Kapitalgesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Jahresabschlussprüfung Jahresabschlussprüfung] gem. § 268 UGB | * [https://de.wikipedia.org/wiki/Jahresabschlussprüfung Jahresabschlussprüfung] gem. § 268 UGB | ||
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Publizitätspflicht#Österreich Offenlegung] gem. § 277 UGB | * [https://de.wikipedia.org/wiki/Publizitätspflicht#Österreich Offenlegung] gem. § 277 UGB | ||
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+ | Bestimmte Informationen sind im [[Firmenbuch#Einzutragende Informationen|Firmenbuch]] offenzulegen. | ||
== Literatur == | == Literatur == |
Aktuelle Version vom 22. November 2024, 06:10 Uhr
Die Kapitalgesellschaft ist eine auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Körperschaft des privaten Rechts, deren Mitglieder einen gemeinsamen meist wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Sie ist eine juristische Person.[1]
Wichtig ist das Trennungsprinzip und die Drittorganschaft. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, sie können daher nur durch ihre Organe handeln.
Durch die begrenzte Haftung seiner Mitglieder gibt es bei Kapitalgesellschaften viele Gläubigerschutzbestimmungen.
Inhaltsverzeichnis
Arten
In Österreich zugelassene Rechtsformen:
- Aktiengesellschaft (AG) - Anteile: Aktien,
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
- Europäische (Aktien)Gesellschaft (SE).
Rechtsformen anderer Länder[2] alphabetisch sortiert
- Bergrechtliche Gewerkschaft (D bis 1994)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (D)
- Limited Company (Ltd.) (GB)
- Limited Liability Company (LLC)[3] (US)
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (D)
Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten zu haften.[4]
Das Nennkapital der Aktiengesellschaft, das Grundkapital, ist in Aktien geteilt, das im Eigentum der Aktionäre steht. Die Aktionäre treffen in der Hauptversammlung Entscheidungen. Die Leitung des Unternehmens hat der Vorstand dieser wird vom Aufsichtsrat und (uU) einem Beirat kontrolliert. Die Gesamtheit der Entscheidungsträger wird als Organ bezeichnet.
Die Bedeutung der Aktiengesellschaft beruht weniger in der Zahl der Unternehmen, sondern im Umstand dass Aktien an Börsen gehandelt werden.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Stammeinlagen auf das in Geschäftsanteile zerlegte Stammkapital beteiligt sind, ohne dass die Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.[5]
Das Nennkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das Stammkapital ist in Stammeinlagen geteilt, das im Eigentum der Gesellschafter steht. Die Anteilseigner treffen im der Generalversammlung Entscheidungen. Die Leitung des Unternehmens haben die Geschäftsführung. Diese werden (uU) vom Aufsichtsrat][6] kontrolliert.
Rieder / Huemer (2016), S. 229 führen auch den Abschlussprüfer als Organ an.
Organe
siehe auch -> Organ
Es gibt:
- obligatorische (verpflichtende) Organe
- AG: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung,
- GmbH: Geschäftsführer, Generalversammlung
- fakultative (freiwillige) Organe
- AG: Beirat
- GmbH: idR Aufsichtsrat [7]
Größenklassen
§ 221 UGB regelt die Größenklasse von Kapitalgesellschaften, diese gelten auch für verdeckte Kapitalgesellschaften. Die Abgrenzung erfolgt bei Überschreiten von zwei der drei Grenzen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren und tritt im Folgejahr ein.
Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlös[8] | Arbeitnehmer[9] | Bemerkung |
---|---|---|---|---|
Kleinstkapitalgesellschaften | 350 TEUR | 700 TEUR | 10 | keine Investmentunternehmen oder Beteiligungsgesellschaften |
Kleine Kapitalgesellschaft | 5 MEUR | 10 MEUR | 50 | |
Mittelgroße Kapitalgesellschaften | 20 MEUR | 40 MEUR | 250 | |
Große Kapitalgesellschaften | bei Überschreiten von 2 der drei Grenzen | Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 189a Z 1) |
Rechnungswesen
Viele Bestimmungen des externen Rechnungswesesens gelten nur Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften (sogenannte verdeckte Kapitalgesellschaften) und sind zumeist von Größenkriterien abhängig.
Dies betrifft:
- Jahresabschluss (zB Lagebericht)
- Jahresabschlussprüfung gem. § 268 UGB
- Offenlegung gem. § 277 UGB
Offenlegung
Bestimmte Informationen sind im Firmenbuch offenzulegen.
Literatur
Gesetz
- AktG
- GmbHG
- UGB
Fachliteratur
- Artmann ua (2015)
- Artmann ua (2016)
- Kastner ua (1990)
- Rieder / Huemer (2016)
Unterlage(n)
- Hager: Bewertungsobjekt, Stand Oktober 2020
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,
Weblinks
- Aktiengesellschaft bei Wikipedia, abgefragt: 12.10.2020
- Aktiengesellschaft (Österreich) bei Wikipedia, abgefragt: 12.10.2020
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland) bei Wikipedia, abgefragt: 12.10.2020
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich) bei Wikipedia, abgefragt: 12.10.2020
- List of legal entity types by country bei Wiki.en, abgefragt: 12.10.2020
- Liste von beschränkt haftenden und Privatgesellschaftsformen bei Wikipedia, abgefragt: 12.10.2020
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Kapitalgesellschaft, abgefragt 11.10.2020
- ↑ Eine sehr vollständige Liste findet sich auf Wiki.en, Stichwort: List of legal entity types by country, abgefragt 11.10.2020
- ↑ Kann je nach Bundesstaat als Kapital- oder Personengesellschaft ausgestaltet sein.
- ↑ § 1 AktG
- ↑ Rieder / Huemer (2016), S. 229
- ↑ Bei Überschreiten bestimmter Grenzen obligatorisch, § 29 GmbHG
- ↑ Zur Aufsichtsratspflicht vgl. Wikipedia, Stichwort: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich), abgefragt 12.10.2020
- ↑ In zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
- ↑ Im Jahresdurchschnitt