Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Wirtschaftsintegration: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Währungsunion ist in der Außenwirtschaftstheorie und Wirtschaft ein Wechselkurssystem, bei dem sich Währungsräume (Staaten) zum Zwecke der Bildung einer gemeinsamen Währung (Gemeinschaftswährung) zusammenschließen. | Die Währungsunion ist in der Außenwirtschaftstheorie und Wirtschaft ein Wechselkurssystem, bei dem sich Währungsräume (Staaten) zum Zwecke der Bildung einer gemeinsamen Währung (Gemeinschaftswährung) zusammenschließen. | ||
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unwiderrufliche Fixierung des Wechselkurses zwischen zwei oder mehreren Währungen (z. B. durch die Übernahme einer (neuen) gemeinsamen Währung). In einer Wechselkursunion besitzen die Teilnehmerländer noch eigene Währungen und unabhängige Zentralbanken, in einer Währungsunion als Grenzfall einer Wechselkursunion gibt es innerhalb der Union nur noch eine gemeinsame Zentralbank und eine Einheitswährung. Analyse in der Theorie des optimalen Währungsraumes oder in der makroökonomischen Theorie einer Zwei-Länder-Währungsunion. Beispiel: Europäische Währungsunion, Gemeinschaftswährung Euro. | unwiderrufliche Fixierung des Wechselkurses zwischen zwei oder mehreren Währungen (z. B. durch die Übernahme einer (neuen) gemeinsamen Währung). In einer Wechselkursunion besitzen die Teilnehmerländer noch eigene Währungen und unabhängige Zentralbanken, in einer Währungsunion als Grenzfall einer Wechselkursunion gibt es innerhalb der Union nur noch eine gemeinsame Zentralbank und eine Einheitswährung. Analyse in der Theorie des optimalen Währungsraumes oder in der makroökonomischen Theorie einer Zwei-Länder-Währungsunion. Beispiel: Europäische Währungsunion, Gemeinschaftswährung Euro. | ||
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die Gesamtheit von Ländern, die eine einheitliche gemeinsame Geld- und Währungspolitik betreiben. Meist wird in diesen Ländern gleichzeitig auch eine einheitliche Währung eingeführt (Währungsintegration). Die Einführung einer Einheitswährung mit gleichzeitiger Errichtung einer für die Geldpolitik allein verantwortlichen Zentralbank zeichnet eine »echte« Währungsunion aus. Im Gegensatz dazu spricht man von einer Pseudowährungsunion, wenn die nationale Geldpolitik zwar koordiniert, aber weiterhin eigenständig von nationalen Zentralbanken durchgeführt wird. Die Europäische Währungsunion ist ein Beispiel für eine echte Währungsunion, weil hier gleichzeitig mit der Einführung des Euro auch ein einheitliches Zentralbankensystem geschaffen wurde. Das Europäische Währungssystem war hingegen eine Pseudowährungsunion. | die Gesamtheit von Ländern, die eine einheitliche gemeinsame Geld- und Währungspolitik betreiben. Meist wird in diesen Ländern gleichzeitig auch eine einheitliche Währung eingeführt (Währungsintegration). Die Einführung einer Einheitswährung mit gleichzeitiger Errichtung einer für die Geldpolitik allein verantwortlichen Zentralbank zeichnet eine »echte« Währungsunion aus. Im Gegensatz dazu spricht man von einer Pseudowährungsunion, wenn die nationale Geldpolitik zwar koordiniert, aber weiterhin eigenständig von nationalen Zentralbanken durchgeführt wird. Die Europäische Währungsunion ist ein Beispiel für eine echte Währungsunion, weil hier gleichzeitig mit der Einführung des Euro auch ein einheitliches Zentralbankensystem geschaffen wurde. Das Europäische Währungssystem war hingegen eine Pseudowährungsunion. | ||
Die Währungsunion ist eine Form der wirtschaftlichen Integration von Staaten, die über die Schaffung eines gemeinsamen Marktes (z. B. Europäischer Binnenmarkt) und eine Koordinierung verschiedener wirtschaftspolitischer Bereiche wie in einer Wirtschaftsunion hinausgeht und zur Wirtschafts- und Währungsunion als engster Form der wirtschaftlichen Integration von selbstständigen Staaten führt (z. B. Europäische Wirtschafts- und Währungsunion). | Die Währungsunion ist eine Form der wirtschaftlichen Integration von Staaten, die über die Schaffung eines gemeinsamen Marktes (z. B. Europäischer Binnenmarkt) und eine Koordinierung verschiedener wirtschaftspolitischer Bereiche wie in einer Wirtschaftsunion hinausgeht und zur Wirtschafts- und Währungsunion als engster Form der wirtschaftlichen Integration von selbstständigen Staaten führt (z. B. Europäische Wirtschafts- und Währungsunion). | ||
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Version vom 14. Januar 2024, 06:23 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
Begriff (lö)
- Weiterleitung:
siehe auch-> Wirtschaftsraum ev Internationale Organisation
ev erg
https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftliche_Integration
eigene Wirtschaftsintegration stellt einen wirtschaftlichen Zusammenschluss mehrerer Länder zur Förderung des zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehrs Außenwirtschaft oder Außenhandel dar.[1] Wirtschaftsintegration kann global oder regional ausgerichtet sein. Zumeist geht sie mit gemeinsamen Institutionen einher.
Bedeutung
ev erg
Staatsübergreifende Wirtschaftsräume werden durch die Globalisierung ev link zu Weltwirtschaft immer wichtiger. Dabei spielen internationale Organisationen wie WTO und GATT eine große Rolle. Zumeist handelt es sich um zwischenstaatliche Freihandelskooperationen.
Freihandelskooperationen
Hlf (lö)
- Weiterleitung: Freihandelskooperation
siehe auch-> Internationale Organisation, Wirtschaftsraum
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftliche_Integration
- Stufen der Integration
Wirtschaftliche Integrationsprozesse werden typischerweise in mehrere Abstufungen eingeteilt, die aber bei Integrationsprozessen nicht zwangsläufig der Reihe nach durchlaufen werden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandelsabkommen
- Arten von Freihandelskooperationen kürzen und verlinken
- Freihandelsabkommen: Handelsbarrieren werden abgeschafft, jedoch bleibt jeder Mitgliedstaat politisch selbständig. (Beispiel: Europäische Freihandelsassoziation)
- Zollunionen: Hierbei bildet ein Zusammenschluss von Staaten eine gemeinsame Zollunion. Es werden gemeinsame Zölle abgeschafft. Außerdem werden die Zölle von Drittländern, die Mitgliedsstaaten angehören, angeglichen.[15] (Beispiel: Eurasische Wirtschaftsunion)
- Binnenmarkt (Gemeinsamer Markt): Der Binnenmarkt verhält sich wie die Zollunion. Außerdem schreibt dieser den freien Verkehr aller Produktionsfaktoren (Waren, Dienstleistungen, Arbeitskräfte, Kapital) vor. (Beispiel: Europäischer Wirtschaftsraum[16])
- Wirtschaftsunion: Zusammenschluss von Staaten mit binnenmarktähnlichen Verhältnissen. Hinzu kommt das bestreben einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik. (Beispiel: Europäische Union)
- Währungsunion: Ist die oberste Stufe der wirtschaftlichen Integration. Hierbei wird die Wirtschaftsunion um eine gemeinsame Währung erweitert. (Beispiel: Eurozone)
Siehe auch: Wirtschaftliche Integration
eigene Die wirtschaftliche Integration erfolgt oft stufenweise. Die Abgabe von staatlicher Hoheit führt dabei oft zu inneren Widerständen.
Arten:
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;
Freihandelsabkommen
- Weiterleitung: Freihandelsabkommen
(zT) ok
Bei einem Freihandelsabkommen werden im Innenverhältnis die Zölle und tarifäre Handelshemmnisse link? der beteiligten Länder abgeschafft, jedoch nur für innerhalb der Freihandelszone erstellte Güter. Im Handel mit Drittstaat legen die Länder weiterhin selbstständig die Zölle fest. Um Missbrauch zu verhindern, werden die Waren mit Ursprungszeugnissen ausgestattet, so dass Länder mit hohem Zollsatz nachvollziehen können, woher die Ware stammt. Dies ermöglicht eine Nachverzollung, bedeutet aber, dass Grenzkontrollen weiter nötig sind. Beispiele: Europäische Freihandelsassoziation EFTA.
Literatur
Weblinks https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandelsabkommen
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;
Zollunion
- Weiterleitung: Zollunion
(zT) ok
https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftliche_Integration
https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandelsabkommen
<s>https://de.wikipedia.org/wiki/Zollunion
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zollunion-47067
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21285/zollunion/
eigene Zollgebiet ist der Zusammenschluss mehrer Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Dabei fallen die Binnenzölle zwischen den Mitgliedern weg. Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern wird ein einheitlicher Außenzoll erhoben. Obwohl sie gegen das Meistbegünstigungsprinzip verstößt, ist sie nach den Bestimmungen der WTO zulässig.[18]
Literatur
Weblinks
- Zollunion bei Wikipedia, abgefragt 5.1.2024;
- Zollunion bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 5.1.2024;
- Zollunion bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 5.1.2024;
Binnenmarkt (Gemeinsamer Markt)
- Weiterleitung: Binnenmarkt ev Gemeinsamer Markt
(zT) ok
https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftliche_Integration
https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandelsabkommen <s>
https://de.wikipedia.org/wiki/Binnenmarkt
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/binnenmarkt-30919
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/18913/binnenmarkt/
eigene Binnenmarkt ist ein ein Wirtschaftsraum mit weitgehend homogeneren Marktbedingungen, der durch den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmern sowie eine angeglichene Rechtsordnung gekennzeichnet ist.[23] Der Begriff wird auch als Abgrenzung des Marktes eines Staates zum Weltmarkt ev eigenes Kapitel bei Wirtschaftseinheit oder Wirtschaftsraum verwendet. Der Gemeinsame Markt ist idR ein Synonym für Binnenmarkt, bezeichnet aber auch manchmal einen noch nicht abgeschlossenen Binnenmarkt.[24]
Literatur
Weblinks
- Binnenmarkt bei Wikipedia, abgefragt 5.1.2024;
- Binnenmarkt bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 5.1.2024;
- Binnenmarkt bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 5.1.2024;
Wirtschaftsunion
- Weiterleitung: Wirtschaftsunion
(zT) ok
https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftliche_Integration
https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandelsabkommen
https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsunion
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/wirtschaftsunion-47194
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21124/wirtschaftsunion/
eigene Wirtschaftsunion ist eine Form der wirtschaftlichen Integration, bei der zusätzlich zum Binnenmarkt die Wirtschaftspolitik koordiniert wird.
Literatur
Weblinks
- Wirtschaftsunion bei Wikipedia, abgefragt 5.1.2024;
- Wirtschaftsunion bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 5.1.2024;
- Wirtschaftsunion bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 5.1.2024;
Währungsunion
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftliche_Integration
- In einer Währungsunion werden dauerhaft die Wechselkurse fixiert, bei gleichzeitiger vollständiger Konvertibilität oder Einführung einer gemeinsamen Währung. Beispiel: Europäische Währungsunion
https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandelsabkommen
- Währungsunion: Ist die oberste Stufe der wirtschaftlichen Integration. Hierbei wird die Wirtschaftsunion um eine gemeinsame Währung erweitert. (Beispiel: Eurozone)
https://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%A4hrungsunion
Die Währungsunion ist in der Außenwirtschaftstheorie und Wirtschaft ein Wechselkurssystem, bei dem sich Währungsräume (Staaten) zum Zwecke der Bildung einer gemeinsamen Währung (Gemeinschaftswährung) zusammenschließen.
- Historisch
Währungsunion
- Lateinische Münzunion (1865 - 1926): Belgien, Frankreich, Italien, Schweiz und Griechenland;
- Skandinavische Währungsunion (1872 - 1924): Dänemark, Norwegen und Schweden;
- Belgisch-Luxemburgische Wirtschaftsunion (1922 - 2001): Belgien und Luxemburg
- Währungsunion Schweiz – Liechtenstein, Schweizer Franken (ab 1980): Schweiz, Liechtenstein;
- Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft, CFA-Franc (ab 1945): Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Republik Kongo, Tschad, Zentralafrikanische Republik;
- Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion, CFA-Franc (ab 1945): Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal, Togo
- Eurozone, Euro (seit 1999): Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/waehrungsunion-49943
unwiderrufliche Fixierung des Wechselkurses zwischen zwei oder mehreren Währungen (z. B. durch die Übernahme einer (neuen) gemeinsamen Währung). In einer Wechselkursunion besitzen die Teilnehmerländer noch eigene Währungen und unabhängige Zentralbanken, in einer Währungsunion als Grenzfall einer Wechselkursunion gibt es innerhalb der Union nur noch eine gemeinsame Zentralbank und eine Einheitswährung. Analyse in der Theorie des optimalen Währungsraumes oder in der makroökonomischen Theorie einer Zwei-Länder-Währungsunion. Beispiel: Europäische Währungsunion, Gemeinschaftswährung Euro.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21215/waehrungsunion/
die Gesamtheit von Ländern, die eine einheitliche gemeinsame Geld- und Währungspolitik betreiben. Meist wird in diesen Ländern gleichzeitig auch eine einheitliche Währung eingeführt (Währungsintegration). Die Einführung einer Einheitswährung mit gleichzeitiger Errichtung einer für die Geldpolitik allein verantwortlichen Zentralbank zeichnet eine »echte« Währungsunion aus. Im Gegensatz dazu spricht man von einer Pseudowährungsunion, wenn die nationale Geldpolitik zwar koordiniert, aber weiterhin eigenständig von nationalen Zentralbanken durchgeführt wird. Die Europäische Währungsunion ist ein Beispiel für eine echte Währungsunion, weil hier gleichzeitig mit der Einführung des Euro auch ein einheitliches Zentralbankensystem geschaffen wurde. Das Europäische Währungssystem war hingegen eine Pseudowährungsunion.
Die Währungsunion ist eine Form der wirtschaftlichen Integration von Staaten, die über die Schaffung eines gemeinsamen Marktes (z. B. Europäischer Binnenmarkt) und eine Koordinierung verschiedener wirtschaftspolitischer Bereiche wie in einer Wirtschaftsunion hinausgeht und zur Wirtschafts- und Währungsunion als engster Form der wirtschaftlichen Integration von selbstständigen Staaten führt (z. B. Europäische Wirtschafts- und Währungsunion).
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;
Zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten
- Weiterleitung: Zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten
(zT) ok
Neben den großen internationalen Wirtschaftsorganisationen WTO und GATT, sowie den Freihandelskooperationen, die über eigene Organisationsstrukturen und idR verbindliche Regelungen für ihre Mitglieder verfügt gibt es noch zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten die sich in regelmäßígen Abständen unter wechselnden Vorsitz an meist wechselnden Orten treffen. Ihre Relevanz ergibt sich aus dem hinter den Staaten stehenden wirtschaftliche und politische Macht dieser Länder.
Wichtige zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten:
Literatur/
Weblinks
- Liste internationaler Wirtschaftsorganisationen bei Wikipedia, abgefragt 5.1.2024;
* [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;
Freihandel
- Weiterleitung: Freihandel
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandel Freihandel (englisch free trade) bezeichnet eine Handelspolitik, bei der keine Beschränkungen von Import und Export stattfinden.[1] Dies beinhaltet in der Regel die Abwesenheit von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen und das Ausbleiben von Subventionen für die heimische Exportindustrie. Die gegenteilige Handelspolitik ist der Protektionismus.[2] Hier versucht die Regierung durch aktive Handelspolitik inländische Produzenten zu schützen und ausländische Produzenten zu benachteiligen. Die theoretischen Begründungen für Freihandel lassen sich bis in die Epoche der klassischen Nationalökonomie zurückverfolgen, besonders die Theorie der Arbeitsteilung und des komparativen Kostenvorteils.[3]
Historisch hat der freie Handel von 1815 bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs erheblich zugenommen.[4] Die Handelsoffenheit nahm in den 1920er Jahren erneut zu, brach jedoch während der Weltwirtschaftskrise insbesondere in Europa und Nordamerika zusammen. Ab den 1950er Jahren nahm die Handelsoffenheit wieder erheblich zu. Ökonomen und Wirtschaftshistoriker sind sich einig, dass der internationale Handel heute freier ist als je zuvor.[5][6]
Die meisten Ökonomen befürworten Freihandel.[7] Es besteht ein breiter wissenschaftlicher Konsens, dass die Beseitigung von Handelshemmnissen und Zöllen das Wirtschaftswachstum und die ökonomische Wohlfahrt erhöht.[8][9][10] Kurzfristig müssen aber Lösungen für Arbeitnehmer in importkonkurrierenden Branchen implementiert werden, damit sich diese bei Arbeitsplatzverlusten anpassen können.[11][12][13] In der Realität praktizieren die meisten Länder eine Form von Protektionismus, etwa durch Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse.[14]
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;
Handelshemmnis & Protektionismus
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Handelshemmnis Ein Handelshemmnis oder eine Handelsbarriere ist eine Maßnahme, die sich hemmend auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen auswirkt, insbesondere auf den Handel zwischen Staaten im Zuge einer protektionistischen Grundhaltung eines Staates. Unterschieden werden solche protektionistischen Maßnahmen in tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse.[1]
- Tarifäre Handelshemmnisse
Unter die tarifären (zollähnlichen) Handelshemmnisse fallen:
Importzölle Exportzölle[2] Exportsubventionen
- Nichttarifäre Handelshemmnisse
Nichttarifäre (Non-Tariff-Barriers, NTBs) oder zollfremde Handelshemmnisse sind handelspolitische Maßnahmen, die vorwiegend auf die Behinderung von Importen oder die Förderung von Exporten inländischer Unternehmer zielen. Darunter fallen z. B.:[3]
technische Vorschriften rechtliche Vorschriften Exportbeschränkungen Einfuhrquoten Einfuhrsteuern Einfuhrverbote Ausfuhrverbote spezielle Importabgaben Steuervorteile finanzielle Förderung inländischer Unternehmen Umwelt- und Sozialstandards Qualitätsstandards Verpackungs- und Bezeichnungsvorschriften Herkunftsangaben
NTBs können (wie Zölle auch) den internationalen Handel stark beeinträchtigen. Der Abbau dieser Handelsbarrieren und damit die Förderung des internationalen Handels erfordert den internationalen Konsens bei der Definition und Quantifizierung von NTBs.[4]
https://de.wikipedia.org/wiki/Protektionismus Protektionismus (lateinisch protectio ‚Schutz‘) ist eine Form der Handelspolitik, mit der ein Staat durch Handelshemmnisse versucht, ausländische Anbieter auf dem Inlandsmarkt zu benachteiligen, um inländische Anbieter vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Ihr Gegensatz ist der Freihandel.
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;
Literatur
Gesetz
Erlässe
Fachgutachten
- KFS/BW 1 Rz.
- IDW S1 Rz.
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
- Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
- Bachl (2018), S. ;
- Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
- Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
- Ihlau / Duscha (2019), S. ;
- Mandl / Rabel (1997), S. ;
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
- WPH-Edition (2018), Rz. A ;
Judikatur
Unterlage(n)
Sortiert nach Dateiname
- Hager: Anschaffungs- und Herstellungskosten, Datei:AHK.pdf, Stand Mai 2021;
- Hager: Äquivalenzprinzipien, Datei:Äquivalenz.pdf, Basisseminar BFA, Stand Feb. 2022;
- Hager: Bewertungsanlass und -zweck - funktionale Bewertung, Datei:BewAZ.pdf, Stand Nov. 2023;
- Hager: Bewertungsobjekt, Datei:Bewertungsobjekt.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: Brutto- oder Nettounternehmenswert, Datei:Bto-Nto-UW.pdf, Stand Juni 2022;
- Hager: Cash-Flow, Datei:Cash-Flow.pdf, Stand Aug. 2017;
- Hager: Ertragsbegriffe, Datei:Ertrag.pdf, Stand Dez. 2023;
- Hager: Geldflussrechnung, Datei:CF-Kapfluss.pdf, Stand Aug. 2021;
- Hager: Fiktive Anschaffungskosten, Datei:Fiktive AK.pdf, Stand März 2021;
- Hager: Nachweis des Verkehrswertes durch vereinfachte Wertfindung, Datei:GA-vereinfach.pdf, Stand März 2021;
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Mai 2022;
- Hager: Persönliche Haftung in der Unternehmensbewertung, Datei:Haftung.pdf, Stand Aug. 2021;
- Hager: Geldwertänderung, Datei:Inflation.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016;
- Hager: Liquidationswert, Datei:Liquidationswert.pdf, Stand Februar 2019;
- Hager: Markenrechtsbewertung, Datei:Wertmarke.pdf, Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien;
- Hager: Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse, Basisseminar BFA, Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf, Stand August 2023;
- Hager: Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf, Stand Juni 2018;
- Hager: Objektivierter vs. subjektiver Wert, Datei:Obj-Subj.pdf, Stand Sep. 2023;
- Hager: Anteilsbewertung - Personengesellschaften, Datei:PersGes-ABW.pdf, Stand Dez. 2020;
- Hager: Bewertung von Personengesellschaften, Datei:PersGes-UBW.pdf, Stand Dez. 2020;
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand Nov. 2017;
- Hager: Ermittlung und Bedeutung von Ratings, Datei:Rating.pdf, Stand Okt. 2022;
- Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf, Basisseminar BFA, Stand Oktober 2015;
- Hager: Shareholder Value, Datei:Shareholdervalue.pdf, Stand Nov. 2021;
- Hager: Ermittlung des Unternehmerlohns, Datei:Unternehmerlohn-Praxis.pdf, Stand Mai 2019;
- Hager: Änderungen durch das neue Fachgutachten KFS/BW1 'Unternehmensbewertung' vom 26.3.2014 Info für Wissensplattform, Datei:Vergleich BW1 (2006)-(2014).pdf, Stand Jan. 2015;
- Hager: Vereinfachtes Ertragswertverfahren - Berechnung, Datei:VEWV-Berechn.pdf, Stand Juli 2020;
- Hager: Im Steuerrecht relevane Werte, Basisseminar BFA, Datei:Welche Werte.pdf, Stand September 2015 nicht mehr aktuell;
- Hager: Wie man mit dem Wr. Verfahren 1996 den gemeinen Wert berechnet, Datei:Wiener Verfahren Berechnung.pdf, Stand Aug. 2020;
- Hager: Wozu braucht man Unternehmensbewertung, Basisseminar BFA, Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf, Stand September 2015;
Folien
- Hager: "Welche (Unternehmens)Bewertungen werden vom Finanzamt anerkannt?", VWT 6.5.2019, Datei:VWT 2019.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, Datei:UBW-Basis(2016).pdf, Stand Oktober 2016
- Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, Datei:UBW-Basis 2013.pdf, Stand Februar 2013
- Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, Datei:Wertmarke-Präsentation.pdf
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Wirtschaftliche Integration, abgefragt 5.1.2024.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21285/zollunion Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Zollunion ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑
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<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]]</s> [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]