Rechtsträger: Unterschied zwischen den Versionen
K |
|||
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | |||
− | |||
------------- | ------------- | ||
''Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.'' | ''Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.'' | ||
------------- | ------------- | ||
− | <small> </small> <u> </u | + | <small> </small> <u> </u> <!-- --> |
Der Begriff '''Rechtsträger''' steht für: | Der Begriff '''Rechtsträger''' steht für: | ||
* den Inhaber eines [[subjektives Recht|subjektiven Rechts]], vgl. [[Rechtssubjekt]] | * den Inhaber eines [[subjektives Recht|subjektiven Rechts]], vgl. [[Rechtssubjekt]] | ||
− | * Rechtssubjekte, die Aufsicht über andere Rechtsformen ausüben, siehe Träger (öffentliches Recht) | + | * Rechtssubjekte, die Aufsicht über andere Rechtsformen ausüben, siehe Träger (öffentliches Recht) |
* Rechtssubjekte, die ein [[Unternehmen]] betreiben. | * Rechtssubjekte, die ein [[Unternehmen]] betreiben. | ||
Zeile 17: | Zeile 15: | ||
<references /> | <references /> | ||
--> | --> | ||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
[[Kategorie:Recht, allgemein]] | [[Kategorie:Recht, allgemein]] | ||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− |
Aktuelle Version vom 21. Mai 2023, 03:11 Uhr
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der Begriff Rechtsträger steht für:
- den Inhaber eines subjektiven Rechts, vgl. Rechtssubjekt
- Rechtssubjekte, die Aufsicht über andere Rechtsformen ausüben, siehe Träger (öffentliches Recht)
- Rechtssubjekte, die ein Unternehmen betreiben.
siehe auch-> wirtschaftlicher Eigentümer