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Version vom 17. Februar 2017, 05:53 Uhr

Kurzinfo!

Die Unternehmensdauer, dh die Zeit die ein Unternehmen tätig ist, bzw. Ertrag bringt, ist von zentraler Bedeutung für viele Fragen der Unternehmensbewertung, so zB die Laufzeitäquivalenz.

Unternehmensdauer:

  • unbegrenzt: die grundsätzlich Annahme,
  • begrenzt: kommt nur ausnahmeweise zur Anwendung, wenn konkrete Hinweise vorliegen..

siehe auch-> übertragbare Ertragskraft

unbegrenzte Unternehmensdauer

Grundsätzlich geht man in der Unternehmensbewertung von einer unbegrenzten Unternehmensdauer aus.[1] Ein ewig lebendes Unternehmen widerspricht zwar scheinbar den Lebenserfahrungen, hat sich aber in der Bewertungspraxis bewährt.

Bei Wertermittlung zu beachten:

Die überragende Bedeutung der Rentenphase wird oft kritisiert.[2]

begrenzte Unternehmensdauer

Ausnahmeweise kann es vorkommen, dass von einer nur begrenzten Unternehmensdauer auszugehen ist (zB zeitlich begrenzte Genehmigung zum Betrieb des Unternehmens, Verbrauch der zum Betrieb des Unternehmens notwendigen Substanz oder Rohstoffe, konkrete Liquidationspläne etc). Diesfalls bedarf es auch einer Planung bzw Abschätzung des am Ende der Unternehmensdauer erzielbaren Liquidationsüberschusses oder -Verlustes, allfälliger Nachsorgeaufwendungen (zB Abfalldeponien, Abbaubetriebe) und sonstiger mit der Liquidation zusammenhängender Zahlungen (zB Steuerbelastungen).[3]

Die begrenzte Unternehmensdauer scheint den Lebenserfahrungen zu entsprechen (kein Unternehmen lebt ewig). Die Wertbeiträge der in weiterer Zukunft liegenden Jahre zum Gesamtwert sind infolge der Diskontierung schon nach wenigen Jahren zu vernachlässigen. Da es idR nur selten konkrete Hinweise auf die konkrete Unternehmensdauer gibt, sind der Willkür Tür und Tor geöffnet. Weiters bereitet die Schätzung des Terminal Value große Probleme.

Bei Wertermittlung zu beachten:

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 63, 97 f KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. 85 ff IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2015), 16
  • Mandl / Rabel (1997), 89 ff
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 155 ff., 234 ff., 352

Folien

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Bachl (2015), 16
  2. so zB Haeseler / Hörmann (2008), 1050, Haeseler / Hörmann (2010), 20 f
  3. Bachl (2015), 16