stehen allen [[Wirtschaftssubjekt]]en offen, andere nur dem [[Staat]].
  
Unternehmen können in verschiedenen Rechtsformen betrieben werden.
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* [[Haftung]]sbeschränkungen
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* [[Ausschüttungssperre]]n oder [[Entnahmebeschränkung]]en
  
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen Einzelunternehmen]  
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=== Privatrechtliche Rechtsformen ===
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Personengesellschaft Personengesellschaften] (OG, KG, unechte stille Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechtes)  
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen Einzelunternehmen]
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalgesellschaft Kapitalgesellschaften] (GmbH, AG, SE)  
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* [[Personengesellschaft]]en (OG, KG, unechte stille Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechtes)  
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* [[Kapitalgesellschaft]]en (GmbH, AG, SE)  
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Genossenschaft Genossenschaften], [https://de.wikipedia.org/wiki/Verein Vereine], [https://de.wikipedia.org/wiki/Privatstiftung Privatstiftungen]
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Genossenschaft Genossenschaften], [https://de.wikipedia.org/wiki/Verein Vereine], [https://de.wikipedia.org/wiki/Privatstiftung Privatstiftungen]
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsverein_auf_Gegenseitigkeit Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit]
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_wirtschaftliche_Interessenvereinigung Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung] (EWIV), [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Genossenschaft Europäische Genossenschaft] (SCE), [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Gesellschaft Europäische Gesellschaft] (SE)
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_wirtschaftliche_Interessenvereinigung Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung] (EWIV), [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Genossenschaft Europäische Genossenschaft] (SCE), [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Gesellschaft Europäische Gesellschaft] (SE)
  
Die Rechtsform kann aus verschiedenen Gründen für die Bewertung von Bedeutung sein:
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=== Öffentlich-rechtliche Rechtsformen ===
* [[Haftung]]sbeschränkungen
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* [[Ausschüttung]]ssperren oder [[Entnahme]]beschränkungen
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* <u>Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit:</u> ([https://de.wikipedia.org/wiki/Regiebetrieb_(GebietskÖrperschaft) Regiebetrieb], [https://de.wikipedia.org/wiki/Betrieb_gewerblicher_Art Betrieb gewerblicher Art] (D: [https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenbetrieb Eigenbetrieb]);
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* <u>Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit:</u> ([https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts_(%C3%96sterreich) Körperschaft des öffentlichen Rechts], [https://de.wikipedia.org/wiki/Anstalt_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts#%C3%96sterreich Bundesanstalt öffentlichen Rechts], [https://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung Stiftung des öffetnlichen Rechts])
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Unter einer ''Unternehmensgründung'' wird die Gründung bzw. die Errichtung eines Unternehmens verstanden.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensgr%C3%BCndung Wikipedia, Stichwort: Unternehmensgründung], abgefragt 28.12.2023.</ref>
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Die '''Unternehmensphasen ''' bilden den Lebenslauf eines Unternehmens ab. Es werden üblicherweise unterschieden:<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensphasen Wikipedia, Stichwort: Unternehmensphasen], abgefragt 28.12.2023.</ref>
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* Gründungsphase
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* Betriebsphase
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* Auflösungsphase
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Die einzelnen Phasen der Unternehmensentwicklung müssen in der betrieblichen Praxis nicht modellhaft verlaufen. So gibt es Fälle, in denen die Entwicklung von der Gründungsphase ohne Betriebsphase direkt in die Auflösungsphase übergeht.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensphasen Wikipedia, Stichwort: Unternehmensphasen], abgefragt 28.12.2023.</ref>
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;Gründungsphase
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''Hauptartikel-> [[Unternehmensgründung]]''
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Die '''Gründungsphase''' ist als Pionierphase die erste Phase eines Unternehmens. Unter einer [[Unternehmensgründung|Gründung]] ist die Errichtung eines funktionsfähigen [[Unternehmen]]s in einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Marktwirtschaft marktwirtschaftlichen Ordnung] zu verstehen, wobei die zu verwirklichende [https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftsidee Geschäftsidee] des [[Gründer|Unternehmensgründers]] am Anfang steht.<ref>Vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensphasen Wikipedia, Stichwort: Unternehmensphasen], abgefragt 28.12.2023.</ref>
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Insbesondere bei [[Start-Up]]-Unternehmen, wird die Gründungsphase noch detailierter gegliedert.
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;Betriebsphase
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In der '''Betriebsphase''' wird der [[Markt]] vom Unternehmen mit seinen [[Produkt]]en durchdrungen. Die [[Unternehmensleitung]] hat hier umfassende Entscheidungen zu treffen, die sich auf die güter- und finanz- bzw. informationswirtschaftlichen Unternehmensprozesse beziehen. Nach der Gründung kann sich ein Unternehmen in der Betriebsphase ganz unterschiedlich entwickeln.
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Das Unternehmen kann sich positiv entwickeln oder negative Einflüsse können  dafür sorgen, dass ein Unternehmen in der Betriebsphase aus dem Gleichgewicht kommt und in eine [[Unternehmenskrise]] kommt.
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;Auflösungsphase
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''Hauptartikel-> [[Unternehmensauflösung]]''
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Bei der Auflösung sind die Unternehmensauflösung und die Auflösung des Rechtsträgers zu unterscheiden. Das [[Unternehmen]] kann aufgelöst werden, ohne dass der [[Rechtsträger]] aufgelöst werden muss. Beim [[Asset Deal]], dh dem Verkauf der [[Wirtschaftsgut|Wirtschaftsgüter]] kann das Unternehmen als Einheit bestehen bleiben.
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''siehe auch-> [[Zerschlagungsintensität]]''
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Nicht als Unternehmensauflösung wird betriebswirtschaftlich eine [[Transaktion]], z.B. ein [[Verkauf]] betrachtet, da die organisatorische Einheit weiter bestehten bleibt. [[Steuerrecht]]lich hat die ''Betriebsveräußerung'' ähnliche konsequenzen wie die Betriebsaufgabe.
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Ursache der Auflösung:
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* ''freiwilligen Auflösung'' (z. B. bei Erfüllung des Betriebszwecks, fehlender Nachfolger in Personengesellschaften usw.) oder
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* ''zwangsweise Auflösung'' (z. B. infolge Zahlungsunfähigkeit) liegen.
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Nach den aktuell vorliegenden Forschungsergebnissen erreicht ein Großunternehmen in Deutschland im Durchschnitt eine Lebensdauer von 75 Jahren. Es gibt aber auch einzelne Unternehmen, die mehrere hundert Jahre alt sind. <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensphasen Wikipedia, Stichwort: Unternehmensphasen], abgefragt 28.12.2023 uVa Vahs / Schäfer-Kunz: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. 5. Auflage. Schäffer-Poeschel 2007, S. 7.</ref>
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;Weblinks
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensphasen Unternehmensphasen bei Wikipedia], abgefragt 28.12.2023;
  
 
== Arten ==
 
== Arten ==
 
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Grundsätzlich ist die Ermittlung von [[Unternehmenswert]]en unabhängig von der Art des Unternehmens nach den allgemeinen [[Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung|Grundsätzen]] durchzuführen. <ref>Vgl. WP-Handbuch II (2014) Rz. A 413.</ref>
 
Grundsätzlich ist die Ermittlung von [[Unternehmenswert]]en unabhängig von der Art des Unternehmens nach den allgemeinen [[Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung|Grundsätzen]] durchzuführen. <ref>Vgl. WP-Handbuch II (2014) Rz. A 413.</ref>
  
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=== Fachgutachten ===
 
=== Fachgutachten ===
  
* Rz. 6 ff, 132 ff KFS/BW 1 (2014)
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* KFS/BW 1 Rz. 6 ff, 132 ff;
* Rz. 18 ff, 140 ff IDW S1 (2008)
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* IDW S1 Rz. 18 ff, 140 ff;
  
 
=== Fachliteratur ===
 
=== Fachliteratur ===
 
<!-- " *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small> -->
 
<!-- " *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small> -->
* WP-Handbuch II (2014), Rz. A 413 ff
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* WP-Handbuch II (2014), Rz. A 413 ff;
* WPH-Edition (2018), Rz. A 468 ff, B  
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* WPH-Edition (2018), Rz. A 468 ff, B;
* Rieder / Huemer (2016)
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* Rieder / Huemer (2016);
* Kastner ua (1990)
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* Kastner ua (1990);
* Artmann ua (2015)
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* Artmann ua (2015);
* Artmann ua (2016)
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* Artmann ua (2016);
  
 
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=== Unterlage(n) ===
 
=== Unterlage(n) ===
  
* Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Februar 2015
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* Hager: ''"Bewertungsobjekt"'', [[Datei:Bewertungsobjekt 1-0.pdf]], Stand Okt. 2020;
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* Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Okt. 2020;
 
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=== Folien ===
 
=== Folien ===
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== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmen Unternehmen bei Wikipedia], abgefragt 4.4.2018
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsform Rechtsform bei Wikipedia], abgefragt 20.2.2022;
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmen Unternehmen bei Wikipedia], abgefragt 20.2.2022;
  
 
== Einzelnachweise==
 
== Einzelnachweise==

Aktuelle Version vom 27. März 2024, 13:34 Uhr

Der Begriff des Unternehmens wird in der Literatur uneinheitlich gesehen:

  • Ein Unternehmen (Unternehmung) ist ein wirtschaftlich rechtlich organisiertes Gebilde, in denen auf nachhaltig ertragsbringende Leistungserbringung gezielt wird. Die Leistungserzielung kann dem Gewinnmaximierungsstreben folgen oder dem Angemessenheitsprinzips.[1]
  • Unternehmen sind zweckgerichtete Kombinationen von materiellen und immateriellen Werten, durch deren Zusammenwirken finanzielle Überschüsse erwirtschaftet werden sollen.[2]
  • Ein Unternehmen im rechtlichen Sinn ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. [3]

Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe umfassen oder ohne Betrieb bestehen (Holding). Ein Betrieb kann aus mehreren Teilbetrieben bestehen. Ein Unternehmen kann im Eigentum mehrerer Personen stehen, deren Unternehmensanteile getrennt bewertbar sind. Ein Unternehmen kann mit weiteren Unternehmen verbunden sein (Konzern).

siehe auch-> Bewertungsobjekt, Wirtschaftseinheit

Bedeutung

Das Unternehmen ist häufig Gegenstand der Unternehmensbewertung. Es stellt dabei das Bewertungsobjekt dar. Sofern es hinsichtlich Risiken und Chancen nicht homogen ist, empfiehlt sich eine Aufteilung in Bewertungseinheiten.

Rechtsform

Unternehmen können in verschiedenen Rechtsformen betrieben werden. Einige stehen allen Wirtschaftssubjekten offen, andere nur dem Staat.

Die Rechtsform kann aus verschiedenen Gründen für die Bewertung von Bedeutung sein:

Privatrechtliche Rechtsformen

Öffentlich-rechtliche Rechtsformen

Gründung

Hauptartikel-> Unternehmensgründung

Unter einer Unternehmensgründung wird die Gründung bzw. die Errichtung eines Unternehmens verstanden.[4]

Unternehmensphasen

siehe auch-> Unternehmensdauer

Die Unternehmensphasen bilden den Lebenslauf eines Unternehmens ab. Es werden üblicherweise unterschieden:[5]

  • Gründungsphase
  • Betriebsphase
  • Auflösungsphase

Die einzelnen Phasen der Unternehmensentwicklung müssen in der betrieblichen Praxis nicht modellhaft verlaufen. So gibt es Fälle, in denen die Entwicklung von der Gründungsphase ohne Betriebsphase direkt in die Auflösungsphase übergeht.[6]

Gründungsphase
Hauptartikel-> Unternehmensgründung

Die Gründungsphase ist als Pionierphase die erste Phase eines Unternehmens. Unter einer Gründung ist die Errichtung eines funktionsfähigen Unternehmens in einer marktwirtschaftlichen Ordnung zu verstehen, wobei die zu verwirklichende Geschäftsidee des Unternehmensgründers am Anfang steht.[7]

Insbesondere bei Start-Up-Unternehmen, wird die Gründungsphase noch detailierter gegliedert.

Betriebsphase

In der Betriebsphase wird der Markt vom Unternehmen mit seinen Produkten durchdrungen. Die Unternehmensleitung hat hier umfassende Entscheidungen zu treffen, die sich auf die güter- und finanz- bzw. informationswirtschaftlichen Unternehmensprozesse beziehen. Nach der Gründung kann sich ein Unternehmen in der Betriebsphase ganz unterschiedlich entwickeln.

Das Unternehmen kann sich positiv entwickeln oder negative Einflüsse können dafür sorgen, dass ein Unternehmen in der Betriebsphase aus dem Gleichgewicht kommt und in eine Unternehmenskrise kommt.

Auflösungsphase
Hauptartikel-> Unternehmensauflösung

Bei der Auflösung sind die Unternehmensauflösung und die Auflösung des Rechtsträgers zu unterscheiden. Das Unternehmen kann aufgelöst werden, ohne dass der Rechtsträger aufgelöst werden muss. Beim Asset Deal, dh dem Verkauf der Wirtschaftsgüter kann das Unternehmen als Einheit bestehen bleiben.

siehe auch-> Zerschlagungsintensität

Nicht als Unternehmensauflösung wird betriebswirtschaftlich eine Transaktion, z.B. ein Verkauf betrachtet, da die organisatorische Einheit weiter bestehten bleibt. Steuerrechtlich hat die Betriebsveräußerung ähnliche konsequenzen wie die Betriebsaufgabe.

Ursache der Auflösung:

  • freiwilligen Auflösung (z. B. bei Erfüllung des Betriebszwecks, fehlender Nachfolger in Personengesellschaften usw.) oder
  • zwangsweise Auflösung (z. B. infolge Zahlungsunfähigkeit) liegen.

Nach den aktuell vorliegenden Forschungsergebnissen erreicht ein Großunternehmen in Deutschland im Durchschnitt eine Lebensdauer von 75 Jahren. Es gibt aber auch einzelne Unternehmen, die mehrere hundert Jahre alt sind. [8]

Weblinks

Arten

Grundsätzlich ist die Ermittlung von Unternehmenswerten unabhängig von der Art des Unternehmens nach den allgemeinen Grundsätzen durchzuführen. [9]

Besonderheiten sind zu beachten::

Literatur

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz. 6 ff, 132 ff;
  • IDW S1 Rz. 18 ff, 140 ff;

Fachliteratur

  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 413 ff;
  • WPH-Edition (2018), Rz. A 468 ff, B;
  • Rieder / Huemer (2016);
  • Kastner ua (1990);
  • Artmann ua (2015);
  • Artmann ua (2016);

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gablers Wirtschaftslexikon Bd. 6 S. 1771.
  2. IDW S1 Rz. 18.
  3. Vgl. § 1 Abs. 2 UGB.
  4. Wikipedia, Stichwort: Unternehmensgründung, abgefragt 28.12.2023.
  5. Wikipedia, Stichwort: Unternehmensphasen, abgefragt 28.12.2023.
  6. Wikipedia, Stichwort: Unternehmensphasen, abgefragt 28.12.2023.
  7. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Unternehmensphasen, abgefragt 28.12.2023.
  8. Wikipedia, Stichwort: Unternehmensphasen, abgefragt 28.12.2023 uVa Vahs / Schäfer-Kunz: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. 5. Auflage. Schäffer-Poeschel 2007, S. 7.
  9. Vgl. WP-Handbuch II (2014) Rz. A 413.