Unternehmen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. März 2024, 13:34 Uhr
Der Begriff des Unternehmens wird in der Literatur uneinheitlich gesehen:
- Ein Unternehmen (Unternehmung) ist ein wirtschaftlich rechtlich organisiertes Gebilde, in denen auf nachhaltig ertragsbringende Leistungserbringung gezielt wird. Die Leistungserzielung kann dem Gewinnmaximierungsstreben folgen oder dem Angemessenheitsprinzips.[1]
- Unternehmen sind zweckgerichtete Kombinationen von materiellen und immateriellen Werten, durch deren Zusammenwirken finanzielle Überschüsse erwirtschaftet werden sollen.[2]
- Ein Unternehmen im rechtlichen Sinn ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. [3]
Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe umfassen oder ohne Betrieb bestehen (Holding). Ein Betrieb kann aus mehreren Teilbetrieben bestehen. Ein Unternehmen kann im Eigentum mehrerer Personen stehen, deren Unternehmensanteile getrennt bewertbar sind. Ein Unternehmen kann mit weiteren Unternehmen verbunden sein (Konzern).
siehe auch-> Bewertungsobjekt, Wirtschaftseinheit
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Das Unternehmen ist häufig Gegenstand der Unternehmensbewertung. Es stellt dabei das Bewertungsobjekt dar. Sofern es hinsichtlich Risiken und Chancen nicht homogen ist, empfiehlt sich eine Aufteilung in Bewertungseinheiten.
Rechtsform
Unternehmen können in verschiedenen Rechtsformen betrieben werden. Einige stehen allen Wirtschaftssubjekten offen, andere nur dem Staat.
Die Rechtsform kann aus verschiedenen Gründen für die Bewertung von Bedeutung sein:
Privatrechtliche Rechtsformen
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften (OG, KG, unechte stille Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechtes)
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, SE)
- Genossenschaften, Vereine, Privatstiftungen
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), Europäische Genossenschaft (SCE), Europäische Gesellschaft (SE)
Öffentlich-rechtliche Rechtsformen
- Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit: (Regiebetrieb, Betrieb gewerblicher Art (D: Eigenbetrieb);
- Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit: (Körperschaft des öffentlichen Rechts, Bundesanstalt öffentlichen Rechts, Stiftung des öffetnlichen Rechts)
Gründung
Hauptartikel-> Unternehmensgründung
Unter einer Unternehmensgründung wird die Gründung bzw. die Errichtung eines Unternehmens verstanden.[4]
Unternehmensphasen
siehe auch-> Unternehmensdauer
Die Unternehmensphasen bilden den Lebenslauf eines Unternehmens ab. Es werden üblicherweise unterschieden:[5]
- Gründungsphase
- Betriebsphase
- Auflösungsphase
Die einzelnen Phasen der Unternehmensentwicklung müssen in der betrieblichen Praxis nicht modellhaft verlaufen. So gibt es Fälle, in denen die Entwicklung von der Gründungsphase ohne Betriebsphase direkt in die Auflösungsphase übergeht.[6]
- Gründungsphase
Hauptartikel-> Unternehmensgründung
Die Gründungsphase ist als Pionierphase die erste Phase eines Unternehmens. Unter einer Gründung ist die Errichtung eines funktionsfähigen Unternehmens in einer marktwirtschaftlichen Ordnung zu verstehen, wobei die zu verwirklichende Geschäftsidee des Unternehmensgründers am Anfang steht.[7]
Insbesondere bei Start-Up-Unternehmen, wird die Gründungsphase noch detailierter gegliedert.
- Betriebsphase
In der Betriebsphase wird der Markt vom Unternehmen mit seinen Produkten durchdrungen. Die Unternehmensleitung hat hier umfassende Entscheidungen zu treffen, die sich auf die güter- und finanz- bzw. informationswirtschaftlichen Unternehmensprozesse beziehen. Nach der Gründung kann sich ein Unternehmen in der Betriebsphase ganz unterschiedlich entwickeln.
Das Unternehmen kann sich positiv entwickeln oder negative Einflüsse können dafür sorgen, dass ein Unternehmen in der Betriebsphase aus dem Gleichgewicht kommt und in eine Unternehmenskrise kommt.
- Auflösungsphase
Hauptartikel-> Unternehmensauflösung
Bei der Auflösung sind die Unternehmensauflösung und die Auflösung des Rechtsträgers zu unterscheiden. Das Unternehmen kann aufgelöst werden, ohne dass der Rechtsträger aufgelöst werden muss. Beim Asset Deal, dh dem Verkauf der Wirtschaftsgüter kann das Unternehmen als Einheit bestehen bleiben.
siehe auch-> Zerschlagungsintensität
Nicht als Unternehmensauflösung wird betriebswirtschaftlich eine Transaktion, z.B. ein Verkauf betrachtet, da die organisatorische Einheit weiter bestehten bleibt. Steuerrechtlich hat die Betriebsveräußerung ähnliche konsequenzen wie die Betriebsaufgabe.
Ursache der Auflösung:
- freiwilligen Auflösung (z. B. bei Erfüllung des Betriebszwecks, fehlender Nachfolger in Personengesellschaften usw.) oder
- zwangsweise Auflösung (z. B. infolge Zahlungsunfähigkeit) liegen.
Nach den aktuell vorliegenden Forschungsergebnissen erreicht ein Großunternehmen in Deutschland im Durchschnitt eine Lebensdauer von 75 Jahren. Es gibt aber auch einzelne Unternehmen, die mehrere hundert Jahre alt sind. [8]
- Weblinks
- Unternehmensphasen bei Wikipedia, abgefragt 28.12.2023;
Arten
Grundsätzlich ist die Ermittlung von Unternehmenswerten unabhängig von der Art des Unternehmens nach den allgemeinen Grundsätzen durchzuführen. [9]
Besonderheiten sind zu beachten::
- Wachstumsunternehmen
- Ertragsschwache Unternehmen
- Unternehmen mit bedarfswirtschaftlichem Leistungsauftrag (Non-Profit-Unternehmen)
- Unternehmen mit negativen finanziellen Überschüssen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Literatur
Fachgutachten
- KFS/BW 1 Rz. 6 ff, 132 ff;
- IDW S1 Rz. 18 ff, 140 ff;
Fachliteratur
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A 413 ff;
- WPH-Edition (2018), Rz. A 468 ff, B;
- Rieder / Huemer (2016);
- Kastner ua (1990);
- Artmann ua (2015);
- Artmann ua (2016);
Unterlage(n)
- Hager: "Bewertungsobjekt", Datei:Bewertungsobjekt.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Okt. 2020;
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
- Rechtsform bei Wikipedia, abgefragt 20.2.2022;
- Unternehmen bei Wikipedia, abgefragt 20.2.2022;
Einzelnachweise
- ↑ Gablers Wirtschaftslexikon Bd. 6 S. 1771.
- ↑ IDW S1 Rz. 18.
- ↑ Vgl. § 1 Abs. 2 UGB.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Unternehmensgründung, abgefragt 28.12.2023.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Unternehmensphasen, abgefragt 28.12.2023.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Unternehmensphasen, abgefragt 28.12.2023.
- ↑ Vgl. Wikipedia, Stichwort: Unternehmensphasen, abgefragt 28.12.2023.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Unternehmensphasen, abgefragt 28.12.2023 uVa Vahs / Schäfer-Kunz: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. 5. Auflage. Schäffer-Poeschel 2007, S. 7.
- ↑ Vgl. WP-Handbuch II (2014) Rz. A 413.