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Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind. Hierunter fallen beispielsweise Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen.
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Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Im Hauptbuch sind die Firmenbucheintragungen (z.B. Firmenbuchnummer, Firma) enthalten. Die Urkundensammlung enthält alle Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrunde liegen (z.B. Gesellschaftsverträge).
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Das Firmenbuch beinhaltet Eintragungen nach unternehmensrechtlichen Vorschriften. Eine große Zahl an Firmenbucheingaben kann elektronisch von Unternehmerinnen/Unternehmern eingebracht werden. -->
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Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten (Landesgerichte (→ BMJ), in Wien das Handelsgericht Wien (→ BMJ), in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz (→ BMJ)) in einer Datenbank geführt wird. Es umfasst auch das früher gesondert geführte Genossenschaftsregister. Inhaber des Schutzrechts (gemäß Urheberrechtsgesetz) an der Datenbank ist der Bund.
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Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind. Hierunter fallen z.B. Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen. In das Firmenbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen und auch Auszüge anfordern (Firmenbuchabfrage). Zum schnellen und einfachen Recherchieren im Firmenbuch steht weiters die Firmeninformation im Internet zur Verfügung.
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Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches EDV-Verzeichnis. Im Firmenbuch sind wichtige Informationen über zahlreiche Unternehmen zu finden. Vorrangiger Zweck des Firmenbuchs ist es, dem Geschäftsverkehr eine Möglichkeit zu eröffnen, relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmen einzuholen.
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Das Firmenbuch (frühere Bezeichnung Handelsregister, englisch commercial register) ist ein von den österreichischen Landesgerichten (in Wien vom Handelsgericht Wien, in Graz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) elektronisch geführtes öffentliches Verzeichnis. Es dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind,[1] insbesondere die grundlegenden Tatsachen und Rechtsverhältnisse der vollkaufmännischen Unternehmungen zu beurkunden und öffentlich einsichtig zu machen.[2] Hierunter fallen beispielsweise Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen.[3] Einrichtung und Führung des Firmenbuchs sind im Firmenbuchgesetz (FBG) geregelt.[4][5]
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Über das European Business Register ist das Firmenbuch mit anderen europäischen Handelsregistern verknüpft und grenzübergreifend einsehbar.
  
 
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Version vom 19. April 2023, 05:06 Uhr

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Firmenbuch (18.04.2023)

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eigene Das Firmenbuch (Handels-, Unternehmensregister) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verzeichnis bestimmter Unternehmen. Es dient zum einen der Offenlegung (UGB), zum anderen haben bestimmte Eintragungen konstitutive Wirkung. Die Verpflichtung zur Eintragung ist länderweise sehr unterschiedlich ebenso die Möglichkeit der Einsichtnahme.

[1] [2] [3]

Bedeutung

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Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[4] [5] [6]

Österreich

Allgemein (lö)

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/F/Seite.9911011.html Firmenbuch

Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind. Hierunter fallen beispielsweise Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen.

Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Im Hauptbuch sind die Firmenbucheintragungen (z.B. Firmenbuchnummer, Firma) enthalten. Die Urkundensammlung enthält alle Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrunde liegen (z.B. Gesellschaftsverträge).

https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/firmenbuch.html

Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten (Landesgerichte (→ BMJ), in Wien das Handelsgericht Wien (→ BMJ), in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz (→ BMJ)) in einer Datenbank geführt wird. Es umfasst auch das früher gesondert geführte Genossenschaftsregister. Inhaber des Schutzrechts (gemäß Urheberrechtsgesetz) an der Datenbank ist der Bund.

Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind. Hierunter fallen z.B. Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen. In das Firmenbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen und auch Auszüge anfordern (Firmenbuchabfrage). Zum schnellen und einfachen Recherchieren im Firmenbuch steht weiters die Firmeninformation im Internet zur Verfügung.

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches EDV-Verzeichnis. Im Firmenbuch sind wichtige Informationen über zahlreiche Unternehmen zu finden. Vorrangiger Zweck des Firmenbuchs ist es, dem Geschäftsverkehr eine Möglichkeit zu eröffnen, relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmen einzuholen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch Das Firmenbuch (frühere Bezeichnung Handelsregister, englisch commercial register) ist ein von den österreichischen Landesgerichten (in Wien vom Handelsgericht Wien, in Graz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) elektronisch geführtes öffentliches Verzeichnis. Es dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind,[1] insbesondere die grundlegenden Tatsachen und Rechtsverhältnisse der vollkaufmännischen Unternehmungen zu beurkunden und öffentlich einsichtig zu machen.[2] Hierunter fallen beispielsweise Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen.[3] Einrichtung und Führung des Firmenbuchs sind im Firmenbuchgesetz (FBG) geregelt.[4][5]

Über das European Business Register ist das Firmenbuch mit anderen europäischen Handelsregistern verknüpft und grenzübergreifend einsehbar.

eigene


[7] [8] [9]

Firmenbuchgericht

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[10] [11] [12]

Einzutragende Rechtsträger

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[13] [14] [15]

Einzutragende Informationen

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[16] [17] [18]

Einsichtnahme / Abfrage

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[19] [20] [21]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[22] [23] [24] [25]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[26] [27] [28]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2018),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015),

Ihlau / Duscha (2019),

  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  • WPH-Edition (2018), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 19.4.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 19.4.2023;

Einzelnachweise

  1. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  2. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  3. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  4. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  5. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  6. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  7. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  8. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  9. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  10. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  11. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  12. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  13. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  14. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  15. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  16. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  17. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  18. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  19. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.

[[Kategorie:Unternehmensrecht]]