Eigner: Unterschied zwischen den Versionen

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* dingliche oder persönliche [[Sicherheit]]en aus dem Privatvermögen
 
* dingliche oder persönliche [[Sicherheit]]en aus dem Privatvermögen
 
* noch nicht geleistete [[Einlage]]n
 
* noch nicht geleistete [[Einlage]]n
* bestehende [[Nachschuss]]pflichten.
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* bestehende [[Nachschusspflicht]]en.
  
 
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Version vom 6. September 2021, 06:23 Uhr

Der Eigner ist derjenige dem das Bewertungsobjekt einen (finanziellen) Nutzen erbringt, der darüber verfügt. Er ist in der Regel auch der zivilrechtliche Eigentümer. Der Eigner kann auch der potenielle Erwerber (Käufer) des Bewertungsobjektes sein. In der Regel ist er auch das Bewertungssubjekt.

Arten:

Risiken

Eigentümerrisiken können zu einem Verlust über das bisher investierte Kapital hinaus führen:[1]

Gründe:

Einzelnachweise

  1. BStbK (2014) Rz. 54.