Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Liquidität: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Vgl. auch Liquiditätspolitik, Illiquidität, Überliquidität. | ||
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+ | b) Verliehene Liquidität: Mögliche Beleihbarkeit eines Wirtschaftsguts durch ein Kreditinstitut (Stütze). Diese Art der Gewinnung von Liquidität hat den Vorteil, dass das entsprechende Wirtschaftsgut nicht veräußert werden muss und so Verluste durch schnelle erzwungene Veräußerung nicht auftreten. | ||
+ | c) Zukünftige Liquidität: Fähigkeit, durch zukünftige Erträge zu einem späteren Zeitpunkt Liquidität zu erlangen. Sie wird anhand des Finanzplans gemessen. | ||
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+ | d) Antizipierte Liquidität: Ein Unternehmen lässt seine zukünftigen Überschüsse durch ein Kreditinstitut beleihen. Diese Bereitstellung von Kapital ohne Sicherheiten durch das Kreditinstitut erfordert eine strenge Kreditwürdigkeitsprüfung. | ||
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+ | 3. Arten: a) Vertikale Liquidität: Prozess der Geldwerdung von Vermögensgegenständen („Verflüssigung“) entsprechend den Zahlungsverpflichtungen. | ||
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Version vom 2. November 2022, 05:16 Uhr
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Begriff (lö)
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
alt
Unter Liquidität eines Unternehmens versteht man dessen Fähigkeit, den einzelnen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht und in voller Höhe zu entsprechen.[1]
ev besser: Unter Liquidität versteht man die Fähigkeit zur termin- und betragsgenauen Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen. [2]
Ein Unternehmen ist liquide, wenn zu allen Zeitpunkten die Summe an liquiden Mitteln größer oder gleich null ist. [3]
- Synonyme: Finanzielles Gleichgewicht, Zahlungsfähigkeit
siehe auch-> Liquidität (Begriff)
JAA 4, S. 2 Liquidität{ XE "Liquidität" }: ist die Fähigkeit zur termin- und betragsgenauen Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen.1 Das Wort leitet sich vom lateinischen liquidus „flüssig“ ab. Ein Unternehmen ist liquide, wenn zu allen Zeitpunkten die Summe an liquiden Mitteln größer oder gleich null ist.2
1 Geyer u.a. (2011), S. 12. 2 Geyer u.a. (2011), S. 134.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liquidit%C3%A4t Liquidität (lateinisch liquidus, „flüssig“) ist in der Wirtschaft die Fähigkeit von Wirtschaftssubjekten, jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen aus Schulden uneingeschränkt nachkommen zu können oder die Eigenschaft von Wirtschaftsobjekten, jederzeit liquidierbar zu sein. Liquidität bezeichnet deshalb auch die Verfügbarkeit über genügend Zahlungsmittel.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/liquiditaet-39685 . Begriff: Fähigkeit und Bereitschaft eines Unternehmens, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen. Die Sicherung der Liquidität besteht in der Aufgabe, Geld und liquidisierbare Vermögensgegenstände (Fungibilität) zum Zweck der zeitpunktgerechten Kapitalbeschaffung bereitzustellen.
Vgl. auch Liquiditätspolitik, Illiquidität, Überliquidität.
2. Determinanten: a) Güterwirtschaftliche Liquidität: Tausch- bzw. Veräußerungsfähigkeit von Wirtschaftsgütern. Güter haben - abhängig von ihren technischen Eigenschaften und Zeit- bzw. Kostenaufwand der Käufersuche - unterschiedliche Liquiditätsgrade. b) Verliehene Liquidität: Mögliche Beleihbarkeit eines Wirtschaftsguts durch ein Kreditinstitut (Stütze). Diese Art der Gewinnung von Liquidität hat den Vorteil, dass das entsprechende Wirtschaftsgut nicht veräußert werden muss und so Verluste durch schnelle erzwungene Veräußerung nicht auftreten. c) Zukünftige Liquidität: Fähigkeit, durch zukünftige Erträge zu einem späteren Zeitpunkt Liquidität zu erlangen. Sie wird anhand des Finanzplans gemessen.
d) Antizipierte Liquidität: Ein Unternehmen lässt seine zukünftigen Überschüsse durch ein Kreditinstitut beleihen. Diese Bereitstellung von Kapital ohne Sicherheiten durch das Kreditinstitut erfordert eine strenge Kreditwürdigkeitsprüfung.
3. Arten: a) Vertikale Liquidität: Prozess der Geldwerdung von Vermögensgegenständen („Verflüssigung“) entsprechend den Zahlungsverpflichtungen. b) Horizontale Liquidität: Grad der Belastung von Kapitalansprüchen (Zins, Tilgung).
eigene
Der Begriff bezeichnet:
Begriff bedeutet.
Arten
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
alt Nach dem Zeitraum der Betrachtung:
- Kurzfristige Liquidität: Liquidität ist hier die Fähikgeit des Unternehmens, die zu einem bestimmten Zeitpunkt
zwingendfälligen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt erfüllen zu können.Ist sie nicht gegeben, besteht Insolvenzgefahr.Link?[7] - Langfrisitge Liquidität: Betrachtet die strukturellen Zusammenhänge zwischen der Kapitalausstattung und der Kapitalverwendung. Sie wird durch die Finanzierungsregeln (vgl. auch Goldene Finanzierungsregel) und den Verschuldungsgrad (vgl. auch [Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#K|Verschuldungsgrad]]).[8]
JAA 4, S. 2 Arten: 3 a) Kurzfristige Liquidität{ XE "Liquidität:kurzfristige" }: Liquidität ist hier die Fähigkeit des Unter-nehmens, die zu einem bestimmten Zeitpunkt fälligen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt erfüllen zu können. Ist sie nicht gegeben, besteht Insolvenzgefahr. b) Langfristige Liquidität{ XE "Liquidität:langfristige" }: Betrachtet die strukturellen Zusammen-hänge zwischen der Kapitalausstattung und der Kapitalverwendung. Sie wird durch die Finanzie-rungsregeln und dem Verschuldungsgrad bestimmt.
3 Vgl. Lechner u.a. (2010), S. 229.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liquidit%C3%A4t Statische Liquidität Mithilfe der Liquiditätsgrade wird ein Unternehmen hinsichtlich seiner Fähigkeit untersucht, alle Zahlungsverpflichtungen fristgerecht erfüllen zu können. Ähnlich wie bei der Anlagedeckung werden auch hier Positionen der Vermögensseite mit Positionen der Kapitalseite verglichen (horizontale Bilanzstrukturanalyse).
Dynamische Liquidität Anhand der dynamischen Liquidität lässt sich schätzen, wie mit den vorhandenen Zahlungsmitteln und geschätzten Umsätzen über einen Zeitraum (meist ein bis drei Monate) die in diesem Zeitraum anfallenden Zahlungsverpflichtungen bedient werden können.
Periodenliquidität Diese Kennzahl ergibt sich aus der Gegenüberstellung von notwendigen Zahlungsausgängen und zu erwartenden Zahlungseingängen der betreffenden Periode:
eigene
Bedeutung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
alt
- Weiterleitung: Illiquidität, Excess Cash, Überliquidität
fe: Hinweis Überschuldung als Grund für eine Insolvenz
Hat das Unternehmen weniger flüssige Mittel als erforderlich so spricht man von Illiquidät, hat es zu viele flüssige Mittel spricht man von Überliquidität (Excess Cash)[12]
- Eine dauerhafte Illiquidität ist ein Grund für eine Insolovenz wiki. [13]
- Ein Überbestand an flüssigen Mitteln (Excess Cash) ist als nicht betriebsnotwendiges Vermögen zu behandeln. Wobei hier eine nicht nur kurzfristige Planung maßgeblich ist.[14]
JAA 4, S. 2
https://de.wikipedia.org/wiki/Liquidit%C3%A4t In der Betriebswirtschaftslehre ist Liquidität die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjekts, seine fälligen Verbindlichkeiten jederzeit (fristgerecht) und uneingeschränkt begleichen zu können. Die Liquidität gehört neben Rentabilität, Sicherheit, Unabhängigkeit oder Gewinnmaximierung zu den wichtigsten Unternehmenszielen.[2]
Die Liquidität besteht bei Unternehmen aus drei Teilaspekten, der Zahlungsfähigkeit, der Liquiditätsreserve und der Liquidierbarkeit.[3] Die Zahlungsfähigkeit ist gewährleistet, wenn der Zahlungspflichtige jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachkommen kann. Jeder beliebige Vermögensgegenstand – auch ungenutzte Kreditzusagen – erfüllt die Funktion einer Liquiditätsreserve (Zahlungsmittelbestand), wenn sie kurzfristig liquidierbar sind und zu zusätzlichen Einnahmen führen; Liquidierbarkeit ist eine Eigenschaft der Liquiditätsreserven.[4]
Nach dem Zeitraum, in dem die Verpflichtungen fällig werden, unterscheidet man zwischen kurzfristigen (unter 1 Jahr), mittelfristigen (1 bis 5 Jahre) und langfristigen Verpflichtungen (über 5 Jahre). Diese Abgrenzung ist allerdings fließend und ergibt sich grundsätzlich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), wonach Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB gesondert und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren nach § 285 Nr. 1 a HGB im Anhang ausgewiesen werden müssen.
Mangelnde Liquidität ist neben einer zu geringen Eigenkapitalquote bzw. Überschuldung die häufigste Insolvenzursache bei Unternehmungen. Liquiditätsmangel tritt häufig überraschend ein, vor allem wenn in der Unternehmung eine unzureichende Liquiditätsplanung durchgeführt wird. Gelegentlich wird die mangelnde Liquidität von der Leitung der Unternehmung noch eine Weile verschwiegen, um die Unternehmung „zu retten“. So werden dann nur noch die wichtigsten Verpflichtungen beglichen, Skontomöglichkeiten nicht ausgenutzt, Kreditlinien überzogen, keine Umsatzsteuer abgeführt, Vermögensgegenstände (unter Wert) veräußert (Notverkauf) und die Mitarbeiter erhalten ihren Lohn nicht mehr pünktlich. Diese Politik führt jedoch durch höhere Kosten zu einer immer schlechteren Bonität, die ihrerseits die Liquidität in der Zukunft weiter gefährdet und letztlich zur Illiquidität (Zahlungsunfähigkeit) führen kann.
Zu hohe Liquidität bewirkt hingegen Rentabilitätseinbußen. Wer Zahlungsmittel zu üppig hortet, nicht oder nur schlecht investiert, der kann zwar i. d. R. alle Zahlungsverpflichtungen leicht erfüllen, verzichtet aber zumindest auf die übliche Verzinsung und verliert durch Inflation einen Teil seines Vermögens.
eigene
Liquidität und Bilanz
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
alt Die Bilanz ist nicht in der Lage die kurzfristige Liquidität zu zeigen, da sie keine Zukunftswerte zeigt und erst nach 3-5 Monaten zur Verfügung steht. Sie zeigt aber ein langfristiges finanzielles Gleichgewicht. [18] Deshalb sind einige Positionen, die sowohl kurz- als auch langfristig gebunden sein können, in der Bilanz zu erläutern.
Neben dem Gesamtbetrag sind auszuweisen:[19]
- Ausleihungen mit Laufzeit unter einem Jahr: im Anhang (§ 227 UGB)
- Forderungen mit Laufzeit von mehr als einem Jahr: in Anhang oder Bilanz (§ 225 Abs. 3 UGB)
- Verbindlichkeiten mit Laufzeit unter einem Jahr: in Anhang oder Bilanz (§ 225 Abs. 6 UGB)
- Verbindlichkeiten mit Laufzeit über einem Jahr in Anhang (§ 237 Z 5 UGB)
Neben den Pflichtangaben an unterschiedlichen Stellen findet man im Anhang einen Forderungs- bzw. Verbindlichkeitenspiegel der die wesentlichen Informationen zusammenfasst.
JAA 4, S. 2
eigene
Liquidität und Geldflussrechnung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
alt fe
JAA 4, S. 2
eigene
Liquiditätsanalyse
Hauptartikel-> Liquiditätsanalyse
alt Liquiditätsgrade
Die Liquidität wird durch eine Geldflussrechnung ermittelt. AB+Einzahlungen-Auszahlungen=EB
JAA 4, S. 2
ergänzen Geldfluss doppelt, Überschrift Besser Liquiditätsanalyse
eigene
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
alt
JAA 4, S. 2
eigene
Literatur
Fachgutachten
- KFS/BW 1 Rz.
- IDW S1 Rz.
alt
JAA 4, S. 2
eigene
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
alt
- Lechner ua (2010)
- Geyer u.a. (2011)
JAA 4, S. 2
eigene
Unterlage(n)
Sortiert nach Datum und Dateiname
* Hager: "Ermittlung und Bedeutung von Ratings", Datei:Rating.pdf, Stand Okt. 2022;
- Hager: "Brutto- oder Nettounternehmenswert", Datei:Bto-Nto-UW.pdf, Stand Juni 2022;
- Hager: "Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung", Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Mai 2022;
- Hager: Äquivalenzprinzipien, Datei:Äquivalenz.pdf, Basisseminar BFA, Stand Feb. 2022;
- Hager: "Shareholder Value", Datei:Shareholdervalue.pdf, Stand Nov. 2021;
- Hager: "Persönliche Haftung in der Unternehmensbewertung", Datei:Haftung.pdf, Stand Aug. 2021;
- Hager: "Geldflussrechnung", Datei:CF-Kapfluss.pdf, Stand Aug. 2021;
* Hager: Anschaffungs- und Herstellungskosten, Datei:AHK.pdf, Stand Mai 2021;
- Hager: "Fiktive Anschaffungskosten", Datei:Fiktive AK.pdf, Stand März 2021;
- Hager: "Nachweis des Verkehrswertes durch vereinfachte Wertfindung", Datei:GA-vereinfach.pdf, Stand März 2021;
- Hager: Bewertung von Personengesellschaften, Datei:PersGes-UBW.pdf, Stand Dez. 2020;
- Hager: Anteilsbewertung - Personengesellschaften, Datei:PersGes-ABW.pdf, Stand Dez. 2020;
- Hager: Bewertungsobjekt, Datei:Bewertungsobjekt.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: "Wie man mit dem Wr. Verfahren 1996 den gemeinen Wert berechnet", Datei:Wiener Verfahren Berechnung.pdf, Stand Aug. 2020;
- Hager: "Vereinfachtes Ertragswertverfahren - Berechnung", Datei:VEWV-Berechn.pdf, Stand Juli 2020;
- Hager: "Ermittlung des Unternehmerlohns", Datei:Unternehmerlohn-Praxis.pdf, Stand Mai 2019;
- Hager: "Liquidationswert", Datei:Liquidationswert.pdf, Stand Februar 2019;
- Hager: Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf, Stand Juni 2018;
- Hager: Objektivierter vs. subjektiver Wert, Datei:Obj-Subj.pdf, Stand Jan. 2018;
ev * Hager: Cash-Flow, Datei:Cash-Flow.pdf, Stand Aug. 2017;
* Hager: Geldwertänderung, Datei:Inflation.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016;
- Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf, Basisseminar BFA, Stand Oktober 2015;
- Hager: Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse, Basisseminar BFA, Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf, Stand August 2020;
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand Nov. 2017;
- Hager: Im Steuerrecht relevane Werte, Basisseminar BFA, Datei:Welche Werte.pdf, Stand September 2015 nicht mehr aktuell;
- Hager: Wozu braucht man Unternehemensbewertung, Basisseminar BFA, Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf, Stand September 2015;
- Hager: Änderungen durch das neue Fachgutachten KFS/BW1 „Unternehmensbewertung“ vom 26.3.2014 Info für Wissensplattform, Datei:Vergleich BW1 (2006)-(2014).pdf, Stand Jan. 2015;
- Hager: Markenrechtsbewertung, Datei:Wertmarke.pdf, Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien;
alt
JAA 4, S. 2
eigene
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln
Weblinks
- Liquidität bei Wikipedia, abgefragt 2.11.2022;
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 2.11.2022;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 2.11.2022;
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Lechner ua (2010), S. 216.
- ↑ Geyer u.a. (2011), S. 12.
- ↑ Geyer u.a. (2011), S. 134.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.11.2022.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.11.2022.
- ↑ Vgl. Lechner ua (2010), S. 229.
- ↑ Vgl. Lechner ua (2010), S. 229.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.11.2022.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.11.2022.
- ↑ Zum Begriff vergleiche Bachl (2018), S. 69.
- ↑ Geyer u.a. (2011), S. 12
- ↑ Vgl. Bachl (2018), S. 69.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.11.2022.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.11.2022.
- ↑ Vgl. Lechner ua (2010), S. 665.
- ↑ Vgl. Lechner ua (2010), S. 665.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.11.2022.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.11.2022.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.11.2022.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.11.2022.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.11.2022.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.11.2022.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.11.2022.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.11.2022.