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+ | # In einer Freihandelszone auf Basis eines Freihandelsabkommen werden im Innenverhältnis die Zölle und tarifäre Handelshemmnisse der beteiligten Länder abgeschafft, jedoch nur für innerhalb der Freihandelszone erstellte Güter. Im Handel mit Drittländern legen die Länder weiterhin selbstständig die Zölle fest. Um Missbrauch zu verhindern, werden die Waren mit Ursprungszeugnissen ausgestattet, so dass Länder mit hohem Zollsatz nachvollziehen können, woher die Ware stammt. Dies ermöglicht eine Nachverzollung, bedeutet aber, dass Grenzkontrollen weiter nötig sind. Beispiele: Europäische Freihandelsassoziation, Nordamerikanisches Freihandelsabkommen | ||
+ | # In einer Zollunion wird zusätzlich eine gemeinsame Zollpolitik gegenüber Drittländern umgesetzt. Ursprungszeugnisse entfallen. Beispiele: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Mercosur | ||
+ | # In einem Gemeinsamen Markt werden zusätzlich zur Zollunion nichttarifäre Handelshemmnisse (z. B. Normen, Gesetze) abgebaut, so dass auf der Outputseite ein gemeinsamer Gütermarkt entsteht. Auf der Inputseite des gemeinsamen Marktes werden die Hemmnisse bei Dienstleistungen, Arbeitskräften und Kapital beseitigt. Beispiel: Europäischer Binnenmarkt | ||
+ | # In einer Wirtschaftsunion wird darüber hinaus zum einen die sektorale Wirtschaftspolitik (zum Beispiel in der Landwirtschaft) koordiniert oder gar vereinheitlicht. Beispiel: Gemeinsame Agrarpolitik der EU. | ||
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+ | * Zollunionen: Hierbei bildet ein Zusammenschluss von Staaten eine gemeinsame Zollunion. Es werden gemeinsame Zölle abgeschafft. Außerdem werden die Zölle von Drittländern, die Mitgliedsstaaten angehören, angeglichen.[15] (Beispiel: Eurasische Wirtschaftsunion) | ||
+ | * Binnenmarkt (Gemeinsamer Markt): Der Binnenmarkt verhält sich wie die Zollunion. Außerdem schreibt dieser den freien Verkehr aller Produktionsfaktoren (Waren, Dienstleistungen, Arbeitskräfte, Kapital) vor. (Beispiel: Europäischer Wirtschaftsraum[16]) | ||
+ | * Wirtschaftsunion: Zusammenschluss von Staaten mit binnenmarktähnlichen Verhältnissen. Hinzu kommt das bestreben einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik. (Beispiel: Europäische Union) | ||
+ | * Währungsunion: Ist die oberste Stufe der wirtschaftlichen Integration. Hierbei wird die Wirtschaftsunion um eine gemeinsame Währung erweitert. (Beispiel: Eurozone) | ||
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+ | Siehe auch: Wirtschaftliche Integration | ||
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Version vom 5. Januar 2024, 07:31 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
Begriff (lö)
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siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftliche_Integration Unter wirtschaftlicher Integration oder Marktintegration werden Prozesse verstanden, die mehrere Märkte (z. B. den deutschen und den französischen Stahlmarkt) zu einem größeren Markt (z. B. einem europäischen Stahlmarkt) zusammenführen (Integration als Prozess). Der Begriff wird aber auch verwendet, um das Ausmaß zu charakterisieren, in dem diese Einheit hergestellt ist (Integration als Zustand), ferner als Ziel (Integration als Ziel). Integration, je nach Sichtweise, als Prozess, Zustand und Ziel zu verstehen, verdeutlicht die große Ambivalenz dieses Begriffes.
Wirtschaftsintegration stellt einen wirtschaftlichen Zusammenschluss mehrerer Länder zur Förderung des zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehrs dar. Sie ist eine internationale Ordnungspolitik; deutlichstes Kennzeichen dieses Zusammenschlusses stellt die Schaffung einer (internationalen) Organisation mit eigenen Organen dar. Ausgangspunkt ist stets ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den beteiligten Mitgliedsstaaten. Im Idealfall übertragen die Akteure (Mitgliedstaaten) in dem Vertrag die für den betreffenden Integrationsschritt benötigten Kompetenzen (Themen, Aufgabenbereiche = sog. Politiken) auf die neuen Organe.
Wirtschaftsintegration kann global oder regional (bezogen auf eine benachbarte Staatengruppe) ausgerichtet sein. Die EU gilt weltweit als das erfolgreichste Modell regionaler Wirtschaftsintegration. Ab Gründung der Montanunion (EGKS) am 18. April 1951 hat die heutige EU seitdem verschiedene wirtschaftliche Integrationsstufen, beginnend als Freihandelszone, sodann ab 1. Juli 1968 Zollunion, nachfolgend Gemeinsamer Markt, später Binnenmarkt, danach in Teilen Wirtschaftsunion bis hin zur Währungsunion durchlaufen.
eigene Der Begriff bezeichnet:
Begriff bedeutet.
Bedeutung
Hlf (lö)
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eigene Staatsübergreifende Wirtschaftsräume werden durch die Globalisierung ev link zu Weltwirtschaft immer wichtiger.
Wichtige
ev zu Wirtschaftsräume
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
ex Weltwirtschaft (Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Konjunktur (18.5.2023) Wichtige Freihandelsabkommen: sind nicht nur Freihandelsabkommen
- Europäische Union (EU),
- Europäischer Wirtschaftsraum (EWR),
- Nordamerikanisches Freihandelsabkommen (NAFTA),
- Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN),
- Gemeinsamer Markt des Südens (Mercosur),
eigene
Arten
Hlf (lö)
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftliche_Integration
- Stufen der Integration
Wirtschaftliche Integrationsprozesse werden typischerweise in mehrere Abstufungen eingeteilt, die aber bei Integrationsprozessen nicht zwangsläufig der Reihe nach durchlaufen werden:
- Präferenzzone: Differenzierung der Handelsbedingungen gegenüber einzelnen Handelspartnern
- In einer Freihandelszone auf Basis eines Freihandelsabkommen werden im Innenverhältnis die Zölle und tarifäre Handelshemmnisse der beteiligten Länder abgeschafft, jedoch nur für innerhalb der Freihandelszone erstellte Güter. Im Handel mit Drittländern legen die Länder weiterhin selbstständig die Zölle fest. Um Missbrauch zu verhindern, werden die Waren mit Ursprungszeugnissen ausgestattet, so dass Länder mit hohem Zollsatz nachvollziehen können, woher die Ware stammt. Dies ermöglicht eine Nachverzollung, bedeutet aber, dass Grenzkontrollen weiter nötig sind. Beispiele: Europäische Freihandelsassoziation, Nordamerikanisches Freihandelsabkommen
- In einer Zollunion wird zusätzlich eine gemeinsame Zollpolitik gegenüber Drittländern umgesetzt. Ursprungszeugnisse entfallen. Beispiele: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Mercosur
- In einem Gemeinsamen Markt werden zusätzlich zur Zollunion nichttarifäre Handelshemmnisse (z. B. Normen, Gesetze) abgebaut, so dass auf der Outputseite ein gemeinsamer Gütermarkt entsteht. Auf der Inputseite des gemeinsamen Marktes werden die Hemmnisse bei Dienstleistungen, Arbeitskräften und Kapital beseitigt. Beispiel: Europäischer Binnenmarkt
- In einer Wirtschaftsunion wird darüber hinaus zum einen die sektorale Wirtschaftspolitik (zum Beispiel in der Landwirtschaft) koordiniert oder gar vereinheitlicht. Beispiel: Gemeinsame Agrarpolitik der EU.
- In einer Währungsunion werden dauerhaft die Wechselkurse fixiert, bei gleichzeitiger vollständiger Konvertibilität oder Einführung einer gemeinsamen Währung. Beispiel: Europäische Währungsunion
https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandelsabkommen
- Freihandelsabkommen: Handelsbarrieren werden abgeschafft, jedoch bleibt jeder Mitgliedstaat politisch selbständig. (Beispiel: Europäische Freihandelsassoziation)
- Zollunionen: Hierbei bildet ein Zusammenschluss von Staaten eine gemeinsame Zollunion. Es werden gemeinsame Zölle abgeschafft. Außerdem werden die Zölle von Drittländern, die Mitgliedsstaaten angehören, angeglichen.[15] (Beispiel: Eurasische Wirtschaftsunion)
- Binnenmarkt (Gemeinsamer Markt): Der Binnenmarkt verhält sich wie die Zollunion. Außerdem schreibt dieser den freien Verkehr aller Produktionsfaktoren (Waren, Dienstleistungen, Arbeitskräfte, Kapital) vor. (Beispiel: Europäischer Wirtschaftsraum[16])
- Wirtschaftsunion: Zusammenschluss von Staaten mit binnenmarktähnlichen Verhältnissen. Hinzu kommt das bestreben einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik. (Beispiel: Europäische Union)
- Währungsunion: Ist die oberste Stufe der wirtschaftlichen Integration. Hierbei wird die Wirtschaftsunion um eine gemeinsame Währung erweitert. (Beispiel: Eurozone)
Siehe auch: Wirtschaftliche Integration
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;
Literatur
Gesetz
Erlässe
Fachgutachten
- KFS/BW 1 Rz.
- IDW S1 Rz.
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
- Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
- Bachl (2018), S. ;
- Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
- Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
- Ihlau / Duscha (2019), S. ;
- Mandl / Rabel (1997), S. ;
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
- WPH-Edition (2018), Rz. A ;
Judikatur
Unterlage(n)
Sortiert nach Dateiname
- Hager: Anschaffungs- und Herstellungskosten, Datei:AHK.pdf, Stand Mai 2021;
- Hager: Äquivalenzprinzipien, Datei:Äquivalenz.pdf, Basisseminar BFA, Stand Feb. 2022;
- Hager: Bewertungsanlass und -zweck - funktionale Bewertung, Datei:BewAZ.pdf, Stand Nov. 2023;
- Hager: Bewertungsobjekt, Datei:Bewertungsobjekt.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: Brutto- oder Nettounternehmenswert, Datei:Bto-Nto-UW.pdf, Stand Juni 2022;
- Hager: Cash-Flow, Datei:Cash-Flow.pdf, Stand Aug. 2017;
- Hager: Ertragsbegriffe, Datei:Ertrag.pdf, Stand Dez. 2023;
- Hager: Geldflussrechnung, Datei:CF-Kapfluss.pdf, Stand Aug. 2021;
- Hager: Fiktive Anschaffungskosten, Datei:Fiktive AK.pdf, Stand März 2021;
- Hager: Nachweis des Verkehrswertes durch vereinfachte Wertfindung, Datei:GA-vereinfach.pdf, Stand März 2021;
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Mai 2022;
- Hager: Persönliche Haftung in der Unternehmensbewertung, Datei:Haftung.pdf, Stand Aug. 2021;
- Hager: Geldwertänderung, Datei:Inflation.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016;
- Hager: Liquidationswert, Datei:Liquidationswert.pdf, Stand Februar 2019;
- Hager: Markenrechtsbewertung, Datei:Wertmarke.pdf, Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien;
- Hager: Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse, Basisseminar BFA, Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf, Stand August 2023;
- Hager: Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf, Stand Juni 2018;
- Hager: Objektivierter vs. subjektiver Wert, Datei:Obj-Subj.pdf, Stand Sep. 2023;
- Hager: Anteilsbewertung - Personengesellschaften, Datei:PersGes-ABW.pdf, Stand Dez. 2020;
- Hager: Bewertung von Personengesellschaften, Datei:PersGes-UBW.pdf, Stand Dez. 2020;
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand Nov. 2017;
- Hager: Ermittlung und Bedeutung von Ratings, Datei:Rating.pdf, Stand Okt. 2022;
- Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf, Basisseminar BFA, Stand Oktober 2015;
- Hager: Shareholder Value, Datei:Shareholdervalue.pdf, Stand Nov. 2021;
- Hager: Ermittlung des Unternehmerlohns, Datei:Unternehmerlohn-Praxis.pdf, Stand Mai 2019;
- Hager: Änderungen durch das neue Fachgutachten KFS/BW1 'Unternehmensbewertung' vom 26.3.2014 Info für Wissensplattform, Datei:Vergleich BW1 (2006)-(2014).pdf, Stand Jan. 2015;
- Hager: Vereinfachtes Ertragswertverfahren - Berechnung, Datei:VEWV-Berechn.pdf, Stand Juli 2020;
- Hager: Im Steuerrecht relevane Werte, Basisseminar BFA, Datei:Welche Werte.pdf, Stand September 2015 nicht mehr aktuell;
- Hager: Wie man mit dem Wr. Verfahren 1996 den gemeinen Wert berechnet, Datei:Wiener Verfahren Berechnung.pdf, Stand Aug. 2020;
- Hager: Wozu braucht man Unternehmensbewertung, Basisseminar BFA, Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf, Stand September 2015;
Folien
- Hager: "Welche (Unternehmens)Bewertungen werden vom Finanzamt anerkannt?", VWT 6.5.2019, Datei:VWT 2019.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, Datei:UBW-Basis(2016).pdf, Stand Oktober 2016
- Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, Datei:UBW-Basis 2013.pdf, Stand Februar 2013
- Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, Datei:Wertmarke-Präsentation.pdf
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;
Einzelnachweise
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
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