Eigner: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Eigner''' ist derjenige dem das [[Bewertungsobjekt]] einen (finanziellen) Nutzen erbringt, der darüber verfügt. Er ist in der Regel auch der zivilrechtliche [https://de.wikipedia.org/wiki/Eigentümer Eigentümer]. Der Eigner kann auch der potenielle Erwerber (Käufer) des [[Bewertungsobjekt]]es sein. In der Regel ist er auch das [[Bewertungssubjekt]].
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Der '''Eigner''' ist derjenige dem das [[Bewertungsobjekt]] einen (finanziellen) [[Nutzen]] erbringt, der darüber verfügt. Er ist in der Regel auch der zivilrechtliche [https://de.wikipedia.org/wiki/Eigentümer Eigentümer]. Der Eigner kann auch der potenielle Erwerber (Käufer) des [[Bewertungsobjekt]]es sein. In der Regel ist er auch das [[Bewertungssubjekt]].
  
 
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Version vom 29. Dezember 2021, 05:44 Uhr

Der Eigner ist derjenige dem das Bewertungsobjekt einen (finanziellen) Nutzen erbringt, der darüber verfügt. Er ist in der Regel auch der zivilrechtliche Eigentümer. Der Eigner kann auch der potenielle Erwerber (Käufer) des Bewertungsobjektes sein. In der Regel ist er auch das Bewertungssubjekt.

Arten:

Risiken

Eigentümerrisiken können zu einem Verlust über das bisher investierte Kapital hinaus führen:[1]

Gründe:

Weblinks

Einzelnachweise

  1. BStbK (2014) Rz. 54.