Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ziel des Stichtagsprinzips ist, dass kein fiktives Gebilde sondern das reale Unternehmen bewertet wird. Deshalb werden die erwartenden finanziellen Überschüsse mit den zu erwartenden Zinssätzen diskontiert.
  
 
== Unbeachtlichkeit des Vorsichtsprinzips|Unbeachtlichkeit des (bilanziellen) Vorsichtsprinzips ==
 
== Unbeachtlichkeit des Vorsichtsprinzips|Unbeachtlichkeit des (bilanziellen) Vorsichtsprinzips ==

Version vom 4. Oktober 2017, 07:12 Uhr

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Kurzinfo!

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung stellen die fundamentalen Prinzipien der Unternehmensbewertung dar.

Grundsätze der Unternehmensbewertung:

  1. Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks (Zweckadäquanzprinzip)
  2. Stichtagsprinzip
  3. Unbeachtlichkeit des (bilanziellen) Vorsichtsprinzips
  4. Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen
  5. Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit
  6. Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens
  7. Bewertung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens
  8. Sonstige Prinzipien

Daneben werden vereinzelt in der Literatur noch weitere Grundsätze angeführt, die jedoch in den Fachgutachten nicht gesondert als Grundsätze ausgewiesen sind:

Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks (Zweckadäquanzprinzip)

Hauptartikel-> Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks

Nach Prinzip der Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks (Zweckadäquanzprinzip) bestimmt der Bewertungszweck die Vorgangsweise bei der Unternehmensbewertung, insbesondere die Auswahl des geeigneten Bewertungsverfahrens und die Annahmen hinsichtlich Planung und Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse.[1]

Stichtagsprinzip

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Hauptartikel-> Stichtagsprinzip

Ziel des Stichtagsprinzips ist, dass kein fiktives Gebilde sondern das reale Unternehmen bewertet wird. Deshalb werden die erwartenden finanziellen Überschüsse mit den zu erwartenden Zinssätzen diskontiert.

Unbeachtlichkeit des Vorsichtsprinzips|Unbeachtlichkeit des (bilanziellen) Vorsichtsprinzips

Hauptartikel-> [[]]

Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen

Hauptartikel-> [[]]

Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit

Hauptartikel-> [[]]

Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens

Hauptartikel-> [[]]

Bewertung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens

Hauptartikel-> [[]]

Sonstige Prinzipien

Hauptartikel-> [[]]

Komplexitätsreduktion

Hauptartikel-> [[]]

Äquivalenzprinzipien

Hauptartikel-> [[]]

Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze]] (Klarheit der Berichterstattung)

Hauptartikel-> [[]]

Dokumentationsprinzip

Hauptartikel-> [[]]

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 22 ff KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. 17 ff IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Peemöller (2012), S. 33 ff
  • Petersen u.a. (2013), S. 84 ff
  • WP-Handbuch II (2014), Tz. A 45 ff

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Rz. 22 KFS/BW1 (2014)
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Grundsätze_ordnungsmäßiger_Unternehmensbewertung&oldid=4596