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− | Die überragende Bedeutung der Rentenphase wird oft kritisiert | + | Die überragende Bedeutung der Rentenphase wird oft kritisiert.<ref>so zB Haeseler / Hörmann (2008), 1050, Haeseler / Hörmann (2010), 20 f.</ref> |
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* Die Planung erfordert zumeist keine [[Mehrphasenmethode]]. | * Die Planung erfordert zumeist keine [[Mehrphasenmethode]]. | ||
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* Mandl / Rabel (1997), 89 ff | * Mandl / Rabel (1997), 89 ff | ||
* WP-Handbuch II (2014), Rz. A 155 ff., 234 ff., 352 | * WP-Handbuch II (2014), Rz. A 155 ff., 234 ff., 352 | ||
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Aktuelle Version vom 7. Juni 2023, 16:51 Uhr
Kurzinfo!
Die Unternehmensdauer, dh die Zeit die ein Unternehmen tätig ist, bzw. Ertrag bringt, ist von zentraler Bedeutung für viele Fragen der Unternehmensbewertung, so zB die Laufzeitäquivalenz.
Unternehmensdauer:
- unbegrenzt: die grundsätzlich Annahme,
- begrenzt: kommt nur ausnahmeweise zur Anwendung, wenn konkrete Hinweise vorliegen..
siehe auch-> übertragbare Ertragskraft
Inhaltsverzeichnis
Unbegrenzte Unternehmensdauer
Grundsätzlich geht man in der Unternehmensbewertung von einer unbegrenzten Unternehmensdauer aus.[1] Ein ewig lebendes Unternehmen widerspricht zwar scheinbar den Lebenserfahrungen, hat sich aber in der Bewertungspraxis bewährt.
Bei Wertermittlung zu beachten:
- Die Planung erfolgt zumeist in einer Mehrphasenmethode.
- Die Prämissen der Fortführungsphase (Continuing Value, ewige Rente) haben eine große Auswirkung auf den Gesamtwert.
- Es ist kein Terminal Value (dh kein Liquidationswert) zu ermitteln.
- Kein Mobilitätsrisiko
Die überragende Bedeutung der Rentenphase wird oft kritisiert.[2]
Begrenzte Unternehmensdauer
Ausnahmeweise kann es vorkommen, dass von einer nur begrenzten Unternehmensdauer auszugehen ist (zB zeitlich begrenzte Genehmigung zum Betrieb des Unternehmens, Verbrauch der zum Betrieb des Unternehmens notwendigen Substanz oder Rohstoffe, konkrete Liquidationspläne etc). Diesfalls bedarf es auch einer Planung bzw Abschätzung des am Ende der Unternehmensdauer erzielbaren Liquidationsüberschusses oder -Verlustes, allfälliger Nachsorgeaufwendungen (zB Abfalldeponien, Abbaubetriebe) und sonstiger mit der Liquidation zusammenhängender Zahlungen (zB Steuerbelastungen).[3]
Die begrenzte Unternehmensdauer scheint den Lebenserfahrungen zu entsprechen (kein Unternehmen lebt ewig). Die Wertbeiträge der in weiterer Zukunft liegenden Jahre zum Gesamtwert sind infolge der Diskontierung schon nach wenigen Jahren zu vernachlässigen. Da es idR nur selten konkrete Hinweise auf die konkrete Unternehmensdauer gibt, sind der Willkür Tür und Tor geöffnet. Weiters bereitet die Schätzung des Terminal Value große Probleme.
Bei Wertermittlung zu beachten:
- Die Planung erfordert zumeist keine Mehrphasenmethode.
- Die Dauer der unternehmerischen Tätigkeit hat große Bedeutung. Sie ist nachvollziehbar und darzustellen.
- Es ist ein Terminal Value (dh Liquidationswert) zu ermitteln
- Allfällig ist ein Mobilitätsrisiko zu berücksichtigen.
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 63, 97 f KFS/BW 1 (2014)
- Rz. 85 ff IDW S1 (2008)
Fachliteratur
- Bachl (2018), 23
- Mandl / Rabel (1997), 89 ff
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A 155 ff., 234 ff., 352
Folien
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, Datei:UBW-Basis(2016).pdf, Stand Oktober 2016
-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur