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International anerkannte Rechtsformen | International anerkannte Rechtsformen |
Version vom 11. Oktober 2020, 17:36 Uhr
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Personengesellschaften sind Gesellschaften bei denen die Gesellschafter im Vordergrund stehen und nicht das von ihnen eingelegte Kapital.[1]
Inhaltsverzeichnis
Besonderheiten
Weiterleitung: Arbeitsgesellschafter Selbstorganschaft
Eine Besonderheit ist die Möglichkeit, dass die Gesellschafer keine Vermögenseinlage leisten, sondern nur ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen (Arbeitsgesellschafter).[2]
Die Geschäftsführung und Vertretung der Personengesellschaft obliegt den (unbeschränkt haftenden) Gesellschaftern (Selbstorganschaft).
Arten
In Österreich anerkannte Rechtsformen:
- Offene Gesellschaft (OG),
- Kommanditgeselschaft (KG),
- stille Gesellschaft (StG),
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) und
- Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) wiki.
International anerkannte Rechtsformen ergänzen
Offene Gesellschaft
- Weiterleitung: Offene Gesellschaft
Eine offene Gesellschaft (OG) ist eine unter eigener Firma wiki geführte Gesellschaft, bei der die Gesellschafter link?, Name? gesamthandschaftlich verbunden sind und bei keinem der Gesellschafter die Haftung wiki gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist.[3]
Die offene Gesellschaft ist rechtsfähig. Sie kann jeden erlaubten Zweck einschließlich freiberuflicher und land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit haben. Ihr gehören mindestens zwei Gesellschafter an.
Bis 2006 gab es die offene Handelsgesellschaft und von 1991 bis 2006 die offenen Erwerbsgesellschaft wiki (OEG).
Kommanditgeselschaft
- Weiterleitung: Kommanditgeselschaft, Kommanditist, Komplementär
Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine unter eigener Firma wiki geführte Gesellschaft, bei der die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bei einem Teil der Gesellschafter auf einen bestimmten Betrag (Haftsumme) beschränkt ist (Kommanditisten), beim anderen Teil dagegen unbeschränkt ist (Komplementäre).[6]
Sofern nichts besonderes bestimmt ist gelten die Bestimmungen der OHG.
Von 1991 bis 2006 gabe es die Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG)
Kommanditisten haften nur beschränkt mit der zu leisteten Haftsumme, wurde diese noch nicht erlegt bis zu dieser Höhe auch mit seinem Privatvermögen. Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen, können aber eine Prokura wiki übernehmen.[7] Dem Kommanditisten stehen gem. § 166 UGB ordentliche und außerordentliche Kontrollrechte zu.[8] Durch die Beschränkte Haftung ist sein Entnahmerecht eingeschränkt.[9]
Der Komplementär ist der unbeschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Seine Rechte und Pflichten entsprechen denen des Offenen Gesellschafters. Er unterliegt keiner Entnahmebeschränkung link?.
Stille Gesellschaft
- Weiterleitung: Stille Gesellschaft, Stiller Gesellschafter, Geschäftsinhaber
Die Stille Gesellschaft (StG) ist eine Beteiligung eines stillen Gesellschafters an einem Unternehmen oder Vermögen eines anderen, mit einer Vermögenseinlage, die in das Vermögen des anderen übergeht, gegen Gewinnbeteiligung. [12]
Die stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft wiki und hat als solche keine Rechtspersönlichkeit. Sie ist eine Personengesellschaft.[13]
Sofern der stille Gesellschafter auch an den stillen Reserven beteiligt ist, erzielt er betriebliche Einkünfte ansonsten liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Weiterleitung: Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Schließen sich zwei oder mehrere Personen durch einen Vertrag zusammen, um durch eine bestimmte Tätigkeit einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, so bilden sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR). [16]
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Literatur
Gesetz
Erlässe
Fachgutachten
- KFS/BW 1 Rz.
- IDW S1 Rz.
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
- Artmann ua (2015)
- Artmann ua (2016)
- Kastner ua (1990)
- Rieder / Huemer (2016)
* Bachl (2018),
- Drukarczyk / Schüler (2016),
- Fleischer / Hüttemann (2015)
- Ihlau ua (2013),
- Mandl / Rabel (1997),
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A
- WPH-Edition (2018), Rz. A
Judikatur
Unterlage(n)
Sortiert nach Datum und Dateiname
- Hager: Bewertungsobjekt, Stand Oktober 2020
- Hager: "Wie man mit dem Wr. Verfahren 1996 den gemeinen Wert berechnet", Datei:Wiener Verfahren Berechnung.pdf, Stand Aug. 2020
- Hager: "Vereinfachtes Ertragswertverfahren - Berechnung", Datei:VEWV-Berechn.pdf, Stand Juli 2020
- Hager: "Ermittlung des Unternehmerlohns", Datei:Unternehmerlohn-Praxis.pdf, Stand Mai 2019
- Hager: "Liquidationswert", Datei:Liquidationswert.pdf, Stand Februar 2019
- Hager: Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf, Stand Juni 2018
- Hager: Objektivierter vs. subjektiver Wert, Datei:Obj-Subj.pdf, Stand Jan. 2018
- Hager: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Okt. 2017
- Hager: Cash-Flow, Datei:Cash-Flow.pdf, Stand Aug. 2017
- Hager: Äquivalenzprinzipien, Datei:Äquivalenz.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016
- Hager: Geldwertänderung, Datei:Inflation.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016
- Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf, Basisseminar BFA, Stand Oktober 2015
- Hager: Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse, Basisseminar BFA, Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf, Stand August 2020
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
- Hager: Im Steuerrecht relevane Werte, Basisseminar BFA, Datei:Welche Werte.pdf, Stand September 2015 nicht mehr aktuell
- Hager: Wozu braucht man Unternehemensbewertung, Basisseminar BFA, Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf, Stand September 2015
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Februar 2015
- Hager: Änderungen durch das neue Fachgutachten KFS/BW1 „Unternehmensbewertung“ vom 26.3.2014 Info für Wissensplattform, Datei:Vergleich BW1 (2006)-(2014).pdf, Stand Jan. 2015
- Hager: Markenrechtsbewertung, Datei:Wertmarke.pdf, Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien,
Folien
- Hager: "Welche (Unternehmens)Bewertungen werden vom Finanzamt anerkannt?", VWT 6.5.2019, Datei:VWT 2019.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, Datei:UBW-Basis(2016).pdf, Stand Oktober 2016
- Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, Datei:UBW-Basis 2013.pdf, Stand Februar 2013
- Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, Datei:Wertmarke-Präsentation.pdf
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln
Weblinks
- Personengesellschaft bei Wikipedia, abgefragt: 11.10.2020
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt: 11.10.2020
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt: 11.10.2020
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt: 11.10.2020
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt: 11.10.2020
Einzelnachweise
- ↑ Kastner ua (1990), S. 35
- ↑ Kastner ua (1990), S. 35 f
- ↑ § 105 UGB
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
- ↑ § 161 Abs. 1 UGB
- ↑ Rieder / Huemer (2016), S. 190
- ↑ Details siehe Rieder / Huemer (2016), S. 201 f
- ↑ Details siehe Rieder / Huemer (2016), S. 200
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
- ↑ Rieder / Huemer (2016), S. 219.
- ↑ Rieder / Huemer (2016), S. 220.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
- ↑ Vgl. § 1175 Abs. 1 ABGB
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020