Eigner: Unterschied zwischen den Versionen

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** die Genossenschafter einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Genossenschaft Genossenschaft] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Genossenschaft Europäische Genossenschaft]
 
** die Genossenschafter einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Genossenschaft Genossenschaft] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Genossenschaft Europäische Genossenschaft]
  
''siehe auch-> [[Investor]]''
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''siehe auch-> [[Investor]], [[Unternehmer (Begriff)]]''
  
 
== Risiken ==
 
== Risiken ==

Version vom 8. Mai 2023, 03:38 Uhr

Der Eigner ist derjenige dem das Bewertungsobjekt einen (finanziellen) Nutzen erbringt, der darüber verfügt. Er ist in der Regel auch der zivilrechtliche Eigentümer. Der Eigner kann auch der potenielle Erwerber (Käufer) des Bewertungsobjektes sein. In der Regel ist er auch das Bewertungssubjekt.

Arten:

siehe auch-> Investor, Unternehmer (Begriff)

Risiken

Eigentümerrisiken können zu einem Verlust über das bisher investierte Kapital hinaus führen:[1]

Gründe:

Weblinks

Einzelnachweise

  1. BStbK (2014) Rz. 54.