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− | Die '''Aktie''' (engl. share) '''zu Termini''' ist ein Wertpapier, das den Anteil an einer Aktiengesellschaft in Deutschland auch [https://de.wikipedia.org/wiki/Kommanditgesellschaft_auf_Aktien Kommanditgesellschaft auf Aktien] '''zu Unternehmen, und Unternehmensanteile''' verbrieft.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Aktie Wikipedia, Stichwort: Aktie], abgefragt 8.5.2020</ref> | + | Die '''Aktie''' (engl. share) '''zu Termini''' ist ein [[Wertpapier]], das den Anteil an einer [[Aktiengesellschaft]] (AG) in Deutschland auch [https://de.wikipedia.org/wiki/Kommanditgesellschaft_auf_Aktien Kommanditgesellschaft auf Aktien] '''zu Unternehmen, und Unternehmensanteile''' verbrieft.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Aktie Wikipedia, Stichwort: Aktie], abgefragt 8.5.2020</ref> |
− | Die Aktie verbrieft einen Anteil am [https://de.wikipedia.org/wiki/Grundkapital Grundkapital] '''wiki''' einer AG. Damit wird ein bestimmtes Beteiligungsverhältnis zum Ausdruck gebracht. Die Aktie ist nicht teilbar, es kann aber Miteigentum daran begründet werden. Mit der Aktie wird weiters auch eine Mitgliedschaft an einer AG zum Ausdruck gebracht. Mit jeder Aktie sind bestimmte Rechte und Pflichten verbunden. ie Aktie ist weiters ein Wertpapier, welches das Mitgliedschaftsrecht verbrieft (Aktienurkunde). <ref>Rieder / Huemer (2016), S. 344.</ref> | + | Die Aktie verbrieft dem [https://de.wikipedia.org/wiki/Aktion%C3%A4r Aktionär] einen Anteil am [https://de.wikipedia.org/wiki/Grundkapital Grundkapital] '''wiki''' einer AG. Damit wird ein bestimmtes Beteiligungsverhältnis zum Ausdruck gebracht. Die Aktie ist nicht teilbar, es kann aber Miteigentum daran begründet werden. Mit der Aktie wird weiters auch eine Mitgliedschaft an einer AG zum Ausdruck gebracht. Mit jeder Aktie sind bestimmte Rechte und Pflichten verbunden. ie Aktie ist weiters ein Wertpapier, welches das Mitgliedschaftsrecht verbrieft (Aktienurkunde). <ref>Rieder / Huemer (2016), S. 344.</ref> |
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Version vom 17. Oktober 2020, 05:49 Uhr
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Die Aktie (engl. share) zu Termini ist ein Wertpapier, das den Anteil an einer Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland auch Kommanditgesellschaft auf Aktien zu Unternehmen, und Unternehmensanteile verbrieft.[1]
Die Aktie verbrieft dem Aktionär einen Anteil am Grundkapital wiki einer AG. Damit wird ein bestimmtes Beteiligungsverhältnis zum Ausdruck gebracht. Die Aktie ist nicht teilbar, es kann aber Miteigentum daran begründet werden. Mit der Aktie wird weiters auch eine Mitgliedschaft an einer AG zum Ausdruck gebracht. Mit jeder Aktie sind bestimmte Rechte und Pflichten verbunden. ie Aktie ist weiters ein Wertpapier, welches das Mitgliedschaftsrecht verbrieft (Aktienurkunde). [2]
Inhaltsverzeichnis
Bestandteile
Sie besteht aus drei Komponenten: [3]
- der Haupturkunde,
- dem Dividenden-(Gewinn-)schein (oftmals werden diese für mehrere Jahre in Form eines Bogens ausgegeben, von welchem die einzelnen Kupons bei Bedarf abgetrennt werden können) sowie den
- Talons (Erneuerungsscheine), die zum Bezug neuer Gewinnanteilsscheine berechtigen.
In der Praxis werden bei börsenotierten AG keine Urkunden mehr ausgegeben, sondern eine Dauersammelurkunde bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt.[4]
Aktiengattungen und -typen
- Weiterleitung:
Mit Aktien können unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden sein (Aktiengattungen). Bei Aktientypen zieht die Differenzierung hingegen keine unterschiedliche Rechtsstellung nach sich.[5]
Unterscheidung nach:
- Stimmrecht:[6]
- Stammaktien wiki (engl. voting share oder common stock)
- Vorzugsaktien] wiki
- Übertragbarkeit:[7]
- Inhaberaktien (englisch bearer shares)
- Namensaktien (englisch registered share)
- Vinkulierte Namensaktien
- Emissionszeitpunkt:
- junge Aktien wiki und
- alte Aktien
- Unternehmensanteil:
- Nennbetragsaktien (auch Nennwertaktien)
- Stückaktien als unechte nennwertlose Aktien (bzw. Quotenaktien als echte nennwertlose Aktien).
Ein Zwischenschein (Bezugsrecht) wird an Stelle der Aktien ausgegeben. Nach Ausstellung der endgültigen Aktie wird der Zwischenschein durch die Aktie ersetzt bzw. das Bezugsrecht erlischt.
Eigene Aktien
- Weiterleitung: eigene Aktie
Eigene Aktien (engl. treasury stock oder treasury share) fe in Termini sind Aktien, die durch die AG selbst erworben werden.[8]
Der Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft (oder Tochterunternehmen oder Treuhänder der Gesellschaft bzw. Tochterunternehmens) ist grundsätzlich verboten. Bei Kapitalerhöhung ausnahmslos, später in Ausnahmefällen zur Schadensabwehr eingeschränkt zulässig.[9]
Der bilanzielle Ausweis erfolgt gem. § 229 Abs. 1 UGB in einer Vorspalte offen von dem Posten Nennkapital abzusetzen. Im AktG und ind der urspünglichen Fassung des RLG erfolgte der Ausweis im Umlaufvermögen § 224 (2) B III. Wertpapiere und Anteile.
Ermittlung / Berechnung
einen löschen
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Literatur
Gesetz
- AktG
Fachliteratur
- Rieder / Huemer (2016)
- Kastner ua (1990)?
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln
Weblinks
- Aktie bei Wikipedia, abgefragt: 13.5.2020
- Eigene Aktie bei Wikipedia, abgefragt: 13.5.2020
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt: 13.5.2020
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Aktie, abgefragt 8.5.2020
- ↑ Rieder / Huemer (2016), S. 344.
- ↑ Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 344.
- ↑ Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 344.
- ↑ Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 344.
- ↑ Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 346 f.
- ↑ Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 345 f.
- ↑ Rieder / Huemer (2016), S. 349.
- ↑ Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 349.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 8.5.2020
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020