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Finanzierungsmaßnahme zur Erhöhung des unternehmerischen Eigenkapitals, bei­spiels­weise bei AGs als effektive Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien gegen die Leistung von Einlagen durch die neuen Aktionäre. Im Fall einer nominellen Kapital­erhöhung hingegen werden bloß Rücklagen in Grundkapital umgewandelt, ohne dass der AG neue Mittel zufließen.
 
Finanzierungsmaßnahme zur Erhöhung des unternehmerischen Eigenkapitals, bei­spiels­weise bei AGs als effektive Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien gegen die Leistung von Einlagen durch die neuen Aktionäre. Im Fall einer nominellen Kapital­erhöhung hingegen werden bloß Rücklagen in Grundkapital umgewandelt, ohne dass der AG neue Mittel zufließen.
  
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Aktuelle Version vom 23. März 2024, 18:43 Uhr

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Begriff (lö)

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> Kapitalmaßnahme, Kapitalherabhersetzung

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalerhöhung Unter Kapitalerhöhung werden sämtliche Kapitalmaßnahmen verstanden, die auf eine Erhöhung des Eigenkapitals von Unternehmen abzielen und sowohl als Innenfinanzierung als auch im Wege der Außenfinanzierung durchgeführt werden können. Das Gegenteil ist die Kapitalherabsetzung. Anmerkung Kapitalerhöhung zielt jur auf Nennkapital und nicht auf Eigenkapital.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kapitalerhoehung-39612 Finanzierungsmaßnahme zur Erhöhung des unternehmerischen Eigenkapitals, bei­spiels­weise bei AGs als effektive Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien gegen die Leistung von Einlagen durch die neuen Aktionäre. Im Fall einer nominellen Kapital­erhöhung hingegen werden bloß Rücklagen in Grundkapital umgewandelt, ohne dass der AG neue Mittel zufließen.

Ri/Hu Kapitalerhöhung (AG) 413 ff bedingte 417 ff effektive 414 ff nominelle 422 ordentliche 414 ff Kapitalerhöhung (GmbH) 325 ff effektive 326 ff nominelle 328 f ordentliche 326 ff

Kapitalberichtigung AG 422 GmbH 328 f

Kapitalerhöhung (GmbH) 325 ff effektive 326 ff nominelle 328 f ordentliche 326 ff

eigene Der Begriff bezeichnet:

Begriff bedeutet.

[1] [2] [3]

Bedeutung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[4] [5] [6]

Arten

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene Die Kapitalerhöhung kann sein

  • effektiv oder
  • nominell


Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;

[7] [8] [9]

Effektive Kapitalerhöhung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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bisher Eine effektive Kapitalerhöhung stellt eine Mittelzufuhr dar.

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;

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Nominelle Kapitalerhöhung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

bisher Unter nominelle Kapitalerhöhung versteht man die Umschichtung von frei verfügbaren (zB Gewinnrücklage) in ausschüttungsgesperrtes Eigenkapital (Nennkapital).

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;

[13] [14] [15]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;

[16] [17] [18]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;

[19] [20] [21]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
  • Bachl (2018), S. ;
  • Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. ;
  • Mandl / Rabel (1997), S. ;
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
  • WPH-Edition (2018), Rz. A ;

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;

Einzelnachweise

  1. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
  2. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
  3. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
  4. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
  5. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
  6. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
  7. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
  8. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
  9. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
  10. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
  11. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
  12. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
  13. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
  14. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.

[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]