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<!-- Welche Informationen werden ins Firmenbuch eingetragen?
 
 
Das Firmenbuch enthält zahlreiche Informationen, die vom Unternehmer teils verpflichtend und teils freiwillig bekanntzugeben sind. Neben den jeweils aktuellen Unternehmensdaten können auch historische Firmenbuchauszüge angefertigt werden, etwa um unternehmerische Vorgänge aus der Vergangenheit nachvollziehbar zu machen. Für den Geschäftsverkehr sind erfahrungsgemäß vor allem die nachfolgenden verpflichtenden Eintragungen von Interesse.
 
Allgemeine Informationen:
 
 
    Firmenbuchnummer (eine einzigartige Nummer, die vom Firmenbuchgericht im Zuge der Eintragung generiert wird)
 
    Firma (der ins Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt)
 
    Rechtsform
 
    Sitz und Geschäftsanschrift
 
    Geschäftszweig nach eigenen Angaben
 
    Vorhandensein etwaiger Prokuristen
 
    Zweigniederlassungen
 
    Hinweise zu laufenden Insolvenzverfahren
 
    Betriebsübergänge und dazugehörige Haftungsausschlüsse 
 
 
Bei Einzelunternehmern:
 
 
    Name, Geburtsdatum und Anschrift des Einzelunternehmers/der Einzelunternehmerin
 
 
Bei Gesellschaften:
 
 
    Name, Geburtsdatum und Anschrift der vertretungsbefugten Organe
 
    Beginn und Art der Vertretungsbefugnis der vertretungsbefugten Organe
 
    Tag des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzungsfeststellung
 
    Name, Geburtsdatum und Anschrift der Gesellschafter
 
    Hinweise auf etwaige Liquidationsverfahren
 
    Höhe der Haftsumme von Kommanditisten (nur bei Kommanditgesellschaften)
 
    Höhe des Stammkapitals sowie der auf dieses geleisteten Einzahlungen (nur bei Kapitalgesellschaften)
 
    veröffentlichte Jahresabschlüsse (insb. bei Kapitalgesellschaften)
 
    Tag der Einreichung von Jahres- und Konzernabschlüssen (insb. bei Kapitalgesellschaften)
 
    Informationen über einen allenfalls errichteten Aufsichtsrat (insb. bei Kapitalgesellschaften)  -->
 
 
<s>''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch </u>''</s>
 
<!-- Umfang und Inhalt
 
 
In das Firmenbuch sind folgende Rechtsträger einzutragen (§ 2 FBG):[9]
 
 
    Einzelunternehmer (wenn sie nicht nach § 189 UGB der Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen ist die Eintragung gemäß § 8 Abs. 1 UGB freiwillig)
 
    Offene Gesellschaften (OG)
 
    Kommanditgesellschaften (KG)
 
    Aktiengesellschaften (AG)
 
    Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
 
    Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
 
    Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
 
    Sparkassen
 
    Privatstiftungen
 
    Europäische Wirtschaftliche Interessensvereinigungen
 
    Europäische Gesellschaften (SE)
 
    Europäische Genossenschaften (SCE)
 
 
Im Firmenbuch (Hauptbuch) werden bestimmte eintragungspflichtige und optional, eintragungsfähige Tatsachen vermerkt (§ 3 FBG):
 
 
    die Firmenbuchnummer (FN);
 
    die Firma (Name des Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt);
 
    die Rechtsform;
 
    der Sitz sowie der Sitz von Zweigniederlassungen und die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift;
 
    eine kurze Bezeichnung des Geschäftszweiges;
 
    Tag des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages;
 
    Name und Geburtsdatum des Einzelkaufmannes, vertretungsbefugter Personen, Prokuristen und Liquidatoren (Abwickler); bei OG, KG und Erwerbsgesellschaften werden Namen und Geburtsdaten der nicht vertretungsbefugten persönlich haftenden Gesellschafter und der Kommanditisten (Höhe der Vermögenseinlage), bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftung und den Aktiengesellschaften Namen und Geburtsdaten der Mitglieder des Aufsichtsrates eingetragen;
 
    Namen und Geburtsdaten der Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. sowie Stammeinlagen und die darauf geleisteten Einzahlungen;
 
    das Grund- oder Stammkapital;
 
    bestimmte weitere Rechtsverhältnisse, wie Beginn der Gesellschaft, Einleitung eines Insolvenzverfahrens usw.
 
    optional die Internetseite -->
 
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''<u>eigene </u>''
 
 
Die einzutragenden Informationen richten sich nach § 3 ff FBG [https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991/10/P3/NOR40173972]
 
Die einzutragenden Informationen richten sich nach § 3 ff FBG [https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991/10/P3/NOR40173972]
  

Version vom 19. April 2023, 18:43 Uhr

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Firmenbuch (18.04.2023)

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Begriff (lö)

(zT) ok

Das Firmenbuch (Handels-, Unternehmensregister) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verzeichnis bestimmter Unternehmen. Es dient zum einen der Offenlegung (UGB), zum anderen haben bestimmte Eintragungen konstitutive Wirkung. Die Verpflichtung zur Eintragung ist länderweise sehr unterschiedlich ebenso die Möglichkeit der Einsichtnahme.

[1] [2] [3]

Bedeutung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene Das Firmenbuch ist eine wichtige Informationsquelle. Vertrauensgrundsatz?

[4] [5] [6]

Österreich

Allgemein (lö)

überarbeiten 

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/F/Seite.9911011.html Firmenbuch

https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/firmenbuch.html

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches EDV-Verzeichnis. Im Firmenbuch sind wichtige Informationen über zahlreiche Unternehmen zu finden. Vorrangiger Zweck des Firmenbuchs ist es, dem Geschäftsverkehr eine Möglichkeit zu eröffnen, relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmen einzuholen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch

Über das European Business Register ist das Firmenbuch mit anderen europäischen Handelsregistern verknüpft und grenzübergreifend einsehbar.

eigene Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten (Landesgerichte, in Wien das Handelsgericht Wien, in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) in einer Datenbank geführt wird. Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind (zB Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen).[7]

Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Im Hauptbuch sind die Firmenbucheintragungen (z.B. Firmenbuchnummer, Firma) enthalten. Die Urkundensammlung enthält alle Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrunde liegen (z.B. Gesellschaftsverträge).[8]

Eine große Zahl an Firmenbucheingaben kann elektronisch von Unternehmerinnen/Unternehmern eingebracht werden.[9] ev besser zu Eintragungen


[10] [11] [12]

Firmenbuchgericht

(zT) ok 

Das Firmenbuch wird von den zuständigen Firmenbuchgerichten geführt, das sind die Landesgerichte, in Wien das Handelsgericht, in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen.[13]

[14] [15] [16]

Einzutragende Rechtsträger

(zT) ok

Eingetragen sind:[17]

  • alle österreichischen Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften;
  • ausländische Rechtsträger sind im Firmenbuch einzutragen, falls sie Zweigniederlassungen in Österreich unterhalten;
  • Einzelunternehmer können sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. Erst wenn ein Einzelunternehmen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Umsatz von jeweils über 700.000 EUR oder aber in einem Jahr einen Umsatz von über 1.000.000 EUR aufweist, wird die Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend.
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) werden im Firmenbuch nicht eingetragen, da sie über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen.

[18] [19] [20]

Einzutragende Informationen

(zT) ok

Die einzutragenden Informationen richten sich nach § 3 ff FBG [1]

[21] [22] [23]

Einsichtnahme / Abfrage

(zT) ok 

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/F/Seite.9911011.html Firmenbuch

https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/firmenbuch/firmenbuchabfrage.html

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch

https://www.firmenmonitor.at/

'

eigene Das Firmenbuch (Hauptbuch) gilt als öffentliches Verzeichnis, in das jeder Einsicht nehmen kann. Internetabfragen sind keine öffentliche Urkunden. Sollte dies notwendig sein kann die Abfrage übereinen Notar erfolgen, der diese bestätigt. Aktuelle Abfragen übers Internet können auch mit Amtssignatur versehen werdne, was der öffentlichen Urkunde gleich kommt.[24]

Neben den jeweils aktuellen Unternehmensdaten können auch historische Firmenbuchauszüge angefertigt werden, etwa um unternehmerische Vorgänge aus der Vergangenheit nachvollziehbar zu machen.[25]

Abfragemöglichkeit:

[26] [27] [28]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[29] [30] [31] [32]


Gesetz

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben ev Lö

Weblinks

  • [
  • [
  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 19.4.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 19.4.2023;

Deutschland

hlf (lö)

ev überarbeiten 

Das Unternehmensregister (§ 8b Handelsgesetzbuch – HGB) ermöglicht einen zentralen Zugang zu den Informationen aus dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister und dem Genossenschaftsregister.

eigene In Deutschland gibt es zwei Registersysteme:

  • Handels-, Partnerschafts und Genossenschaftsregister
  • Unternehmensregister

Eingaben werden in der ersten Schiene erfasst und in die zweite Schiene übertragen.

[33] [34] [35]

Handelsregister

Hlf (lö)

ev überarbeiten 

https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsregister_(Deutschland) https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/handelsregister-32553 https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/positivwirkung-45114 https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/negativwirkung-37297

'

eigene Das deutsche Handelsregister ist ein bei den Amtsgerichten elektronisch geführtes öffentliches Register, das Kaufleute und Handelsgesellschaften unter ihrer Firma verzeichnet und bestimmte Rechtsvorgänge offenkundig macht (Publizitätsprinzip).[36]

Eintragung können betreffen:[37]

Von der Wirkung her können Eintragungen sein:[38]

  • konstitutiv (rechtserzeugend, rechtsbegründend), d. h. die Rechtswirkung tritt erst durch die Eintragung ein;
  • deklaratorisch (rechtsbezeugend, rechtserklärend), d. h. die Rechtswirkung ist schon vor der Eintragung eingetreten, sie wird durch die Eintragung nur bestätigt.

Das Register besteht aus zwei Abteilungen:

Aufgaben

Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen (negative/positive Publizität):[39]

  • positive Publizität: Das bedeutet eine im Handelsregister eingetragene und bekannt gemachte Tatsache gilt grundsätzlich gegenüber Dritten.[40]
  • negative Publizität: Diese besagt, dass eine im Handelsregister fehlende Eintragung und Bekanntmachung die Unkenntnis des Dritten grundsätzlich entschuldigt.[41]

[42] [43] [44]

Abfrage

(zT) ok 

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/handelsregister-32553

https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsames_Registerportal_der_L%C3%A4nder#Weblinks

eigene Die Einsichtnahme in das Handelsregister sowie in die dort eingereichten Dokumente ist jedermann gestattet. Sie erfolgt kostenlos im jeweiligen Amtsgericht oder online über das Gemeinsame Registerportal der Länder.[45] Zur Einsicht

[46] [47] [48]

Weblinks

fe 

eigene

[49] [50] [51]

Unternehmensregister

(zT) ok


eigene Das deutsche Unternehmensregister ist ein offizielles Verzeichnis von Unternehmen.[52]

Abfrage:

[53] [54] [55]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[56] [57] [58]

International

  • Weiterleitung: ev European Business Register (EBR)

ev erg 

eigene Das European Business Register (EBR) ist eine seit 1992 bestehende Kooperation einiger Handelsregister in Europa. Einen guten Überblick bietet Wikipedia, Stichwort: European Business Register.

Eine weltweite Liste findet sich bei Wiki.en, Stichwort: List of official business registers.

[59] [60] [61]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[62] [63] [64]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[65] [66] [67]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[68] [69] [70]


Einzelnachweise

  1. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  2. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  3. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  4. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  5. Unternehmensservice-Portal, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
  6. www.oesterreich.gv.at, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
  7. www.oesterreich.gv.at, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
  8. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  9. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  10. Wikipedia, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
  11. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  12. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  13. www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
  14. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  15. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  16. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  17. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  18. Vgl. www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
  19. www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
  20. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  21. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  22. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  23. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  24. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  25. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  26. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  27. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Handelsregister, abgefragt 19.4.2023.
  28. Wikipedia, Stichwort: Handelsregister (Deutschland), abgefragt 19.4.2023.
  29. Wikipedia, Stichwort: Handelsregister (Deutschland), abgefragt 19.4.2023.
  30. Wikipedia, Stichwort: Handelsregister (Deutschland), abgefragt 19.4.2023.
  31. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Positivwirkung, abgefragt 19.4.2023.
  32. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Negativwirkung, abgefragt 19.4.2023.
  33. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  34. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  35. Wikipedia, Stichwort: Handelsregister (Deutschland), abgefragt 19.4.2023.
  36. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  37. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  38. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  39. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  40. Wikipedia, Stichwort: Unternehmensregister, abgefragt 19.4.2023.
  41. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  42. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  43. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  44. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  45. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  46. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  47. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  48. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  49. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  50. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  51. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  52. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.

[[Kategorie:Unternehmensrecht]]