Aktie: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Praxis werden bei börsenotierten AG keine Urkunden mehr ausgegeben, sondern eine Dauersammelurkunde bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt.<ref>Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 344.</ref>
 
In der Praxis werden bei börsenotierten AG keine Urkunden mehr ausgegeben, sondern eine Dauersammelurkunde bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt.<ref>Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 344.</ref>
  
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Version vom 11. Mai 2020, 06:06 Uhr

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Die Aktie (engl. share) zu Termini ist ein Wertpapier, das den Anteil an einer Aktiengesellschaft in Deutschland auch Kommanditgesellschaft auf Aktien zu Unternehmen, und Unternehmensanteile verbrieft.[1]

Die Aktie verbrieft einen Anteil am Grundkapital wiki einer AG. Damit wird ein bestimmtes Beteiligungsverhältnis zum Ausdruck gebracht. Die Aktie ist nicht teilbar, es kann aber Miteigentum daran begründet werden. Mit der Aktie wird weiters auch eine Mitgliedschaft an einer AG zum Ausdruck gebracht. Mit jeder Aktie sind bestimmte Rechte und Pflichten verbunden. ie Aktie ist weiters ein Wertpapier, welches das Mitgliedschaftsrecht verbrieft (Aktienurkunde). [2]

Bestandteile

Sie besteht aus drei Komponenten: [3]

  • der Haupturkunde,
  • dem Dividenden-(Gewinn-)schein (oftmals werden diese für mehrere Jahre in Form eines Bogens ausgegeben, von welchem die einzelnen Kupons bei Bedarf abgetrennt werden können) sowie den
  • Talons (Erneuerungsscheine), die zum Bezug neuer Gewinnanteilsscheine berechtigen.

In der Praxis werden bei börsenotierten AG keine Urkunden mehr ausgegeben, sondern eine Dauersammelurkunde bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt.[4]

Aktiengattungen und -typen

  • Weiterleitung:

Mit Aktien können unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden sein (Aktiengattungen). Bei Aktientypen zieht die Differenzierung hingegen keine unterschiedliche Rechtsstellung nach sich.[5]

Unterscheidung nach:

  • Übertragbarkeit:[7]
    • Inhaberaktien (englisch bearer shares)
    • Namensaktien (englisch registered share)
      • Vinkulierte Namensaktien
  • Unternehmensanteil:
    • Nennbetragsaktien (auch Nennwertaktien)
    • Stückaktien als unechte nennwertlose Aktien (bzw. Quotenaktien als echte nennwertlose Aktien).

Ein Zwischenschein (Bezugsrecht) wird an Stelle der Aktien ausgegeben. Nach Ausstellung der endgültigen Aktie wird der Zwischenschein durch die Aktie ersetzt bzw. das Bezugsrecht erlischt.

Ermittlung / Berechnung

einen löschen

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd [8] [9]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2018),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013),
  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  • WPH-Edition (2018), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt:

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Aktie, abgefragt 8.5.2020
  2. Rieder / Huemer (2016), S. 344.
  3. Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 344.
  4. Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 344.
  5. Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 344.
  6. Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 346 f.
  7. Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 345 f.
  8. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Aktie&oldid=10486